Tätigkeitsschwerpunkt:

Betäubungsmittelstrafrecht (Drogen)

Vorwürfe bei nicht geringer Menge

Vorwürfe im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechtes sind verhängnisvoll. Denn gerade, wenn sich die Ermittlungen auf sogenannte "nicht geringe Mengen" Betäubungsmitteln erstrecken, stehen verhältnismäßig hohe Strafen in Aussicht. Diese sind je nach Vorwurf auch oftmals nicht mehr bewährungsfähig. Nicht selten wird aus eben diesem Grund auch Untersuchungshaft angeordnet. Die Hintergrundstrukturen sind je nach Situation komplex.  Die Konsequenzen eines solchen Verfahrens sind also weitreichend. 

Und durch das Zusammenspiel all dieser Aspekte ist ein solches Verfahren furchtbar erschreckend für Beschuldigte und Angehörige - und das sollte nicht beschönigt werden.

Vorwürfe dieser Art sollten mit Sorgfalt verteidigt werden und nicht mit Lautstärke. Es ist gut nachvollziehbar, dass man sich in Panik an den medienwirksamsten, härtesten und lautesten Verteidiger der Stadt wendet. Diese Attribute geben das Gefühl von Sicherheit. Letztlich ist die sicherste Verteidigung jedoch die sorgfältig ausgearbeitete, klügste Strategie. Machen Sie sich gerade im Bereich dieser Vorwürfe ein umfassendes Bild Ihres Verteidigers. Setzen Sie auf Kompetenz und weibliche Sorgfalt. Denn es geht um Ihr Leben und nicht um eine reißerische Pressemitteilung. 

Vorwürfe bei geringer Menge

Selbstredend gibt es neben diesen groben Vorwürfen auch Anschuldigungen zu geringen Mengen. Wann eine geringe Menge oder nicht geringe Menge vorliegt, ist anhand des Wirkstoffgehaltes zu ermitteln.
Gerade in Zeiten, in denen das Betäubungsmittelstrafrecht reformiert werden soll, finden sich auch hier zahlreiche Verteidigungsansätze.

Machen Sie sich ein Bild von der Rechtsanwältin und ihrer Arbeit bei einem kostenfreien Erstgespräch. Vergessen Sie zudem nicht den Notdienst bei Verhaftungen. Für den Ernstfall.

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