Tätigkeitsschwerpunkt:
Körperliche Gewalt
Körperverletzung und Tötungsdelikte
Sie suchen die richtige Anwältin für Gewaltopfer? Oder sind Sie Angehörige, Hinterbliebene oder Familie von einer getöteten / ermordeten Person?
Wir stehen Ihnen als Opferanwältin oder Hinterbliebenenanwältin im Strafprozess (= Nebenklagevertreterin) bei.
Nicht selten suchen Betroffene Kontakt über Opferschutzorganisation wie Wildwasser e.V. oder Weißer Ring e.V. auf und möchten sich zunächst Schritt für Schritt an die übergroße Sache namens "Strafverfahren" oder "Mordprozess" herantasten. Das alles ist jetzt also natürlich sehr viel, ggf. sehr überfordernd für Sie und deswegen atmen wir nun erstmal zusammen durch - ein kleiner Schritt nach dem anderen.
Verschaffen Sie sich erstmal einen Überblick über unsere Seite. Vielleicht finden Sie durch Stöbern schon, was Sie suchen.
Der Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei ist die Bearbeitung von Sexualdelikten. Im Kampf für Ihre Gerechtigkeit sind Sie nicht allein. Wir bilden einen Save Space. Wir geben Ihnen die Möglichkeiten und Sie geben den Weg oder das Tempo vor.
Wir arbeiten eng mit verschiedenen Opferschutzorganisationen im Ruhrgebiet und Sauerland zusammen und freuen uns über jede Person, die sich traut, sich überwindet, uns erst einmal ganz unverbindlich aufzusuchen.
"Ich suche Informationen"
Auch wenn ich dem Grunde nach davon abrate, sich im Internet verrückt zu machen, kann es einem auch ein Stück weit Sicherheit geben, sich etwas auf unbekannten Gebieten einzulesen. Sich einen Überblick zu verschaffen.
Daher hier ein paar Weiterleitungen zu unserem kostenfreien Ratgeberbereich
- Die häufigsten Fragen und Antworten zu Gewalt- und Tötungsverfahren (auch aus Sicht der Strafverteidigung)
- Die unterschiedlichen Gewaltdelikte (Körperverletzung, Totschlag, Mord)
- Anwaltskosten für die Opferanwältin und Informationen zu finanziellen Hilfen (auch unabhängig der finanziellen Situation)
- Ablauf einer Terminsvereinbarung
- Allgemeines zum Strafverfahren
- Informationen für Hinterbliebene, Angehörige, Familie in Mordprozessen
"Ich bin überfordert - wie gehe ich vor?"
Wenn Sie Gewaltopfer sind oder ein Gewaltopfer begleiten, wurde entweder bereits ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige eingeleitet oder Sie überlegen, ob Sie den Täter überhaupt anzeigen möchten.
Entweder direkt beauftragen...
Natürlich können Sie uns direkt beauftragen, wenn Ihr Gerichtsverfahren kurz bevor steht oder Sie sich über eine Zusammenarbeit bereits jetzt sehr sicher sind. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine Mail und teilen uns diesen Wunsch und einen kurzen Umriss zu Ihrem Fall mit.
... oder erst einmal kennenlernen!
Wenn Sie sich jedoch in kleinen Schritten an all das herantasten möchten, weil die Situation sehr neu und überfordernd wirkt, bietet es sich an, erst einmal einen Kennenlerntermin zu vereinbaren.
Wenn Sie mich als Rechtsanwältin nur kurz unverbindlich kennenlernen möchten und über Kosten und das weitere Vorgehen sprechen möchten, ist dies natürlich kostenfrei und unverbindlich.
Wenn Sie über Ihren Fall konkret sprechen möchten und hierzu umfangreich beraten werden möchten - Fragen klären möchten uvm., dann empfiehlt sich die Vereinbarung eines kostenpflichtigen Beratungsgesprächs. Kostenpflichtig bedeutet, dass so eine Beratung 190,00€ inkl. Umsatzsteuer kosten würde.
Sie können sich aber bei der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. im Regelfall einen Beratungsscheck holen. Rufen Sie hierzu bei Ihrer Ortsgruppe kurz an und fragen nach dem Scheck. Das ist alles viel weniger kompliziert, als man denkt - versprochen: https://weisser-ring.de/standorte
Mit (oder natürlich auch ohne) diesen Scheck können Sie sich dann bei uns melden. Telefonisch oder per Mail und wir vereinbaren einen Beratungstermin. In diesem Termin können Sie mir alle Fragen zu einem möglichen Strafverfahren stellen, die Ihnen auf der Seele brennen und ich erzähle Ihnen von mir aus Sachen, die in den meisten solcher Beratungen erfragt werden. Das sind dann am Ende viele Informationen, aber wir machen alles in Ihrem Tempo.
Den Rest entscheiden Sie ohne Druck
Und dann können Sie sich entscheiden, wie Sie weitermachen möchten. Da alles absolut unverbindlich ist, werden Sie auf keinen Fall in den Abschluss eines Mandat "hinein gequatscht".
Mit uns an Ihrer Seite würden wir dann die Führung übernehmen und alle weiteren Schritte durchführen und anleiten. Wir versuchen das Schiff zu sein, auf dem Sie sicher Segeln können. Wir können nicht versprechen, dass es keinen starken Wellengang geben wird - denn das Wetter können wir nicht beeinflussen. Aber wir geben unser bestes, Sie sicher ans Ufer zu bringen.
Hohe Belastungsintensität
Die Statistik zeigt, dass es in Deutschland im Jahr 2021 zu 164.646 Fällen von Gewaltkriminalität kam. Dies kann in vielen Fällen sicherlich damit begründet werden, dass Frustration und Aggression selten weit auseinander liegen. Ist die Hemmschwelle zudem einmal gesunken, können derartige Reaktionen schnell zum Alltag werden.
Umso wahrscheinlicher ist es, Opfer einer Gewalttat zu werden.
Gewaltanwendungen können dabei in unterschiedlichster Art und Weise aufkommen. Sei es im Zuge von räuberischen Delikten, als auch Körperverletzungsdelikten selbst. Gewalt prägt das Strafgesetzbuch wie kaum ein anderes Merkmal.
Körperliche Gewalt ist eine der schlimmsten Form von Gewalt und dringt besonders tief in unsere Psyche ein.
In den weit überwiegenden Fällen sind die Täter aus dem nahen Umfeld, oft Familie oder der Partner.
Natürlich macht auch "Gelegenheit Gewaltverbrecher" - so kann der Weg nachts durch den Park tödlich oder gefährlich enden, wenn der Täter Nervenkitzel suchte oder einen psychotischen Schub bekam.
Die Konstellationen sind also unendlich. Und verursachen unendliches Leid.
Nicht nur die Handlungen an sich sind hierbei das furchtbare, sondern auch die Begleiterscheinungen sind giftig. Eigene Vorwürfe, wie man hätte anders können, begleiten Betroffene oft bis ans Lebensende. Auch Nebenwirkungen von Verletzungen oder posttraumatischen Belastungssyndrome sind keine Seltenheit. Ebenso Wut, Frust, Rachebedürftnisse.
Und so schlimm diese Art von Gewalt ist, so wichtig ist es, sich dagegen zu wehren und für sich einzustehen. Wenn man die Kraft hat. Und ohne sich selbst die Verantwortung aufzulasten.
Benötigen Sie einen Opferanwalt oder Hinterbliebenenanwalt für den Prozess?
Als Opfer oder Hinterbliebene untersteht man keinem Anwaltszwang. Eine Beauftragung ist also freiwillig.
Eine Anwältin kann einem jedoch Unterstützung, Sicherheit und Einfluss auf das Strafverfahren verleihen. Letzteres kann vor dem Hintergrund besonders wichtig sein, weil in den meisten Strafverfahren eine Aussage-gegen-Aussage-Situation ohne weitere Beweismittel vorliegt. Insbesondere die Einvernehmlichkeit von sexuellen Handlungen oder Gewaltanwendungen steht hier oft in Streit.
Eine Opferanwältin ist im Strafverfahren durchweg die einzige Person, die auf Ihrer Seite steht - vor allen Dingen dann, wenn eine Vernehmung oder andere Beweismittel Anhaltspunkte offenbaren, die den Täter entlasten. Dann wendet sich die Staatsanwaltschaft schneller ab, als man denkt, denn die Staatsanwaltschaft ist letztlich verpflichtet, objektiv zu sein. Die Opferanwältin dagegen ist IHRE Interessenvertreterin.
Daher gehen die meisten auch im Schutze ihrer Anwältin in so einen Prozess.
Bei Mord- und Gewaltprozessen können Beweisaufnahmen zudem sehr umfangreich sein und es geht für den Beschuldigten um sehr sehr viel. Entsprechend kämpferisch ist die Strafverteidigung im Regelfall eingestimmt.
Eine Opferanwältin oder Hinterbliebenenanwältin ist im gesamten Verfahren der einzige Gegenpol zur Strafverteidigung, der zweifelsfrei Ihre Interessen vertritt und nicht dem Gesetz wegen objektiv sein muss.
Dieses Strafverfahren könnte eine der wichtigsten Phasen in deinem Leben sein. Wenn Sie diese Phase mit einer Anwältin durchlaufen möchten und Ihr Verfahren dies grundsätzlich ermöglichen würde, dann finden wir eine Lösung. In vielen Situationen gibt es finanzielle Hilfen, zu denen Sie sich weiter unten erkundigen können.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Vorteile der Nebenklagevertretung im Vergleich zur bloßen Zeugenschaft
- Opfer erhalten spezifische Beratung zu ihrem Fall sowie zu den Rechten und Verpflichtungen.
- Opferanwälte unterstützen das Opfer dabei, die Rechte und Pflichten als Zeugen zu wahren.
- Opferanwälte können alle Zeugen (auch das Opfer) und den aussagebereiten Angeklagten vernehmen, was die Klärung von Missverständnissen oder die Verstärkung Ihrer Argumente ermöglicht und Unstimmigkeiten oder Unklarheiten auf Seiten der Gegenseite aufdecken kann.
- Opferanwälte haben die Möglichkeit, sich zu Beweismaterial zu äußern, Rechts- und Bewertungsfragen zu diskutieren und Ihre Positionen rechtlich zu vertreten.
Konkrete Beweiserhebungen können beantragt werden; auf Ermittlungen kann durch Stellungnahmen eingewirkt werden durch das Einführen neuer Beweise, das Lenken von Ermittlungen in neue bislang unbekannte Richtungen oder durch interessengerechte Beweisanalysen. - Opferanwälte können Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um wichtige Informationen für Befragungen und Stellungnahmen im Prozess selbst zu gewinnen. Obwohl auch das Opfer selbst über den Anwalt Zugang zu den Akten erhalten könnte, ist dies für die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage in der Regel nicht ratsam. In der Regel reicht es aus, wenn der Anwalt über alle relevanten Informationen verfügt und entsprechend agieren kann.
- Opferanwälte bereiten den Mandanten auf das Durchstehen der Gerichtsverhandlung vor.
- Opferanwälte können Ansprüche auf Schmerzensgeld im Strafverfahren stellen und über Angebote zur Wiedergutmachung verhandeln.
- Opferanwälte sind aufmerksam gegenüber möglicherweise unzulässigen Befragungsmethoden und werden diese gegebenenfalls beanstanden. Sie helfen den Opfern, im Gericht Gehör zu erhalten und unterbinden Respektlosigkeiten im rechtlich möglichen Rahmen.
- Opferanwälte können durch Aktenanalyse und entsprechenden Stellungnahmen dazu beitragen, vorschnelle Verfahrenseinstellungen zu verhindern und für das Strafverfolgungsinteresse der Opfer einzustehen.
- Schließlich setzen sich Opferanwälte unabhängig vom Verlauf des Verfahrens für das Opfer und dessen Interessen ein und plädieren am Ende in dieser Position als Gegengewicht des Verteidigerplädoyers.
Kosten für ein Erstgespräch
Kostenfreies Kennenlerngespräch
Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.
Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.
Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt.
Das Kennenlerngespräch findet im Regelfall telefonisch statt.
Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.
Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten.
Kostenpflichtiges Beratungsgespräch
Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.
Beratungspauschale: 190,00 € inkl. Mwst.
Beliebte finanzielle Hilfen
- Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
- Rechtschutzversicherung
- Lila Hilfe e.V.
Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.
Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden.
Nähere Informationen zum Beratungsscheck Weißer Ring e.V.
Strafrechtliche Erstberatungen im Bereich der Opferhilfe können im Regelfall über den Opferschutzverein "Weißer Ring e.V." abgerechnet werden. Dieser Verein bietet für anwaltliche Erstberatungen von Opfern einen Hilfescheck an. Dieser beläuft sich auf 190,00€ und begleicht unsere Anwaltskosten (nur) für Ihre Erstberatung.
Um diesen Scheck nutzen zu können, nehmen Sie Kontakt zum Weißen Ring auf uns bitten um die Ausstellung des "Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung".
Voraussetzung für das Ausstellen des Schecks ist, dass...
1. eine Straftat im Raum steht (und es daher um ein Strafverfahren oder ein Gewaltschutzverfahren geht),
2. Sie den telefonischen Kontakt zu Ihrer Außenstelle (Weißer Ring in Ihrer Umgebung) suchen und dort Ihre Situation darlegen. In diesem Kontakt werden auch Ihre persönlichen Daten aufgenommen. Der Verein entscheidet sodann, ob der Scheck ausgestellt werden soll. Ein Anspruch auf den Scheck besteht nicht. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Ausstellung des Schecks in den überwiegenden Fällen bewilligt wird.
Die Ausstellung des Schecks verläuft aus unserer Erfahrung heraus sehr unkompliziert.
Kontaktdaten finden Sie hier: https://weisser-ring.de/standorte
Im Regelfall wird Ihnen der Scheck sodann zeitnah zugeschickt. Bringen Sie den Scheck einfach zur Erstberatung mit.
Nähere Informationen zu Lila Hilfe e.V.
Bei frauenfeindlicher Gewalt bietet der Verein Lila Hilfe e.V. Kostenhilfen an, die unabhängig finanzieller Bedürftigkeit auf Ihren (wirklich unkomplizierten) Antrag hin bewilligt werden können.
Kosten für die Vertretung von Opfern oder Hinterbliebenen
Allgemeine Opferanwaltskosten
Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über
- gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- über pauschale Honorarsummen,
- nach einem Stundensatz,
- oder eine Mischung aus allen.
Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.
Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]
Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.
Wir finden einen Weg, wenn Ihnen das wichtig ist.
Bloße Akteneinsicht
Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als Geschädigte (§ 406e StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.
Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden.
Staatliche finanzielle Hilfen
Kostenhilfen hängen vom Einzelfall ab - die Erfolgsaussichten der Kostenhilfebeantragung kann sich mit Entwicklung des Mandats verändern.
Wir finden eine Lösung, wenn Ihnen das wichtig ist.
Fragen Sie uns gerne unverbindlich per Mail an, ob eine Kostenhilfe für Ihren konkreten Fall in Betracht kommt und wie hoch eine mögliche Selbstbeteiligung wäre: [email protected]
§ 397a Abs.1 StPO, staatliche Kostenhilfe bei schweren Vorwürfen
In bestimmten gesetzlich aufgelisteten Fällen trägt der Staat unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (mit Ausnahme von vorsätzlichen Falschangaben) die Opferanwaltskosten der Nebenklage in Höhe der reduzierten, gesetzlichen Anwaltsgebühren.
Diese Kostenübernahme ist abhängig von der Art des gegen Sie ausgeübten Verbrechens (nicht von Ihrer finanziellen Situation!). Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Opfer schweren sexuellen Missbrauchs (z.B. sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung) geworden sind oder einen versuchten Tötungsanschlages. Es fallen auch noch andere "schwere Gewaltdelikte" hierunter. Lassen Sie sich beraten, ob das gegen Sie ausgeübte Verbrechen die staatliche Kostenbeteiligung ermöglicht.
Diese Art der Kostenhilfe bezieht sich auf die Vertretung im Nebenklageverfahren (siehe oben) und ist nicht auf Adhäsionsverfahren anwendbar.
Selbstbeteiligung
Die Kostenübernahme des Staates erfolgt lediglich in Höhe der reduzierten, gesetzlichen Anwaltsgebühren. Für eine vollständige Deckung der üblichen Anwaltskosten ist es oftmals sinnvoll, gemeinsam eine Zusatzvereinbarung zu schließen. Wie hoch diese Art der Selbstbeteiligung bei einem Mandat mit uns dann wäre, ist vom Einzelfall abhängig, insb. vom Aufwand des Verfahrens und kann im Vorhinein mit der Anwältin besprochen werden. Fragen Sie uns gerne unverbindlich per Mail an, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei uns wäre.
Einfach gelagerte Fälle
In einfach gelagerten Fällen ist eine Selbstbeteiligung nicht besonders hoch, in manchen seltenen Fällen ist sie gar nicht erforderlich und es würden keine Zusatzkosten für Sie anfallen - unsere Anwaltskosten im Nebenklageverfahren würden in diesen Fällen vollständig vom Staat getragen.
Wir finden einen Weg, wenn Ihnen das wichtig ist.
§ 397a Abs.2 StPO, Prozesskostenhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit
Sollte das gegen Sie ausgeübte Verbrechen wie zuvor dargestellt die Kostenübernahme selbst nicht bereits rechtfertigen, gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit. Die finanzielle Situation sollte hierbei ungefähr im Bereich der Sozialhilfe liegen.
Zudem muss dargelegt werden, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, die eigenen Interessen selbst wahrnehmen zu können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie durch die Tat körperliche oder seelische Gebrechen davon getragen haben, der Prozess eine außerordentliche psychische Belastung darstellt, wenig Deutschkenntnisse oder komplexe Sachverhalte vorliegen oder eine komplexe rechtliche Situation zugrunde liegt.
Auch in diesem Fall werden die gesetzlich geringen Anwaltsgebühren übernommen. Eine Selbstbeteiligung fällt hier nicht an.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die ausgelegten Kosten irgendwann an den Staat zurückgezahlt werden müssen (insb. wenn sich Ihre finanzielle Situation in den nächsten Jahren verbessert oder ein Freispruch ergeht).
§ 68b StPO, staatliche Kostenhilfe für Zeugen
Kommt eine Nebenklagevertretung nicht in Betracht, kann die Anwältin als Zeugenbeistand an den Vernehmungen zum Schutz der Geschädigten teilnehmen.
Auch hier gibt es die Möglichkeit der Beiordnung gem. § 68b StPO. Die Anforderungen sind hier jedoch sehr sehr hoch und liegen nur selten vor.
Rechtschutzversicherung
Viele Rechtschutzversicherungen decken die Kostenübernahme der Opfervertretung (der Nebenklage in Strafverfahren oder des Kontaktverbotes im Gewaltschutzverfahren) ab. Holen Sie hierzu im Vorfeld eine Deckungszusage ein, um Ihr Kostenrisiko zu reduzieren.
Günstiger Verfahrensausgang
Wenn keine staatliche Kostenübernahme gewährt wurde:
Bei Verurteilung hat der Verurteilte die Anwaltskosten der Nebenklägerin im Regelfall jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren an Sie zurückzuerstatten, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Beachten Sie, dass dies für Sie nur zielführend ist, wenn der Beschuldigte in der Lage ist, die Kosten irgendwann auch bei Ihnen zu begleichen.
Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren oder Freispruch werden die Kosten nur in Ausnahmefällen vom Staat übernommen.
Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten der Kostenübernahme oder welche Kosten in andern Fällen auf Sie zukommen würden. Ohne Sie unter Druck zu setzen. Nur weil wir über die Kosten sprechen, müssen Sie noch nicht lange diesen Weg gehen.
Private finanzielle Hilfen
Nicht nur der Staat bietet diverse Kostenhilfen in einem Strafverfahren an. Auch Vereine bieten regelmäßig finanzielle Hilfen an.
Lila Hilfe e.V.
So bietet der Verein Lila Hilfe e.V. finanzielle Hilfen für feministische Frauen an. Eine Anfrage hier lohnt sich, Ihr Kostenrisiko zu reduzieren. Treten Sie mit dem Verein in Verbindung und lassen sich dort beraten, ob eine Kostenübernahme ermöglicht werden kann: https://lilahilfe.org/contact/
Weißer Ring e.V.
Auch der Weiße Ring e.V. bietet finanzielle Hilfen über die Kostenübernahme der Erstberatung an. Informieren Sie sich hier, ob Ihr Verfahren hierfür in Betracht kommt: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/hilfe-vor-ort
Die Gewährung privater Kostenhilfen kann durch uns natürlich nicht garantiert werden. Erkundigen sich bei dem jeweiligen Verein bitte selbsttätig, ob diese Ihnen finanziell helfen können.