Sie sind als Beschuldigter Teil eines Strafverfahrens. Um den zugrundeliegenden Vorwurf zu ergründen, ermittelt der Staat gegen Sie durch die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft führt alle bisher gesammelten Informationen zu Ihrem Tatvorwurf. Anhand dieser erkennen wir, welche Beweismittel und Informationen zu Ihren Gunsten und zu Ihren Lasten bislang gesammelt wurden. Wir erfahren Inhalte von Vernehmungen oder anderen Ermittlungsmaßnahmen und können ansatzweise prognostizieren, was regelmäßig noch auf uns zukommen wird. Die Ermittlungsakte ist die Grundlage von allem. Erst wenn wir diese haben, haben wir Einblick in Ihre Belastung.
Wenn Sie zuvor also keine allgemeine Beratung beauftragten, ist die Beantragung der Akte der erste und wichtigste Verteidigungsschritt.
Bis wir Akteneinsicht erhalten, vergehen mindestens mehrere Wochen bis Monate. Es gibt vereinzelte Konstellationen, in denen die Verteidigung erst nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht erhält.
Dabei haben wir nur bedingt Einfluss darauf, wann wir die Akte erhalten. Die Akte wird ja vordergründig für die Ermittlungen benötigt - meist gibt es nur die eine Version der Akte und die wird heutzutage noch in 99% der Fälle als tatsächlicher analoger Aktenordner geführt. Und dieser Aktenordner wird verschickt von Staatsanwaltschaft zur Polizei zum Ermittlungsrichter zu Mitverteidigern zu Nebenklagevertretern usw.! Die Akte ist immer wieder unterwegs und dadurch geblockt - am wichtigsten für die Ermittlungen ist sie aber, um die Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Dann ist sie nämlich auch genau dafür geblockt.
Wann wir die Akte erhalten, hängt also vom Vorwurf, dem Verfahrensstadium, den anzuordnenden Ermittlungsmaßnahmen, den Verfahrensbeteiligten und Anträgen, der Auslastung der StA und Gerichte und vielem mehr ab.
Daher ist Geduld geboten.