Grundbegriffe und FAQ

Bei dem ganzen Juristendeutsch ist es nur fair, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.
Wenn euch noch weitere Begriffe, Abläufe oder Umstände unklar sind, meldet euch gerne.

Was tun im Notfall?

Kontakt aufnehmen

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Sie können 24/7 im Falles eines Notfalles Kontakt über das Notdiensttelefon zu uns aufnehmen.

0152 - 0926 1874

Was ist ein Notfall?

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Notfälle sind Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Inhaftierungen, akute Straftaten und andere nicht aufschiebbare Angelegenheiten.
Sehen Sie hierzu Erste Hilfe.

Wie läuft der Vertragsschluss im Regelfall mit dem Anwalt ab?

Mit oder ohne Ersteinschätzungstermin kann ein Vertrag geschlossen werden. Was genau vereinbart wird und ob ein paar Tage Bedenkzeit sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel drängt die Zeit etwas und ein Mandatsschluss ist schnellstmöglichst sinnvoll.

Wenn eine Pflichtverteidigung vereinbart wird, findet übrigens kein Vertragsschluss ab. Die "Verbundenheit" von Mandant und Anwalt entsteht durch gerichtlichen Beschluss der Beiordnung. Gegebenenfalls ist es jedoch sinnvoll, eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung zu schließen.

Was umfasst das Mandat im Regelfall?

Erster Kontakt

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Wie oben beschrieben kann allem eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Lage vorausgehen, damit der Mandant oder die Mandantin sich entscheiden kann, was sie sodann tun möchte und ob die Rechtsanwältin zu ihm oder ihr passt. 

Ein Mandatsschluss kann auch ohne Vorgespräch erfolgen, sofern beide Seiten dies für sinnvoll erachten.

Mandat an sich

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Sodann kann das Mandat geschlossen werden (durch Vertragsschluss oder Beiordnungsbeschluss beim Gericht). Innerhalb des Mandats wird die Ermittlungsakte studiert, ermittelt, ein Verfahrensziel entwickelt, eine Strategie für das Verfahrensziel entwickelt und die Umsetzung der Strategie durchgeführt. Wird ein Verfahren nicht eingestellt im Ermittlungsverfahren, kommt es sodann zu Gerichtsverhandlungen. Am Ende steht in der Regel ein Urteil oder ein Freispruch.

Nachsorge

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Nachdem die Entscheidung gefallen ist, wird diese sodann mit dem Mandanten besprochen und etwaige abschließende, organisatorische Schritte durchgeführt. Sollten Rechtsmittel eingelegt werden, kann die Beauftragung auch hierauf ausgeweitet werden.

Ihre Rolle im Verfahren

Beschuldigter

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Beschuldigter ist man, wenn gegen jemanden ermittelt wird, weil die Möglichkeit besteht, dass dieser eine Straftat begangen haben könnte (sogenannter Anfangsverdacht).

Zeuge im Strafprozess

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Zeuge im Strafprozess ist man, wenn man Tatsachen einer möglichen Straftat oder Umstände, die eine solche Straftat beweisen können, wahrgenommen hat. Sie werden zur Entlastung oder Belastung des Angeklagten im Prozess vernommen und ausgewertet.

Opferzeuge im Strafprozess

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Opferzeugen im Strafprozess sind solche Zeugen, die durch die vorgeworfene Tat (vermeintlich) geschädigt wurden.

Mit wem haben Sie es ab jetzt zu tun?

`Staatsanwalt

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Staatsanwälte sind die Chefs der Polizisten. Sie führen die Ermittlungen und sammeln Beweise für und gegen die beschuldigte Person. Danach entscheiden sie, ob die Beschuldigten vor Gericht müssen (sogenannte Anklage). Diese Entscheidung hängt davon ab, ob die Staatsanwälte diese anhand von konkreten Beweisen für schuldig halten.  

Polizist/Kommissar

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Sie helfen den Staatsanwälten bei den Ermittlungen. Sie suchen Beweise und müssen die Beschuldigten über Ihre Rechte belehren, sobald diese Kontakt zu ihnen haben. Diese Personen suchen dann zu den Beschuldigten Kontakt, wenn diese von ihnen Informationen haben wollen oder andere Maßnahmen durchführen, wie z.B. das Erstellen von Fotos oder Fingerabdrücken. Ob die Beschuldigten das, was die Polizei hier von ihnen verlangt, auch machen müssen, hängt davon ab, was die Polizei von ihnen will. Sie müssen nicht alles machen, was die Polizei von ihnen verlangt. Ob sie sich gegenüber der Polizei weigern dürfen, entscheiden jedoch nicht die Beschuldigten selbst, sondern ist gesetzlich festgelegt. Lesen Sie hierzu bitte genau den Abschnitt zum Verhaltenskodex und hören Sie auf Ihren Strafverteidiger.

Gericht/Richter

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Das Gericht entscheidet in der sogenannten Hauptverhandlung darüber, ob Angeklagte bestraft werden oder nicht. Der Richter entscheidet also über ihre Zukunft. Damit wir uns für unsere Verteidigung keine Steine in den Weg legen, verhalten wir uns höflich und gelassen vor dem Richter. Unsere Aufgabe ist es, diesen von unserem Vorhaben zu überzeugen.

Strafverteidigerin (Besondere Art einer Anwältin)

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Das bin ich. 

Als Strafverteigerin helfe ich der beschuldigten Person dabei, dass diese möglichst nicht vor Gericht muss. Dazu setze ich mich zunächst mit dem Staatsanwalt und der Polizei auseinander. Falls diese durch die vorhandenen Beweise trotzdem von der Schuld überzeugt sind, ist die Strafe aber noch nicht in Stein gemeißelt. Sie müssen sodann vor Gericht und nun ist es unsere Aufgabe, den Richter von Ihrer Unschuld oder einer milderen Strafe zu überzeugen. Welches Ziel genau wir hierbei verfolgen und welche Strategie wir dazu anwenden, entwickle ich anhand der vorhandenen Beweismittel gewissenhaft und bespreche dies ganz genau mit der beschuldigten Person. 

Opferanwältin (auch: Nebenklagevertreterin)

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Als Opferanwältin setze ich mich dafür ein, dass sich Ihr Peiniger/Ihre Peinigerin für ihre Taten verantwortet. Dies kann in einem strafrechtlichen und oder zivilrechtlichen Rahmen erfolgen. 

Wir haben die Möglichkeit, nur als Zeuge aufzutreten oder als Nebenkläger den Beschuldigten strafrechtlich "mitanzuklagen".

Unterschied: Staatsanwalt und Rechtsanwalt/Strafverteidiger

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Dies führt häufig zu Verwirrungen. 

Strafverteidiger sind Rechtsanwälte, die im Strafrecht auf der Seite des Beschuldigten stehen, diesen beraten und verteidigen. 

Rechtsanwälte und Staatsanwälte sind ein ziemlich großer Unterschied. Der Rechtsanwalt ist der Anwalt, den man so kennt.

Staatsanwälte dagegen sind keine Anwälte in dem Sinne, sondern Beamte. Sie leiten die Ermittlungen in einem Strafverfahren (stehen damit also noch über den Polizisten), klagen Beschuldigte an und stehen im Strafverfahren in der Regel auf der andere Seite des Beschuldigten. Sie vertreten in dem Sinne den Staat und die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Verfahren - sind offiziell aber zur Objektivität und Neutralität verpflichtet.

In welchem Verfahrensabschnitt befinden Sie sich als Beschuldigter?

inkl. Ablauf der Gerichtsverhandlung

Allgemeines zum Strafverfahren

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Das gesamte Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Die Übersicht stellt den gewöhnlichen Ablauf eines Strafverfahrens in vereinfachter Form dar. Sie müssen sich selbstverständlich nichts davon merken, ich werde Ihnen immer wieder erklären, was gerade passiert. Die Übersicht dient lediglich dazu, dass Sie sich einen Überblick verschaffen können. Es soll etwas Unsicherheit nehmen vor dem, was passieren kann.

In der Regel umfasst das Strafverfahren den Zeitpunkt ab der Aufnahme der Ermittlungen bis zur Entscheidung zur Beendigung - sei es durch Freispruch, Verurteilung, Einstellung oder Ähnliches.

Strafrecht umfasst das Rechtssystem, in dem bestimmte Handlungen (zum Beispiel Tötungen oder Vergewaltigungen) staatlich verboten werden und bei Zuwiderhandlungen der Täter oder die Täterin beispielsweise durch Auferlegung von Geldstrafen an den Staat oder einer Freiheitsstrafe im Gefängnis bestraft werden.

Bevor die Polizei auf mich aufmerksam geworden ist

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Was wird in dieser Phase passieren bzw. was ist vielleicht schon passiert? 

Sobald es zu einem Vorfall kam, aus dem sich ergeben könnte, dass Sie sich in irgendeiner Art einer Straftat schuldig gemacht haben könnten, suchen Sie bitte umgehend deinen Anwalt auf. 

Dieser unterliegt der Schweigepflicht, sobald Sie sein Mandant sind. Sie besprechen mit ihm das weitere Vorgehen. 

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird und wie Sie sich zu verhalten haben, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das musst Sie für den jeweiligen Einzelfall unter Durchsprechung der gesamten Fallsituation mit Ihrem Anwalt abklären. 

Ermittlungsverfahren

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Was ist das Ermittlungsverfahren? Was wird in dieser Phase passieren bzw. was ist vielleicht schon passiert?

Das  Ermittlungsverfahren ist die Phase, nachdem die Polizei bzw. die Staatsanwälte irgendwie von einer möglichen Straftat erfahren haben. In dieser Phase ermitteln sie. Das heißt, sie sammeln Beweise für und gegen Ihre Schuld. Hält die Staatsanwaltschaft Sie für schuldig, erhebt sie Anklage gegen Sie, wodurch in der Regel ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Die Anklage kommt mit der Post und irgendwann kommt eine Vorladung zu einem Gerichtstermin.

 

 

Wie erkennen Sie, dass gegen Sie ermittelt wird? Wie müssen Sie sich verhalten als Beschuldigter?

Von den Ermittlungen bekommen Sie in der Regel dadurch etwas mit, dass die Polizei Ihnen einen Fragebogen zu dem fraglichen Vorfall schickt, Sie zu einer Vernehmung vorlädt oder Sie zu einer sogenannten „erkennungsdienstlichen Behandlung“ vorlädt. Möglicherweise führt die Polizei auch andere Maßnahmen gegen Sie durch, wie zum Beispiel eine Durchsuchung. Wie sich die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft Ihnen gegenüber verhält, hängt vom jeweiligen Tatvorwurf und der Situation an sich ab. Sollten die Ermittler mit Ihnen egal in welcher Art und Weise in Kontakt treten, ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass Sie die unten angegeben Dinge beachten. Insbesondere nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unverzüglich Kontakt zu Ihrem Anwalt auf und verweigern Sie jede Aussage (auch wenn Ihnen spontan und dringend etwas auf der Seele brennt, das Sie loswerden wollen). Worte können nur schwer zurückgenommen werden und auch, wenn sie gut gemeint sind und Sie eigentlich entlasten sollen, können sie gegen Sie verwendet werden.

 

 

Was machen wir jetzt?

Sobald wir den Kontakt mit den Ermittlern überstanden haben, müssen wir zunächst in Erfahrungen bringen, wie der Stand der Ermittlungen ist. Von welchen Beweisen und Gegenbeweisen die Staatsanwälte ausgehen. Dazu analysiere ich die Akte und gebe auch Ihnen als Hausaufgabe bestimmte Kopien aus der Akte mit, damit Sie diese lesen. Ich bin an dieser Stelle auf Ihre Mithilfe angewiesen, da nur Sie wissen, wie fragliche Geschehen im Gegensatz zu der Darstellung in der Akte abgelaufen sein könnten. 

Wir müssen auch in Erfahrung bringen, ob wir Beweise finden, die gegen Ihre Schuld sprechen. Sodann erstelle ich eine Verteidigungsstrategie und nehme Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Wir versuchen das Verfahren bereits jetzt aufzuhalten bzw. zu beenden. 

 

 

Was passiert, wenn Sie festgenommen werden?

Wenn die Staatsanwälte dazu überzeugt sind, dass Sie schuldig sind und zusätzlich (!) bestimmte andere Umstände hinzutreten (z.B. dass die Staatsanwälte der Meinung sind, dass du flüchten willst), dann dürfen sie Sie festnehmen. Das ist aber nicht der Regelfall! 

Sollte dies jedoch passieren, werden Sie auf das Polizeirevier gebracht und Sie werden mit Ihrem Anwalt telefonieren. Sollte Ihnen das Recht nicht aus eigenen Stücken eingeräumt werden, bestehen Sie darauf. Tragen Sie also stets meine Telefonnummer bei sich. 

Weiteres zur Untersuchungshaft finden Sie hier.

Ablauf der Gerichtverhandlung (Regelfall)

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Aufruf der Sache 

Wenn die Richter den Sitzungssaal betreten: Aufstehen. Das Gericht sagt uns dann, wann wir uns wieder setzen dürfen. Das gilt als Zeichen des Respektes und wir wollen in jedem Fall, dass das Gericht uns wohlgesonnen ist, damit es zu unseren Gunsten entscheidet.

Feststellungen der Anwesenheit

Der Richter stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel (Zeugen, Sachverständiger) herbeigeschafft wurden.

 

Belehrungen

Der Richter erklärt den Zeugen und Sachverständigen unter anderem, dass sie die Wahrheit sagen müssen. Das gilt nicht für den Angeklagten. Sodann verlassen die Zeugen und Sachverständigen den Gerichtssaal.

Vernehmung des Angeklagten zur Person und den wirtschaftlichen Verhältnissen

Der Richter vernimmt den Angeklagten sodann zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Er fragt ihn beispielsweise zu seiner Person aus (insbesondere Name, Beruf, Einkommen, Ehepartner, Kinder). Sofern nichts anderes abgesprochen ist, antwortet er darauf.

Der Staatsanwalt verliest den Anklagesatz.
Den kennen wir schon, wir hören trotzdem respektvoll zu. Wir lassen uns aber nicht verunsichern.

Mitteilung des Richters, ob es in dieser Sache Gespräche über eine Verfahrensabsprache gegeben hat. Darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen, das regeln die Anwälte.

Danach heißt es, gut zuhören. Der Richter belehrt den Angeklagten nun darüber, dass es ihm freisteht, ob er sich zu der Anklage äußern will oder nicht. An der Stelle antwortet er genau das, was als Strategie vereinbart wurde. In der Regel erklärt er, dass er sich nicht zur Sache äußern wird.

Wenn sich dazu entscheiden wurde, dass sich der Angeklagte zur Sache äußern wird, dann folgt jetzt dessen Vernehmung.

Hierbei geht es darum, dass er dem Richter mitteilt, wie sich die Angelegenheit abgespielt hat.

Hierzu beantwortet er die Fragen des Richters so, wie es zuvor geplant und besprochen wurde. Er achtet darauf, authentisch zu antworten, also möglichst gelassen und ruhig zu sein.

 

Wenn er sich irgendwo unsicher ist, flüstert er seiner Anwältin sein Anliegen zu.

 

Nachdem der Richter ihn ausgefragt hat, bekommt der Staatsanwalt und die Verteidigung noch einmal die Gelegenheit, Fragen zu stellen. 

 

Beweisaufnahme

Jetzt folgt der Teil, der in der Regel am längsten dauert: Die Beweisaufnahme. Hierbei werden nach und nach Beweismittel vorgestellt, die für oder gegen seine Verurteilung sprechen. Dazu zählen insbesondere Zeugen, Sachverständige, Aufnahmen, Gegenstände etc. 

Nach jedem Beweismittel bekommt die Verteidigung die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Die Beweisaufnahme kann sich je nach Umfang des Verfahrens in auf mehrere Tage erstrecken.

 

In dieser Phase der Hauptverhandlung besteht die Aufgabe des Angeklagten darin, zuzuhören und sich aufzuschreiben, wenn ihm irgendetwas komisch vorkommt. Möglicherweise empfindet er bestimmte Aussagen als widersprüchlich oder komisch? Er notiert auf einem Zettel, wer und was die Person gesagt hat und zeigt es seiner Anwältin direkt.

Zeugen bekommen vor ihrer Aussage nichts von der Verhandlung mit. Sie warten nachdem sie aus dem Gerichtssaal zitiert wurden, vor der Tür. Dies kann unter Umständen wirklich lange dauern. Nach der Aussage wird es dem Zeugen in der Regel freigestellt, ob er hinten im Publikum Platz nehmen möchte oder gehen möchte. 

 

Plädoyer

Nach der Beweisaufnahme plädieren die Staatsanwaltschaft und die Anwälte. Das bedeutet, dass zuerst der Staatsanwalt vorträgt, wieso der Angeklagte aufgrund der vorherigen Beweisaufnahme zu verurteilen oder freizusprechen wäre. Wenn der Staatsanwalt für eine Verurteilung ist, wird er dem Richter vorschlagen, welche Strafe er für angemessen hält.

Sodann erläutern die Anwälte ihre Sicht. Die Nebenklagevertretung (Opferanwalt) wird erklären, wieso eine Verurteilung in Höhe XY richtig wäre und die Strafverteidigung wird erklären, wieso der Angeklagte entweder freizusprechen oder milder zu bestrafen wäre. Sie schlagen sodann ein Strafmaß oder Freispruch vor. 


Letztes Wort
Nun erteilt der Richter dem Angeklagten das letzte Wort. In diesem sagst er genau das, was er mit seiner Anwältin zuvor besprochen hat. Das kommt auf die jeweilige Verteidigungsstrategie an.


Beratung
Die Richter verlassen sodann den Saal und die Verhandlung wird für eine bestimmte Zeit unterbrochen. Je nachdem wie lange wir Zeit haben, versuchen wir, etwas zu essen oder zu trinken und nicht die Nerven zu verlieren.

Das wird die schwierigste Zeit, weil man nur noch warten kann. Sie müssen mir als Ihrem Anwalt deutlich sagen, was Sie in dieser Zeit brauchen: Ablenkung? Ruhe? Möchten Sie über den worst-case reden? Es geht jetzt nur darum, nicht den Verstand zu verlieren vor Nervosität.

 

Urteilsverkündung

Zu einem bestimmten Zeitpunkt treffen wir uns wieder im Gerichtssaal und der Richter verkündet das Urteil und begründet seine Entscheidung. Er belehrt alle über die möglichen Rechtsmittel, die gegen das Urteil eingelegt werden können.  

Sofern es nicht abgesprochen ist, erklären wir keinen Rechtsmittelverzicht.


 

Internes Abschlussgespräch

Nach dem Urteil ist die Verhandlung vorbei und wir besprechen das Ergebnis und was jetzt passieren wird. 

Was ziehen Sie an für die Gerichtsverhandlung?

Die Frage, was Sie anziehen sollten, kann sich nur im Einzelfall entscheiden, weil auch dies Teil psychologischer Strategieführung sein kann. Im Grundsatz kann man aber schon mal sagen, dass es „respektvoll“ sein soll, denn die Richter entscheiden über Ihr Leben und deswegen wollen wir es uns nicht mit denen verspielen, nur weil wir Death Metal oder „Hello Kitty“ mögen.

Was nehmen Sie mit in die Gerichtsverhandlung?

Nehmen Sie sich in jedem Fall etwas zu essen und zu trinken mit. Zwar gibt es im Gericht auch Cafeterien, aber wir wollen uns nicht auf die Öffnungszeiten verlassen. Wir wollen kein Picknick machen, aber die Verhandlungstage könnten lang werden und wir wollen den ganzen Tag ohne Kopfschmerzen überstehen. Auch wenn Sie das Gefühl haben sollten, keinen Hunger zu haben.

Zudem nehmen Sie Ihre Ladung und Ihren Personalausweis mit. Die Unterlagen brauchen  Sie am Einlass. Dort werden Sie erst einmal durchsucht. Planen Sie also ausreichend Zeit vor dem Termin dazu ein. 

Weiterhin wäre es von Vorteil, wenn Sie Ihr Handy mitnehmen, damit wir bei Notfällen in Kontakt bleiben. Im Saal ist das Handy sodann verboten.

Meine Anwältin hat sich schon länger nicht gemeldet. Wieso arbeitet sie nicht?

Falls die Panik und Unsicherheit dadurch entsteht, dass Sie schon länger nichts von Ihrer Anwältin zum Verfahren gehört haben, sei Ihnen Gewiss: das ist NICHT der Fall, weil diese Sie vergessen hat. Das ist organisatorisch kaum möglich. Es ist deswegen der Fall, weil die juristischen Mühlen langsam mahlen. Staatsanwälte, Polizisten und Richter müssen bestimmte Verfahren einhalten, sind überlastet oder lassen sich vielleicht einfach gerne etwas mehr Zeit. Aus welchem Grund auch immer: es ist absolut normal, dass immer mal wieder Wochen und Monate ins Land ziehen, ohne dass es Neuigkeiten gibt. Ihre Verteidigerin arbeitet in dieser Zeit aber hinter den Kulissen an Ihrem Fall - darauf können Sie vertrauen und das liegt auch nicht an der Anwältin oder dem Anwalt selbst bzw. diesen Umstand kann auch kein Ersatzanwalt aus der Welt räumen. Ihre Anwältin wird sich von sich aus melden, wenn es etwas neues gibt. Auch wenn das oft frustrierend ist, ist das die Realität. Geduld und Zuversicht sind damit Ihre klügsten Berater. Panik und Angst führt zu übereilten Entscheidungen und damit zu Fehlern. Und wir wollen keine Fehler machen.