Tätigkeitsschwerpunkt:

Sexualstrafrecht

Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinderpornographie uvm.

Profitieren Sie von Kompetenz und Überzeugungskraft vor der Justiz.

 

Entdecken Sie Dortmunds Kanzlei für Sexualstrafrecht

Brauchen Sie einen Anwalt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung? Oder einen Anwalt wegen Kinderpornographie?

Der Fachbereich der Sexualdelikte befasst sich insbesondere mit den Delikten der §§ 174 ff. StGB, also den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hierunter fallen beispielsweise die Vorwürfe der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung aber auch kinderpornographische Delikte.

Die Kanzlei ist speziell ausgebildet für die Verteidigung dieser Delikte. Bereits in der universitären als auch in der anwaltlichen Ausbildung der Rechtsanwältin wurde Sie schwerpunktmäßig in diesem Bereich geschult. Sie schreckt vor keinen Geschichten und Bildern zurück.

Profitieren Sie von Fachkompetenz und weiblicher Überzeugungskraft vor der Justiz.
In Verfahren, in denen es vordergründig um Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit geht, haben wir keine Beisshemmungen. Missstände müssen aufgedeckt werden. Wenn nötig unter dem erforderlichen Druck und der nötigen Angriffskraft, die es braucht, Lügen, Irrtümer und Widersprüche zu entlarven. Setzen Sie auf Verteidigung nach aussagepsychologischer Expertise. Es geht um Ihr Leben. Hemmungen sind hier fehl am Platz.


Wir wissen wovon wir sprechen:

Frau Funke berät das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité mit ihrem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" zum Fachbereich Pädophilie sowie weitere Opferschutz- und Täterschutzorganisationen zu sexualisierter Gewalt. Sie wirkt an der Abfassung wissenschaftlicher Schriften in diesem Bereich mit und verfasst zahlreiche Rechtstipps im Sexualstrafrecht unter www.anwalt.de/hannah-funke. 

 

Ihre Expertin für Kinderpornographieverteidigung ist ebenfalls bekannt unter www.anwalt-kinderpornographie.online. 

Wir sehen uns in der Verantwortung

Wir arbeiten gerade in diesem Bereich besonders diskret und vorurteilsfrei. Vorwürfe, die diesen Bereich betreffen, sind besonders sensibel. Nicht selten kann allein der Vorwurf das soziale Umfeld und die eigene Psyche herausragend belasten.
 

Da mit guter Verteidigung viele Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren beigelegt werden können, stehen wir Ihnen diskret zu Seite. Wir überlassen nichts dem Zufall und entwickeln mit Ihnen zusammen die passende Verteidigungsstrategie.

Die Verteidigung von Sexualdelikten gehört zu den Königsdisziplinen des Strafrechts. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen.  


Wir versuchen, Stigmatisierung zu verhindern, bevor sie entsteht. 

Auf Wunsch kann die Kommunikation mit der Anwältin rein schriftlich verlaufen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Kinderpornographie, § 184b StGB

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Die Rechtsanwältin hat besonders ausgeprägte Kenntnisse in der Verteidigung von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie, § 184b StGB und dem teilverwandten klinischen Bereich der Pädophilie.
Gerade nach der letzten großen Strafrechtsreform zu § 184b StGB wurden zahlreiche Verfahren gegen "Unschuldige" losgetreten. Kinder und Jugendliche wurden plötzlich selbst zu Tätern. Verfallen Sie nicht in Panik. Ob "unschuldig" oder "schuldig" spielt für uns keine Rolle. Lassen Sie sich beraten. Haben Sie keine Angst.

Kindesmissbrauch §§ 176 ff. StGB

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Auch für die Verteidigung von Vorwürfen im Bereich des Kindesmissbrauchs ist die Anwältin bestens ausgebildet.  Der Stempel "Kinderschänder" gilt in der Gesellschaft als verwerflichstes Attribut von allen. Nicht zuletzt wegen dieser Brisanz ist eine haarscharfe Verteidigung von dringlichster Wichtigkeit. Lassen Sie sich von einer Expertin beraten und verteidigen. Profieren Sie von Kompetenz im Bereich der Pädophilie, dem Sexualstrafrecht und weiblicher Überzeugungskraft vor Gericht. Ohne Scham.

Körperliche Sexualdelikte (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung uvm.), z.B. § 177 StGB

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"Nichts ist wie es scheint. Und selbst wenn, muss das erstmal bewiesen werden."

So drastisch könnte man das deutsche Sexualstrafrecht beschreiben. Gerade in diesem Bereich bieten sich zahlreiche Verteidigungsansätze und hervorragende Möglichkeiten, das perfekte Verfahrensergebnis zu erzielen.

Aussagepsychologie

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Die Aussagepsychologie ist eine Disziplin innerhalb der Rechtspsychologie, die sich mit der Psychologie von Zeugenaussagen befasst.
Die häufigste Form der Beweislage bei den Sexualdelikten ist eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Hierbei kann gerade die Unschuldsvermutung bei der Verteidigung klug in die Karten spielen, sofern man sich in diesen Konstellationen auskennt.
Geschulte Köpfe im Bereich der Aussagepsychologie können mitwirken, die Unschuldsvermutung auch im Urteil durchzusetzen. So können Falschaussagen oder Fehler gezielt wissenschaftlich aufgedeckt werden.
Das Entlarven von Lügen oder internalisierten Irrtümern sollte man dem geschulten Ohr und Auge überlassen. Es braucht eine hemmungsbefreite Zunge, um Ihre Wahrheit aufzudecken.

Verfahrenseinstellung bei Sexualdelikten

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Aufgrund der besonderen Verfahrenskonstellation kann in den häufigsten Fällen eine Verfahrenseinstellung erwirkt werden. Sind Zweifel an der Aussage der Belastungszeugin einmal gestreut, kann das Gericht diese nicht ignorieren. Wir wissen genau, wo bei den Aussagen angesetzt werden muss, um Schwachstellen zu identifizieren und herauszuarbeiten.

Allein der bloße Vorwurf von Sexualstraftaten kann unermesslich belastend sein. Wir setzen alles daran, den frühen Vorwurf bereits im Keim zu ersticken und eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden! Ihr Ansehen ist uns wichtig.

Unschuldsvermutung

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In Deutschland gilt jeder Beschuldigte vor dem Gesetz als unschuldig bis zum rechtskräftigen Beweis der Schuld - also dem Urteil.
Auch wenn die Gesellschaft dazu tendiert, vorschnell zu urteilen, haben gerade Verfahren wie der Kachelmann-Prozess aus dem Jahre 2011 gezeigt, dass dies weder rechtlich noch immer moralisch richtig sein darf. Nicht immer ist es so, wie es scheint.
Wir helfen Ihnen durch gezielte Verteidigungsstrategien im Kampf gegen Stigmatisierungen.

Hemmungen

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Wir wissen, wie viel Überwindung es kosten kann, über diese Vorwürfe zu sprechen. Wir stehen Ihnen bei - ganz gleich ob schuldig oder nicht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Verteidigung. Wieso also nicht direkt eine Expertin hinzuziehen? Unsere Rechtsanwältin verurteilt nicht. Keine Geschichte könnte "zu krass" sein, kein Vorwurf zu beschämend. Lassen Sie uns ehrlich miteinander sein und so das Beste für Sie heraus holen. Hier kann niemand sein Gesicht verlieren.

Sind Sie zusätzlich möglicherweise introvertierter oder schüchtern? Haben Sie mit social anxiety zu kämpfen? Dann kann die Kommunikation mit einem Anwalt eine besondere Herausforderung darstellen. Wir sehen Ihre Bedürfnisse und bieten auf Anfrage einen rein schriftlichen Austausch an. 

Eine Frau soll bei Sexualvorwürfen verteidigen?!

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Die Rechtsanwältin sieht Sie nicht als Verbrecher, sondern als Menschen. Vorwürfe sind Vorwürfe. Mal ganz abgesehen davon, dass Sie wie erläutert als unschuldig anzusehen sind, bis etwas anderes entschieden wurde. Sie hat keine Hemmungen und die sollten Sie auch nicht haben, denn eins kann verraten werden: Als Frau einen solchen Vorwurf zu verteidigen, kann ungeahnte Vorteile mit sich bringen.

Definition: Sexualdelikte

Sexualdelikte sind solche Straftaten, welche sich gegen die sexuelle Unversehrtheit richten. Hierbei kann die sexuelle Unversehrtheit konkreter Personen das geschützte Gut sein, oder die Prävention der solchen. Die Sexualdelikte finden sich im Strafgesetzbuch im dreizehnten Abschnitt in den §§ 174 ff. StGB.

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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"

Rechtsanwältin Hannah Funke unter "wer-kennt-den-besten.de"