Tätigkeitsschwerpunkt:
Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie, § 63 StGB
Mandatsbereiche, die sich mit der Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie innerhalb eines Strafverfahrens beschäftigen, sind bei uns die folgenden Konstellationen:
- Innerhalb eines Strafverfahrens droht als "Strafe" nicht nur eine "gewöhnliche Freiheitsstrafe", sondern aufgrund der besonderen Umstände der Tat die Unterbringung in einer Forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit gem. § 63 StGB. Für dieses Strafverfahren benötigen Sie sodann eine kompetente Verteidigerin.
- Nachdem in der Vergangenheit innerhalb eines Strafverfahrens die Unterbringung in der Forensik angeordnet wurde, wird nun jährlich überprüft, ob Sie wieder entlassen werden können. Für dieses Überprüfungsverfahren benötigen Sie nun eine kompetente Rechtsanwältin.
Strafverfahren mit Unterbringung
Die Unterbringung in der Forensik kann in einem Strafverfahren drohen, wenn die Voraussetzungen des § 63 StGB vorliegen.
Konkret sagt § 63 StGB:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. 2Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Was das bedeutet, und welche Voraussetzungen genau vorliegen müssen, erfahren Sie hier.
Die vorläufige Unterbringung gem. §126a StPO entspricht sozusagen der Untersuchungshaft in gewöhnlichen Strafverfahren, wenn die Voraussetzungen des § 63 StGB - insbesondere die Gefährlichkeitsprognose - schon im Ermittlungsverfahren offenkundig werden.
Auch die Einlegung von Revisionen gegen belastende Urteile kann durch unsere Kanzlei übernommen werden.
Das Unterbringungsanordnung kann Ihr Leben eklatant beeinflussen. Lassen Sie sich vernünftig verteidigen.
Überprüfungsverfahren, § 63e StGB
Wenn die Unterbringung in der Forensik durch Urteil angeordnet wurde, da in diesem Verfahren davon ausgegangen wurde, dass die obigen Voraussetzungen vorliegen, ist dies erstmal "lebenslang" bzw. genauer gesagt auf unbestimmte Zeit.
Ob Sie entlassen werden, wird jährlich überprüft. Hierzu werden Stellungnahmen der Klinik und Gutachten hinzugezogen. In dem Überprüfungsverfahren geht es letztlich darum, zu ermitteln, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB weiterhin vorliegen. Konkret wird vor allen Dingen überprüft, ob Sie weiterhin als derart gefährlich und therapieerforderlich gelten, dass Sie weiterhin in der Klinik verweilen müssen.
Wie genau das Überprüfungsverfahren abläuft, können Sie hier erfahren.
Wenn Sie selbst Patient in der Forensik sind, oder ein Angehöriger von Ihnen diesem Leid unterliegt, finden Sie in Rechtsanwältin Funke eine erfahrene Strafverteidigerin und Anwältin in Bereich klinischer Analysen im Strafrecht. Sie begleitet regelmäßig sowohl Strafverfahren zu §63ern als auch Überprüfungsverfahren in den Kliniken und "scheut" keine Lebensläufe, Sachverhalte, Vorwürfe oder Urteile. Gerade im Bereich der Unterbringung in Sexualdelikten ist sie eine versierte Rechtsanwältin, behandelt mit Selbstverständlichkeit jede noch so unangenehme Information mit höchstem Respekt und auf Augenhöhe.
Kosten für ein Erstgespräch
Kostenfreies Kennenlerngespräch
Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.
Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.
Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt.
Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.
Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten.
Kostenpflichtiges Beratungsgespräch
Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.
Beratungspauschale: 190,00€ inkl. Mehrwertsteuer.
Wenn danach ein Mandat vereinbart wird, werden die Beratungskosten selbstverständlich zu Ihren Gunsten mit den restlichen Mandatskosten verrechnet.
Beliebte finanzielle Hilfen
- Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
- Rechtschutzversicherung
Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.
Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden.
Kosten für die Strafverteidigung
Allgemeine Strafverteidigerkosten
Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über
- gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- über pauschale Honorarsummen,
- nach einem Stundensatz,
- oder eine Mischung aus allen.
Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.
Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]
Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.
Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können.
Bloße Akteneinsicht
Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.
Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden.
Finanzielle Hilfen
Prozesskostenhilfe
In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.
Rechtschutzversicherung
Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.
Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.
Pflichtverteidigung
Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.
Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.
So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.
Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.
Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.
Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.
Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.
Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.
Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]
Günstiger Verfahrensausgang
Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.
Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen
Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.
Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:
- Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
- Bei laufender Bewährung
- Bei schwieriger Beweislage
- Bei schwieriger Rechtslage
- Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
- Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
- Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
- Bei schweren Vorwürfen
- Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
- Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
- Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
- Tötungsdelikte
- Raub und ähliche Delikte
- Vermögensdelikte in sehr hohen Summen
- Brandstiftungsdelikte
- Drogendelikte mit nicht geringen Mengen
uvm.
Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.
Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)
Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab.
Termin anfragen
Fragen Sie nur einen Beratungstermin an oder möchten Sie direkt ein Mandat abschließen?
Geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.
Schildern Sie uns Ihren Fall: