Sie sollten sich im akuten Fall bitte niemals scheuen, sich medizinisch behandeln zu lassen und etwaige Infektionen oder andere Folgeschäden zu verhindern.
Die Ärzte stehen unter einer Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist weit auszulegen und umfasst so ziemlich alles, was Ihr Arzt-Patienten-Verhältnis betrifft.
Der Arzt untersteht dabei keiner Offenbarungspflicht, das heißt, er muss bzw. darf in Deutschland nicht melden, dass Sie Opfer einer Straftat wurden, um Ihr Verhältnis nicht zu schädigen. Er steht unter Schweigepflicht. Eine Ausnahme besteht für Ihren Arzt nur dann, wenn noch andere Personen oder die Allgemeinheit in Gefahr sind. Sollte dies der Fall sein, ist es aber sicherlich auch klug, dass diesen Menschen geholfen werden muss. Im Regelfall betrifft die Situation aber ja nur Sie und den Täter und der Arzt muss schweigen. Die Polizei darf also im absoluten Regelfall nicht eigenmächtig hinzugezogen werden.
Das alles bedeutet für Sie nicht, dass Sie schutzlos sind. Sondern es bedeutet, dass Sie die Ärzte medizinisch schützen und Sie sich sodann nach anwaltlicher Beratung selbst dazu entscheiden können, ob Sie die Tat anzeigen möchten und dagegen vorgehen wollen. Eine solche Entscheidung fällt vielen angesichts bestimmter Lebenssituationen oft schwer und niemand wird nach Inanspruchnahme von Hilfe zu irgendeiner Entscheidung gedrängt.
Bei der Wahl des richtigen Arztes können Sie sich an Kliniken wenden oder Ihren Vertrauensärzten - da kommt es konkret darauf an, was vorgefallen ist, und wie dringend Sie behandelt werden müssen. Auch ist es wichtig, ob Spuren akut gesichert werden sollen.
Es ist wichtig, dass Sie sich medizinische Hilfe suchen und mit Ihrem Arzt kurz über das Geschehene reden, damit dieser genau weiß, worauf er achten muss. Es ist wichtig, dass der Arzt bzw. die Ärztin die Verletzungen und mögliche weitere Spuren dokumentiert. Schriftlich, per Abstrich, per Fotos. Die Verletzungen sollten zwingend als Beweismittel dokumentiert werden - egal wie Sie sich später entscheiden möchten. Weisen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin auf die Dokumentation hin, wenn sie oder er es nicht von selbst vornimmt. Sie werden hierbei so sanft wie möglich untersucht.
Es wird sich vermutlich nicht gut anfühlen, mit einer fremden Person über das zu reden, was passiert ist. Untersucht zu werden. Das kann man leider auch nicht schön reden. Wir wissen aber, dass die untersuchende Person so sanft wie möglich sein wird. Dass Sie in einem geschützten Bereich sind. Dass das, was passiert ist, hinter Ihnen liegt und Sie jetzt gerade umsorgt werden. Sie müssen nicht viel denken oder entscheiden.
Natürlich ist es oft auch erforderlich, dass Ihre Verletzungen nicht nur dokumentiert, sondern auch behandelt werden.
Sollte es Ihnen ohnehin nur um eine direkte Spurensicherung gehen, so können Sie sich auch an die sogenannte anonyme Spurensicherung in Ihrer Umgebung wenden. Googlen Sie diesen Begriff und den Ort, in dem Sie sich befinden. Diese Anlaufstellen sind rechtsmedizinisch erheblich besser geschult als gewöhnliche Kliniken oder Ihr persönlicher Arzt/Ärztin.
Wenn Sie aber schon jetzt wissen, dass Sie sich gegen den Täter wehren möchten, können Sie entweder direkt zur Polizei gehen oder über Ärzte weitere Hilfe durch Polizistinnen anfordern. Diese würden direkt das Verfahren aufnehmen. Die Polizei kann sodann auch eine rechtsmedizinische Spurensicherung über das Gericht anfordern.
Sollten Sie Bedenkzeit brauchen, holen Sie sich im besten Fall anwaltliche Hilfe oder Hilfe in einem Opferschutzverein (Beispiele: Weißer Ring e.V., Wildwasser e.V.). Vergessen Sie jedoch nicht, dass Spuren verloren gehen. Insbesondere bei sexualisierten Übergriffen können Spermaspuren und weitere DNA letztlich wirklich effektiv nur in den ersten Stunden nach dem Übergriff festgehalten werden.
Notfalluntersuchungen - aber wo?
In Deutschland ist das ärztliche Hilfsnetz bei derartigen Notfalluntersuchungen weniger ausgeprägt als andernorts. Je nachdem wo in Deutschland Sie wohnen, empfiehlt es sich, zu googlen oder sich über Opferschutzorganisationen oder die 116 117 zu informieren, wo Sie sich am besten untersuchen lassen können. Die Kostenübernahme der Untersuchung und Sicherung der Beweismittel in Kliniken wird je nach Stadt manchmal nur gewährleistet, wenn Sie bereit sind, eine Anzeige zu machen. Frauenärzte haben oftmals organisatorische und finanzielle Einschränkungen in ihren Kapazitäten. Lassen Sie sich also am besten kurz beraten.