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Im Falle einer Rechtschutzversicherung ein paar Worte
Wenn Sie rechtschutzversichert sind mit erweitertem Strafrechtsschutz, besteht in vielen Fällen (z.B. bei der Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren oder bei der Opfervertretung im gesamten Verfahren) die Möglichkeit, die Anwaltskosten über die Versicherung abzuwickeln. Vor Termin wäre es hierbei sinnvoll, durch Sie eine Deckungszusage von der Versicherung für Ihren Fall einzuholen, damit das Kostenrisiko für Sie sinkt.
Wichtig: Bei Strafverteidigungsmandaten zu vorsätzlichen Taten kann die Versicherung bei einer Verurteilung bei Ihnen Regress nehmen. Daher bieten sich hier insbesondere Verfahren mit hoher Einstellungsquote an. Grundsätzlich gilt zudem, dass jedwede Zahlungsverweigerung der Versicherung zu Ihren eigenen Lasten geht. Auch sei darauf hingewiesen, dass sich durch die Inanspruchnahme der Versicherung Versicherungsbeiträge ändern können oder eine Selbstbeteiligung entstehen kann.
Im Falle einer Anfrage zur Opfervertretung
Der Opferschutzverein "Weißer Ring e.V." bietet für anwaltliche Erstberatungen von Opfern im Regelfall einen Hilfescheck an. Dieser beläuft sich auf 190,00€ und begleicht unsere Anwaltskosten (nur) für Ihre Erstberatung.
Um diesen Scheck nutzen zu können, nehmen Sie Kontakt zum Weißen Ring auf uns bitten um die Ausstellung des "Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung". Kontaktdaten finden Sie hier: https://weisser-ring.de/standorte
Im Regelfall wird Ihnen der Scheck sodann zeitnah zugeschickt. Bringen Sie den Scheck einfach zur Erstberatung mit.
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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"
Rechtsanwältin Hannah Funke unter "wer-kennt-den-besten.de"