Unsere Kanzlei vertritt Sie als Opfer/Geschädigte oder deren Hinterbliebenen in Strafverfahren als sogenannte Nebenklagevertretung.
Das ist quasi wie die Strafverteidigung des Beschuldigten - aber auf Opferseite. Wir kämpfen in dieser Konstellation nicht dafür, dass das Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen wird, sondern dass das Verfahren im Sinne des Opfers gerade nicht eingestellt wird, und eine faire Verurteilung findet.
Dabei sind wir schwerpunktmäßig in der Opfervertretung der folgenden Strafverfahren tätig:
- Sexualdelikte
- (versuchte) Tötungsdelikte (auch hinsichtlich Angehörigen)
- Körperverletzung
- Erstellung/Verbreitung intimer Aufnahmen
Bei der Nebenklage handelt es sich nicht um ein zusätzliches Verfahren, sondern um die Möglichkeit der aktiven Teilnahme am Strafverfahren gegen Ihren Täter. Diese zusätzliche aktive Rolle kann von Ihrer Anwältin und/oder Ihnen übernommen werden.
Sie haben die Möglichkeit, aktiv das Verfahren zu überwachen und mitzuwirken.
Als bloße Opfer-Zeugin geht das in diesem Umfang nicht. Als Hinterbliebene ist man sogar teilweise gar nicht in das Verfahren involviert. In diesen Ausgestaltungen hat man keine Einwirkungsmöglichkeiten über eine Zeugenaussage hinaus.
Bei der Nebenklage tritt der oder die Geschädigte bzw. Die Hinterbliebenen an die Stelle neben der Staatsanwaltschaft (Organ der Anklage gegen den Täter) und schließt sich quasi dieser Anklage und dem Vorwurf des Staates an.
Durch diesen Anschluss der Anklage erhält die geschädigte Person besondere Rechte, die sie sonst nicht hätte.
Das Nebenklageverfahren erlaubt es einem, als geschädigte Person eine ähnlich starke Rechtsposition zu erhalten wie der Täter auf der anderen Seite. Sie kann sich dabei eine Anwältin zur Seite holen (siehe unten Anwaltskosten), um so das Verfahren nicht alleine durchlaufen zu müssen.
Ob eine Nebenklage in Betracht kommt, hängt maßgeblich von § 395 StPO ab. In dieser Norm stehen die Tatbestände aufgeführt, bei denen die Nebenklage rechtlich zugelassen wird. Allgemein ist das vor allen Dingen bei Körperverletzungsdelikten und Sexualdelikten der Fall.
Ist der Täter unter 18 Jahre alt, ist es möglich, dass eine Nebenklage aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen Betracht kommen könnte.
Hinsichtlich der Vorteile der Nebenklagevertretung im Vergleich zur bloßen Zeugenschaft finden Sie weiter unten mehr Informationen.
Bitte beachten Sie: Ein Opferanwalt kann dem Opfer die Aussage vor Gericht nicht abnehmen. Die persönlichen und direkten Aussagen sind erforderlich, wenn die Verteidigung streitig verhandelt.
Je nach Sachverhalt kann es sich bei der unbefugten Verbreitung von Bildaufnahmen anbieten, mit einem Medienrechtsanwalt zusammenzuarbeiten.