GEWALTDELIKTE & KAPITALDELIKTE

Ihnen werden Straftaten vorgeworfen zu

  • gezielten Faustschlägen
  • Messerangriffen 
  • Schlägereien 
  • Säureangriffen
  • Schusswaffennutzung
  • Hiebwaffenangriffen 
  • Würgehandlungen 


Dies mündet schnell nicht nur in einfachen Körperverletzungen, sondern kann zu gefährlichen oder schweren Körperverletzungen eskalieren, oder sogar in Tötungsdelikten enden.
Fachbereiche, die nicht nur rechtliche Expertise erfordern, sondern auch rechtsmedizinische Fachkenntnisse. Überlassen Sie dieser Königsklasse nicht Ihren Hausanwalt, sondern den Experten. 
Wir stehen für Ihre Existenz. Mit Verschwiegenheit, Diskretion und Empathie. 

Kapitalverbrechen

Überlebende Gewaltdelikte 

Deliktsgruppen

FAQ

Kindstötung unter Angehörigen

Kindstötung im Betreuungsverhältnis, z.B. KiTa

Messerstechereien

sog. Femizide und Beziehungstötungen

Auftragsmord