Tätigkeitsschwerpunkt:
Jugendschutzsachen
Wir stehen Ihnen als Opferanwältin im Strafprozess bei.
Sind Zeug*innen minderjährig, bietet das Verfahren ganz neue Herausforderungen. In aller Regel sind diese Personen die Geschädigten und haben eine entscheidende Relevanz für das Verfahren. Umso erdrückender ist die Last, die auf einem solchen Kind oder Jugendlichen lastet. Um Kindeswohl und das Strafverfolgungsinteresse annäherungsweise im "Gleichgewicht" zu halten, sind diese Verfahren besonders sensibel zu behandeln. Beispielsweise kann das Verfahren gem. § 26 GVG vor dem Jugendgericht stattfinden. Dies ist normalerweise nur Jugendstrafverfahren vorbehalten - also solche Verfahren, in denen der Täter zum Zeitpunkt der Tatbegehung unter 18 bzw. 21 Jahre alt war.
Insbesondere in Fällen des Kindesmissbrauchs sind Anhörungen bzw. Vernehmungen der Geschädigten eine große Belastung. Und letztlich ist die Miteinbeziehung der Zeug*innen regelmäßig erforderlich, um die Beweislage zu sichern.
Rechtsanwältin Hannah Funke ist eine sensible Anwältin mit Schwerpunkt der Sexualdelikte und des Jugendstrafrechts. Als Nebenklagevertreterin arbeitet sie mit Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland zusammen.
In Bemühungen, die Situation so erträglich wie möglich zu gestalten, steht sie den jüngsten der Gesellschaft aufmerksam und einfühlsam bei.
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