Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sind Sie Vertreter eines Unternehmens, in dem Arbeitnehmende den Vorwurf der sexuellen Belästigung erheben?
Finden Sie hier externe Unterstützung für das Strafverfahren und zeigen Sie Engagement und Unterstützung gegenüber ihren Mitarbeitenden. Zeigen Sie, dass Sie die Vorwürfe ernst nehmen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Strafrechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form von Pflichtverletzungen
Wenn in Unternehmen der Vorwurf erhoben wird, dass es zu internen sexuellen Belästigungen kam, wird dies weitreichende Konsequenzen haben.
Von der Geltendmachung von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers und ggf. auch des Arbeitgebers bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen, können die Folgen nicht nur existenzgefährdend sein, sondern letztlich auch potentiell die Freiheit des Beschuldigten gefährden.
Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der ...
1. Beratung des Unternehmens und interne Vorabeinschätzung zur Strafbarkeit
Handelt es sich bei den Vorwürfen um strafbares Verhalten, welches überhaupt zur Anzeige gebracht werden könnte? Liegt "nur" eine sexuelle Belästigung vor, oder sogar ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder gar eine Vergewaltigung? Wie stehen die individuellen Erfolgsaussichten entsprechend der aktuellen Informationen? Welche Formalien sind zu beachten (Insb. Strafantragsfrist, Erstattung einer Strafanzeige, Begleitung einer Vernehmung)?
Als Unternehmen suchen Sie zunächst Beratung zu den nächsten Schritten. Was müssen Sie beachten? Was wird von Ihnen als Unternehmen in dieser Hinsicht erwartet, um Ihre unternehmerische Reputation zu wahren? Suchen Sie vor der Anhörung zur möglichen Kündigung des Beschuldigten eine Einschätzung zur strafrechtlichen Lage, um sich abzusichern?
2. Betreuung von Beteiligten (Beschuldigte oder Opfer) im jeweiligen Strafverfahren
Regelmäßig führen derartige Vorwürfe zur Erstattung von Strafanzeigen und damit zur Einleitung von Strafverfahren. Strafverfahren unterliegen im Vergleich zum Arbeitsrecht jedoch erheblichen Besonderheiten, auf die Unternehmen im Regelfall nur aus präventiver Sicht vorbereitet sind. Wir bieten Ihren Arbeitnehmern Betreuung bei der Umsetzung in der Praxis. Wann soll was erklärt werden? Wann soll geschwiegen werden? Welche Pflichten sind zu beachten und wie durchzuführen?
Möchten Sie als Unternehmen Ihren Arbeitnehmern beistehen, ist die Hinzuziehung von externen Strafrechtsanwälten geboten, um nicht in den Verdacht der Einflussnahme zu geraten.
Der strafrechtliche Tatbestand der sexuellen Belästigung gem. § 184i StGB
Nach § 184i des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich belästigt und dadurch deren Würde verletzt. Der Straftatbestand umfasst insbesondere:
- Körperliche Berührungen mit sexuellem Bezug: Dazu gehören ungewollte Umarmungen, Küsse oder das Berühren intimer Körperbereiche.
- Sexuell motivierte Handlungen, die eindeutig unerwünscht sind: Auch Handlungen wie das Drängen in körperliche Nähe oder gezielte Gesten fallen darunter.
Ausführlicheres finden Sie hier.
Der Gesetzgeber hat bei Erschaffung des Straftatbestandes ein sehr unbestimmtes Delikt geschaffen, zu dem sich die höchste Rechtsprechung noch nicht grundlegend geäußert hat. Bewertungen können lediglich durch erfahrene Praktiker in dem Bereich vorgenommen werden.
Abgrenzung zum Arbeitsrecht
Wichtig ist, dass eine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne stets eine körperliche Komponente haben muss. Verbaläußerungen oder andere belästigende Verhaltensweisen können hingegen im Rahmen des Arbeitsrechts gem. § 3 Abs. 4 AGG relevant sein, fallen jedoch nicht unter § 184i StGB.
Die strafrechtliche Verfolgung solcher Fälle setzt in der Regel einen Strafantrag gemäß § 77b StGB voraus. Dies bedeutet, dass das Opfer die Anzeige mit fristgerechtem Strafantrag erstatten muss, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden.
Ein entscheidender Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen und der strafrechtlichen Behandlung sexueller Belästigung besteht in der Beweislast und den rechtlichen Anforderungen:
- Im Arbeitsrecht (§ 3 AGG): Der Fokus liegt auf der Prävention und Sanktionierung belästigenden Verhaltens innerhalb des Betriebs. Hier genügen oft geringere Beweismaßstäbe, und bereits der Eindruck einer belästigenden Handlung kann Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schwelle für Rechtsfolgen ist geringer.
- Im Strafrecht (§ 184i StGB): Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, und es gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Eine Verurteilung setzt voraus, dass die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Hier stehen öfter Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Mittelpunkt, die eine genaue juristische Analyse und Begleitung erfordern. Die Schwelle ist aufgrund des eingrenzenden Charakters auf körperliche Delikte höher.
Leitfaden für Unternehmen: Schritte nach einem Vorwurf
Wenn ein Vorwurf sexueller Belästigung im Raum steht und die Entscheidung für eine Strafanzeige gefallen ist, sollte ein Unternehmen strukturiert vorgehen:
1. Hinzuziehung einer spezialisierten Strafrechtlerin
Es ist ratsam, eine externe Anwältin mit Schwerpunkt auf Strafrecht einzuschalten, um die Interessen der jeweiligen Seite (Opfer oder Beschuldigter) zu vertreten. Dadurch wird eine unabhängige und fachkundige Betreuung gewährleistet.
2. Beantragung von Akteneinsicht und Ermittungen
Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist es wichtig, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um die Vorwürfe und Beweislage umfassend zu bewerten. Dies hilft bei der Entwicklung einer Verteidigungs- oder Anklagestrategie.
Interne Ermittlungen für Beweismittel sollten zudem durch die Anwältin mit angeleitet und durchgeführt werden.
3. Vertretung der Interessen der jeweiligen Seite
- Auf Seiten des Opfers: Sicherstellung, dass die Rechte als Nebenkläger gewahrt bleiben.
- Auf Seiten des Beschuldigten: umfassende Verteidigung der Vorwürfe
4. Betreuung von Vernehmungen
Sowohl Opfer als auch Beschuldigte sollten bei polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmungen von einer erfahrenen Anwältin begleitet werden. Dies minimiert das Risiko unbedachter Äußerungen und sorgt für eine professionelle Darstellung der jeweiligen Seite.
5. Erstellung von Stellungnahmen
In komplexen Fällen ist es ratsam, schriftliche Stellungnahmen einzureichen, um die eigene Position fundiert darzulegen und Missverständnisse auszuräumen.
6. Interne Kommunikation und Schadensbegrenzung
Parallel zur strafrechtlichen Betreuung sollten Unternehmen klare Kommunikationsrichtlinien entwickeln, um Spekulationen innerhalb des Betriebs zu minimieren und den Betriebsfrieden zu wahren.
Fazit
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfordert ein entschiedenes und professionelles Vorgehen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass strafrechtliche Verfahren andere Anforderungen und Konsequenzen mit sich bringen als arbeitsrechtliche Maßnahmen. Eine frühzeitige Hinzuziehung einer erfahrenen Strafrechtlerin ist essenziell, um die Interessen des Unternehmens sowie der beteiligten Parteien zu wahren und eine möglichst faire und rechtskonforme Lösung zu erzielen.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf: 0231 - 952 5041 oder [email protected]
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwältin für Sexualdelikte und Gewaltdelikte
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