Tätigkeitsschwerpunkt:
Jugendstrafrecht
Wenn das Leben schon im jungen Alter anders läuft als geplant oder anders als man es sich wünschen könnte, ist es umso wichtiger, das Leben zurück in die richtigen Bahnen zu lenken. Lebenswege verlaufen selten gerade und sind oft entsprechend der jeweiligen Umstände von Frust, Wut, Ausgrenzung, Vernachlässigung und Ungerechtigkeiten geprägt. Leider bekommt nicht jede Person im Leben jede Chance, die sie verdient hätte.
Wenn Sie oder Ihr Kind in eine solche Situation rutschen, bekommt man Angst. Ist das Leben von nun an vorprogrammiert? Wie schlimm wird es? Das Rechtssystem ist bemüht, junge Menschen wieder zurück auf die Spur zu lenken, anstatt den schweren Hammer der Justiz ohne Hemmung auf sie einhämmern zu lassen.
Wir können euch auf dieser Reise begleiten. Denn die Umsetzung dieser Bemühungen des Staates erfolgt oft mehr schlecht als recht. Profitieren Sie von Fachkompetenz und weiblicher Überzeugungskraft vor der Justiz.
Was ist Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein Teilbereich des klassischen Strafrechts und das Gegenstück zum Erwachsenenstrafrecht. Hierbei geht es um Strafverfahren, in denen die beschuldigte Person zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Teileweise werden auch Strafverfahren mit Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren als Jugendstrafverfahren geführt. Das Jugendstrafrecht läuft vom Grundaufbau ähnlich zu herkömmlichen Erwachsenenstrafverfahren ab. Abweichungen sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) vermerkt. Hierhin sind beispielweise eine andere Art von Strafen bei einer Verurteilung anzuwenden - es wird also weniger darauf abgezielt, auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu verurteilen, sondern vielmehr, durch das Urteil erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken.
Besonderheiten bei Jugendstrafverfahren?
Das sogenannte Jugendstrafrecht beinhaltet im Gegensatz zum herkömmlichen Strafverfahren Sonderregelungen, die der besonderen Situation der Jugendlichen angepasst sind. Jugendliche und teilweise Heranwachsende werden durch das Gesetz anders behandelt. Zum einen sind Verfahrensregelungen abgewandelt. Zum anderen soll das Verfahren an sich in erster Linie dem Erziehungszweck dienen, um den Jugendlichen in dem jungen Alter noch in richtige Bahnen lenken zu können. Entsprechend anders und vielfältig können die Folgen des Jugendstrafverfahrens sein.
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