Tätigkeitsschwerpunkt:
Jugendstrafrecht
Wenn das Leben schon im jungen Alter anders läuft als geplant oder anders als man es sich wünschen könnte, ist es umso wichtiger, das Leben zurück in die richtigen Bahnen zu lenken. Lebenswege verlaufen selten gerade und sind oft entsprechend der jeweiligen Umstände von Frust, Wut, Ausgrenzung, Vernachlässigung und Ungerechtigkeiten geprägt. Leider bekommt nicht jede Person im Leben jede Chance, die sie verdient hätte.
Wenn Sie oder Ihr Kind in eine solche Situation rutschen, bekommt man Angst. Ist das Leben von nun an vorprogrammiert? Wie schlimm wird es? Das Rechtssystem ist bemüht, junge Menschen wieder zurück auf die Spur zu lenken, anstatt den schweren Hammer der Justiz ohne Hemmung auf sie einhämmern zu lassen.
Wir können euch auf dieser Reise begleiten. Denn die Umsetzung dieser Bemühungen des Staates erfolgt oft mehr schlecht als recht. Profitieren Sie von Fachkompetenz und weiblicher Überzeugungskraft vor der Justiz.
Was ist Jugendstrafrecht?
Besonderheiten des Jugendstrafrechts im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht
Das sogenannte Jugendstrafrecht beinhaltet im Gegensatz zum herkömmlichen Strafverfahren Sonderregelungen, die der besonderen Situation der Jugendlichen angepasst sind. Jugendliche und teilweise Heranwachsende werden durch das Gesetz anders behandelt. Zum einen sind Verfahrensregelungen abgewandelt. Zum anderen soll das Verfahren an sich in erster Linie dem Erziehungszweck dienen, um den Jugendlichen in dem jungen Alter noch in richtige Bahnen lenken zu können. Entsprechend anders und vielfältig können die Folgen des Jugendstrafverfahrens sein.
Wie kann ich meinem Kind helfen?
Der wichtigste Punkt ist der Beistand des Kindes. Ein Gerichtsverfahren ist anstrengend und beängstigend. Egal in welcher "Phase" der Jugendliche "steckt", ist ein Verfahren häufig belastender als man es sich vorher vorgestellt hat. Seien Sie für Ihr Kind da und reden Sie mit ihm oder ihr, wenn es das braucht. Bestrafe es nicht mit Ablehnung, sondern stärken Sie den Bund zwischen euch. Dabei geht es nicht darum, etwaige Taten gut zu heißen. Sondern darum, das Kind nicht im Stich zu lassen. Jugendkriminalität ist kein Indikator dafür, dass das Kind sein Leben von nun an verspielt hat. Häufig sind jugendliche, kriminelle Taten episodenhaft und selten. Helfen Sie Ihrem Kind also, einen positiven Blick in die Zukunft mit einem stabilen sozialem Umfeld richten zu können.
Wird mein Kind ab jetzt für immer diesen Stempel haben?
Ein soziales Stigma kann man schlecht vorhersagen. Je nachdem wie die Eltern und der oder die Jugendliche auf das Verfahren und die Strafe reagieren, kann dem Kind geholfen werden, sich sozial wiederzufinden. Hierzu dürften insbesondere auch Therapien hilfreich sein. Ein gesellschaftliches Stigma lässt sich selten komplett beseitigen, aber dem kann entgegen gewirkt werden, wenn ein Sinneswandel bei dem oder der Jugendlichen erreicht werden konnte. Mit einem besseren Beispiel selbstbewusst voran zu gehen, ist leider immer noch die leidige, aber beste Methode.
Eintragungen ins Führungszeugnis, die sich beispielsweise auf die Berufswahl auswirken könnten, werden je nach Strafe entweder gar nicht vorgenommen (das sind die aller meisten Fälle!) oder können nach wenigen Jahren wieder gelöscht werden. Lassen Sie sich zu konkreten Löschfristen beraten.
Wie bekomme ich mein Kind von der "schiefen Bahn"?
Der Wunsch, dem Kind aus einem schwierigen Umfeld, einer schwierigen Phase oder sonst etwas zu helfen, ist groß und nachvollziehbar. Die Gründe, wieso der oder die Jugendliche kriminell geworden sein könnte, sind jedoch vielfältig und gründen auch nicht selten im Elternhaus selbst oder anderen prägenden Erfahrungen. Ihr Kind ist in erster Linie ein fühlender, denkender Mensch und kein Projekt. Seien Sie für es da, wenn es Sie braucht und wenn es irgendwie möglich ist, kann auch eine Therapie helfen. Schenken Sie Ihrem Kind Liebe und Aufmerksamkeit. Wenn Sie Unterstützung im konkreten Umgang mit bestimmten Verhaltensformen brauchen, können Ihnen selbst auch Therapeuten oder Sozialpädagogen helfen.
Die eigene Sensibilität dafür, was richtig oder falsch ist, muss man lernen und verinnerlichen. Ein Moralkompass kann nicht erzwungen werden, sondern muss aus tiefem Verständnis aus dem gesellschaftlichen Miteinander erfolgen. Die eigenen Kinder sollten dabei unterstützt werden, die richtigen Werte für sich zu entdecken. Da die Ursache, wieso diese Werte jedoch aktuell nicht gesellschaftskonform sind, oftmals weit auseinander gehen, sollte in erster Linie an der Beziehung zum Kind gearbeitet werden. Ein sicheres Umfeld schafft eine gute Grundlage für eine sich stabilisierende Identität und Werte. Auch wenn die Enttäuschung groß sein kann hinsichtlich etwaiger Taten, so ist die Stärkung des Urvertrauens zum eigenen Kind die Basis jedweder Besserung. Durch eine sichere Beziehung untereinander können Werte vermittelt und Ursachen aufgearbeitet werden. Faktoren wie ein negativ prägendes Umfeld, krankheitsbedingte Ausfälle, Perspektivlosigkeit oder Frustration lassen sich auf diese Weise mit viel Feingefühl gemeinsam bewältigen bzw. angehen.
Und am Ende darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendkriminalität nicht selten episodenhaft ist. Sowas kann kommen und gehen, weil sich das junge Gehirn in einem biologischen Entwicklungsprozess befindet. Strafrechtliche Ausfälle zeichnen Ihr Kind nicht fürs Leben. Es verliert nicht die Chance, ein autonomer Erwachsener zu werden. Es benötigt aktuell nur mehr Unterstützung, die richtige Perspektive zu finden und Verantwortung für sich, das eigene Handeln, die eigene Zukunft und die Gesellschaft zu übernehmen.
Definition: Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Teilbereich des klassischen Strafrechts und das Gegenstück zum Erwachsenenstrafrecht. Hierbei geht es um Strafverfahren, in denen die beschuldigte Person zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Teileweise werden auch Strafverfahren mit Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren als Jugendstrafverfahren geführt. Das Jugendstrafrecht läuft vom Grundaufbau ähnlich zu herkömmlichen Erwachsenenstrafverfahren ab. Abweichungen sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) vermerkt. Hierhin sind beispielweise eine andere Art von Strafen bei einer Verurteilung anzuwenden - es wird also weniger darauf abgezielt, auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu verurteilen, sondern vielmehr, durch das Urteil erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken.
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