UNTERBRINGUNG IN EINER FORENSISCHEN PSYCHIATRIE, § 63 StGB
Mandatsbereiche, die sich mit der Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie innerhalb eines Strafverfahrens beschäftigen, sind bei uns die folgenden Konstellationen:
- Innerhalb eines Strafverfahrens droht als "Strafe" nicht nur eine "gewöhnliche Freiheitsstrafe", sondern aufgrund der besonderen Umstände der Tat die Unterbringung in einer Forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit gem. § 63 StGB. Für dieses Strafverfahren benötigen Sie sodann eine kompetente Verteidigerin.
- Nachdem in der Vergangenheit innerhalb eines Strafverfahrens die Unterbringung in der Forensik angeordnet wurde, wird nun jährlich überprüft, ob Sie wieder entlassen werden können. Für dieses Überprüfungsverfahren benötigen Sie nun eine kompetente Rechtsanwältin.
Strafverfahren mit Unterbringung
Die Unterbringung in der Forensik kann in einem Strafverfahren drohen, wenn die Voraussetzungen des § 63 StGB vorliegen.
Konkret sagt § 63 StGB:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. 2Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Was das bedeutet, und welche Voraussetzungen genau vorliegen müssen, erfahren Sie hier.
Die vorläufige Unterbringung gem. §126a StPO entspricht sozusagen der Untersuchungshaft in gewöhnlichen Strafverfahren, wenn die Voraussetzungen des § 63 StGB - insbesondere die Gefährlichkeitsprognose - schon im Ermittlungsverfahren offenkundig werden.
Auch die Einlegung von Revisionen gegen belastende Urteile kann durch unsere Kanzlei übernommen werden.
Das Unterbringungsanordnung kann Ihr Leben eklatant beeinflussen. Lassen Sie sich vernünftig verteidigen.
Überprüfungsverfahren, § 63e StGB
Wenn die Unterbringung in der Forensik durch Urteil angeordnet wurde, da in diesem Verfahren davon ausgegangen wurde, dass die obigen Voraussetzungen vorliegen, ist dies erstmal "lebenslang" bzw. genauer gesagt auf unbestimmte Zeit.
Ob Sie entlassen werden, wird jährlich überprüft. Hierzu werden Stellungnahmen der Klinik und Gutachten hinzugezogen. In dem Überprüfungsverfahren geht es letztlich darum, zu ermitteln, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB weiterhin vorliegen. Konkret wird vor allen Dingen überprüft, ob Sie weiterhin als derart gefährlich und therapieerforderlich gelten, dass Sie weiterhin in der Klinik verweilen müssen.
Wie genau das Überprüfungsverfahren abläuft, können Sie hier erfahren.
Wenn Sie selbst Patient in der Forensik sind, oder ein Angehöriger von Ihnen diesem Leid unterliegt, finden Sie in Rechtsanwältin Funke eine erfahrene Strafverteidigerin und Anwältin in Bereich klinischer Analysen im Strafrecht. Sie begleitet regelmäßig sowohl Strafverfahren zu §63ern als auch Überprüfungsverfahren in den Kliniken und "scheut" keine Lebensläufe, Sachverhalte, Vorwürfe oder Urteile. Gerade im Bereich der Unterbringung in Sexualdelikten ist sie eine versierte Rechtsanwältin, behandelt mit Selbstverständlichkeit jede noch so unangenehme Information mit höchstem Respekt und auf Augenhöhe.