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Gelegentlich berichten wir von besonders interessanten Verfahren aus unserem Anwaltsalltag.
Sehen Sie hier unsere aktuelle Auswahl.
Landgericht Dortmund: versuchter Mord/gefährliche Körperverletzung als 63er
(aktuell in Revision)
Bis Mai 2023 verhandelten wir in erster Instanz zunächst den Vorwurf des versuchten Mordes. Dieser wandelte sich im Verfahren selbst zu einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung um, da ein Rücktritt vom Tötungsdelikt offenkundig wurde. Der Angeklagte befand sich während Tatbegehung mutmaßlich im Zustand der Schuldunfähigkeit. Er stach der Opferzeugin mehrmals mit einem Messer in den Hals in der Vorstellung, diese habe ihn zuvor systematisch vergiften wollen. Sie überlebte. In erster Instanz wurde die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit angeordnet. Der Schuldspruch erging als gefährliche Körperverletzung. Aktuell befindet sich das Verfahren in Revision.
Überprüfungsverfahren in der forensischen Psychiatrie
November 2023. Der Mandant sitzt bereits seit 2008 in der Forensik als sogenannter 63er. Der Unterbringungsort wird zum Zweck der Anonymisierung ausgelassen.
Maßgeblich für die Unterbringung war eine Verurteilung wegen mehrfachem schweren Kindesmissbrauchs. Dem zugrunde liegen diverse Persönlichkeitsstörungen in Zusammenhang mit einer pädophilen Störung.
Das Überprüfungsverfahren war in diesem Fall deswegen durchaus interessant, da sich der Mandant im Zuge seiner Therapien seit Unterbringungsbeginn regelmäßig im Kreis dreht. Die anfängliche Theraphiemotivation unterlag über die Jahre dem Trott der Klinik und der Stagnation der Therapie.
Dies führt zu einem Teufelskreis des Frusts, welcher sich wiederum in Unmut gegenüber den Therapeuten äußert.
Wichtig war in diesem Verfahren, die Therapie und die persönlichen Beziehungen in der Psychiatrie gegenüber den Mitarbeitenden in die richtigen Wege zu leiten. Nur so kann der Mandant auch langfristig Therapiefortschritte verzeichnen, kann Veränderungsbereitschaft zeigen und hat eine realistische Aussicht auf Lockerungen und letztlich mit der Zeit auch auf eine Langzeitbeurlaubung.
Landgericht Essen: Kindesmissbrauch vor 8 Jahren
Freispruch am Landgericht Essen wegen des Vorwurfes des Kindesmissbrauchs. Der Mandant wurde beschuldigt, vor 8 Jahren im engen familiären Umfeld ein junges Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Die vermeintlich Geschädigte wurde hierzu auch ausführlich vernommen. Letztlich konnte sich das Gericht - auch aufgrund der gründlichen Vernehmung durch die Anwältin - nicht mit der nötigen Sicherheit davon überzeugen, dass die geschilderten Handlungen tatsächlich auch so stattgefunden haben.
Besonders interessant ist dieser Fall, weil er wieder einmal zeigt, wie wichtig eine gründliche Beweisaufnahme ist. Und wie intensiv sich ein langer Zeitraum nach vermeintlicher Tatbegehung auf die Zeugenaussage auswirken kann. Ein respektvoller Umgang im Miteinander auf der einen und ehrgeizige und gründliche Verteidigungsarbeit auf der anderen Seite konnten das Gericht am Ende von unserer Einlassung überzeugen. Der Mandant kann ohne Vorstrafen weiterleben und seine Sicht der Dinge erläutern. Und sich letztlich die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe von der Staatskasse zurückholen. Er war zufrieden.
Staatsanwaltschaft Dortmund: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs.2 StPO bei der Staatsanwaltschaft Dortmund. Nachdem dem Mandanten Ende 2022 bis September 2023 vorgeworfen wurde, über eine SnapChat-Gruppe kinderpornographische Inhalte erlangt und danach besessen zu haben, konnte er nun ohne Vorstrafen aus dem Verfahren austreten.
Es konnte dargelegt werden, dass es dem Mandanten am erforderlichen Besitzwillen fehlte. Nachdem dieser im Laufe des Ermittlungsverfahrens mit einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung seiner Speichermedien konfrontiert wurde, kann er nun durchatmen. Derartige Abläufe sind in gleichgelagerten Fällen der Regelfall, belasten jedoch enorm. Gerade ein solcher Vorwurf führt zu Stigmata im Umfeld und Unsicherheit um die Zukunft. Kinderpornographiedelikte sind vielfach mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr versehen und gerade dieser Ausblick hat auch unseren Mandanten viele Monate belastet. Zwar können wir in zeitlicher Hinsicht organisatorische Abläufe nicht beschleunigen - wir können jedoch immerhin dafür kämpfen, dass das Verfahren vor einer Gerichtsverhandlung eingestellt wird.
Schöffengericht Hagen: BTM, Diebstahl, Verkehrsdelikte im Jugendstrafrecht
Im Juli verhandelten wir eine Vielzahl von unterschiedlichen BTM-Delikten in Kombination mit einem Wohnungseinbruchsdiebdstahl und mehren Verkehrsdelikten einer Gruppe Jugendlicher. Der Mandant und seine damaligen Freunden sind unter Einfluss unterschiedlichster Betäubungsmittel in ein Haus eingestiegen, haben zahlreiche Sachen entwendet und auch das Fahrzeug einer Geschädigten. Mit diesem Fahrzeugen unternehmen sie sodann eine Spritztour, bei der aufgrund der fehlen Fahrkünste und des Drogeneinflusses mehrere Unfälle verursacht wurden. Gefasst wurde sie in dieser Nacht nicht, sie stellten sich jedoch kurze Zeit später selbst.
Für unseren Mandanten erging als einziger als Teilfreispruch und milde Auflagen (Sozialstunden) aufgrund des anzuwendenden Jugendstrafrechts. Das Verfahren war deswegen durchaus Interessant, da für die anderen Jugendarrest und auch eine Bewährung zur Jugendstrafe (27 JGG) ausgeurteilt wurden. Und das nicht, weil die Tatbeiträge geringer waren, sondern maßgeblich deswegen, weil der Mandant während des gesamten Verfahrens einen unbeschreiblichen Lebenswandel vollziehen und in der Hauptverhandlung auch glaubhaft darlegen konnte. Ein gefestigtes Sozialumfeld, eine abgeschlossene Therapie, einen durchdachten beruflichen Neueintritt und zahlreiche weitere Punkte konnten dazu führen, dass er sich deutlich abheben konnte und eine weitere erzieherische Einwirkung nicht mehr erforderlich war. Der Vergleich zu den anderen Beschuldigten zeigte, dass gerade eine gut vorbereitete Strafmaßverteidigung erhebliche Auswirkungen haben kann.
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