Tätigkeitsschwerpunkt:

Verstöße gegen das Waffengesetz

Das Waffengesetz sieht in §§ 51 und 52 Straftatbestände vor, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Handlungen rund um Waffen stehen.
Das Waffengesetz selbst verbiete und erlaubt diverse Gegenstände, die es als Waffen klassifiziert. Und da wir alle wissen, welche Faszination gerade diese Objekte auf Menschen haben können, ist es gar nicht so fernliegend, dass sich einige Menschen nicht unbedingt an die Vorgaben halten. Da diese Vorschriften jedoch gerade andere Menschen schützen sollen, kann der Besitz oder das Führen bestimmter Waffen Strafverfahren mit sich bringen. Nicht selten passiert das gerade dann, wenn sich Ermittlungsmaßnahmen oder andere staatliche Maßnahmen ursprünglich gegen etwas anderes gerichtet haben und sodann die Waffen dabei gefunden wurden. Gelegentlich werden Beamte auch von anderen Personen auf den Verdacht illegalen Waffenbesitzes hingewiesen.

Werden Sie mit dem Vorwurf illegalen Waffenbesitzes konfrontiert? Haben Sie eine Vorladung bekommen oder gar eine Anklage? Wurde bei einer Durchsuchung etwas bei Ihnen gefunden, das als Waffe eingestuft werden könnte?

Manchmal wissen Beschuldigte möglicherweise gar nicht, dass das Objekt verboten war.

Nehmen Sie unverzüglich Kontakt auf. Lassen Sie sich verteidigen, um den Makel des Eindrucks von Gewaltbereitschaft oder Gefährlichkeit zu erschüttern. Steigern Sie die Chancen einer Verfahrenseinstellung durch professionelle Verteidigung.

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