Bußgeldverfahren

Sie werden beschuldigt, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen/Äusserungsbogen zu einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit oder einen Bußgeldbescheid bekommen haben, ist das in erster Linie nervig und ärgerlich. Manchmal hängt jedoch noch mehr daran - gerade im Straßenverkehr. Fahrverbote kann man sich selten leisten. Häufig kann man sich jedoch gegen solche Bescheide wehren.

Legen Sie fristgerecht Einspruch ein oder lassen Sie uns das übernehmen! Beachten Sie die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides!

Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wir verteidigen schwerpunktmäßig in diesen Konstellationen! Lassen Sie sich individuell betreuen, weil es für Sie auf etwas ankommt. 

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

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In aller Regel kommen die Mandanten auf uns zu, sobald sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben.

Klug ist es, zunächst von Ihrer Anwältin kostenfrei ersteinschätzen zu lassen, ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid lohnen könnte bzw. ob er überhaupt Angriffspunkte bietet. Sodann könnt ihr entscheiden, ob man sich wehren möchte oder es bei dem Bescheid belässt.

Ist es sinnvoll, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist ein Einspruch erforderlich. Dies wird Sie bei Ihrer Anwältin sodann etwas kosten, da sie für den Einspruch eine kluge Strategie ausarbeitet. Verwaltungskosten fallen durch den Einspruch nicht an. Wird dem Einspruch Folge geleistet, wird dieser aufgehoben. Wird er abgelehnt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Dieses Gerichtsverfahren führt sodann zu Gerichtskosten und Anwaltskosten. Je nach festgesetztem Bußgeld und/oder Aussicht des Einspruchs an sich, dürfte das Risiko eines Gerichtsverfahrens gerechtfertigt sein.

Leider ist es häufig so, dass eigens angefertigte Einsprüche oder Bußgeldverfahren ohne Anwälte durch die Behörden "nicht ernst genommen werden". Ziehen Sie eine Anwältin zu Rate, auf die Sie Vertrauen können. Die die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gut einschätzen kann und die Sie nicht ohne Grundlage in ein aussichtsloses Verfahren rennen lässt. In einer kostenlosen Beratung mit erster Einschätzung zur Lage können Sie sich hier gut orientieren. Je nachdem um was es geht, lohnt es sich zu kämpfen.

Achtung: die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen! Eile geboten!

Rechtschutzversicherung

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Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, lohnt sich ein Vorgehen umso mehr. In dem Sinne haben Sie nichts zu verlieren und die Rechtschutzversicherung übernimmt Ihre Verteidigung im Regelfall abhängig vom Vorwurf ohne Probleme. Eine Deckungszusage kann Ihnen hier Klarheit schaffen.

Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

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Gerade bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind die Möglichkeiten endlos. Einmal nicht aufgepasst und schon wurde man geblitzt, hat rechts überholt, wurde mit dem Handy erwischt. Suchen Sie sich eine Spezialistin auf dem Gebiet und passen so bereits beim Anhörungsbogen auf, welche Angaben Sie machen.

Der Bußgeldkatalog ist gerade im Straßenverkehrsrecht besonders ausschweifend. Und wurde mit der Zeit auch immer härter in seinen Sanktionen. Gerade Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handyverstöße und Rotlichtverstöße passiert täglich in kaum zählbaren Größenordnungen.

Dabei unterliegen viele "Blitzer" beispielsweise technischen Störungen oder Vorgaben für Messverfahren wurden nicht eingehalten.

Gerade mit einer Rechtsschutzversicherung lohnt es sich aufgrund der Fehleranfälligkeit von Bußgeldbescheiden und dem zugrundeliegenden Verfahren, gegen die allermeisten Bußgeldbescheide vorzugehen.


Droht ein Fahrverbot?

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Einer der Worst Cases im Bußgeldverfahren ist das Fahrverbot. Viele von uns sind auf den Führerschein und die Mobilität angewiesen. Das auferlegte Fahrverbot kann für eine Dauer von ein bis drei Monate angeordnet werden und soll die Betroffenen "warnen", die gerügte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Es soll als Denkzettel dienen, das Verhalten zu überdenken. Häufig ist es jedoch vor allen Dingen eines: nervig.

Droht ein Fahrverbot, weil dieses aufgrund des aktuell sehr harten Bußgeldkataloges so vorgesehen ist, ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Findige Verteidigerinnen können unter Umständen bewirken, dass das Fahrverbot beispielweise in einer Erhöhung der Geldbuße umgewandelt werden kann Sind Sie beispielsweise Berufskraftfahrer oder läge eine unverhältnismäßige Härte vor, bestehen gute Chancen, ein Fahrverbot umgehen zu können.

Wenden Sie sich hierfür dringend an eine Expertin!

Verteidigungsstrategien bei einem Fahrverbot

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Bei der Verteidigung von Betroffenen, die mit einem Fahrverbot belastet werden sollen, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, dieses abzuwenden.
Die wohl häufigste Strategie ist die Beweisführung eines Härtefalles und die damit verbundene Möglichkeit, das Fahrverbot gem. § 4 IV BKatV durch die Erhöhung der Geldbuße zu kompensieren  (BGH, 11.11.1970, Az. 4 StR 66/70) . 

Wann liegt ein Härtefall vor? 

Wann ein solcher Fall angenommen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Es muss konkret und einzelfallbezogen vorgetragen und bewiesen werden können, dass der Betroffene auf das Fahrzeug angewiesen ist. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn er Berufsfahrer ist oder für konkrete Notfälle vorsorgen muss. Unannehmlichkeiten reichen nicht aus.
Bei der Vorbereitung des gerichtlichen Vortrages ist hier besondere Vorsicht anzuwenden. Vom Fahrverbot wird nur in besonderen Fällen abgesehen - also muss ein solcher Fall bewiesen werden. Überlassen Sie dies nicht dem Zufall. Greifen Sie nicht auf irgendeine "Massen"-Kanzlei zurück, nur weil diese bei Google gerade ganz oben steht, sondern nehmen Sie eine Anwältin, die sich wirklich für Ihr Anliegen einsetzen wird.

Wir sind besonders versiert in Verfahren zu Fahrverboten und der Maßschneiderung entsprechender Verteidigungsstrategien.

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