Strafverfahren bei Klienten

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 Sind Sie Sozialarbeitende / betreuen Sie eine Person, die beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir helfen Ihnen weiter.

Handlungsempfehlungen

Nehmen Sie Kontakt auf zu Rechtsanwältin Hannah Funke über [email protected]!

Leider gibt es keine Kostenhilfen für Beschuldigte wegen finanzieller Bedürftigkeit. Möglicherweise könnte jedoch eine Pflichtverteidigung bei Ihrem Klienten in Betracht kommen. 

1. Schildern Sie uns kurz den Fall mit Ladung/Dokument der Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft
2. Geben Sie uns kurz an: Ist der Klient vorbestraft? Steht er unter laufender Bewährung? Welche Art von Betreuung liegt vor (nebst Betreuungsbeschluss)? Laufen mehrere Verfahren gegen den Klienten?

Sollte die Pflichtverteidigung möglich sein oder die Kosten können auf andere Art und Weise gedeckt werden, besprechen wir die weiteren Schritte.