Tätigkeitsschwerpunkt:

Sexualstrafrecht

Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinderpornographie uvm.

Profitieren Sie von Kompetenz und Überzeugungskraft vor der Justiz.

 

Entdecken Sie Dortmunds Kanzlei für Sexualstrafrecht

Brauchen Sie einen Anwalt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung? Oder einen Anwalt wegen Kinderpornographie?

Der Fachbereich der Sexualdelikte befasst sich insbesondere mit den Delikten der §§ 174 ff. StGB, also den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hierunter fallen beispielsweise die Vorwürfe der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung aber auch kinderpornographische Delikte.

Die Kanzlei ist speziell ausgebildet für die Verteidigung dieser Delikte. Bereits in der universitären als auch in der anwaltlichen Ausbildung der Rechtsanwältin wurde Sie schwerpunktmäßig in diesem Bereich geschult. Sie schreckt vor keinen Geschichten und Bildern zurück.

Profitieren Sie von Fachkompetenz und weiblicher Überzeugungskraft vor der Justiz.
In Verfahren, in denen es vordergründig um Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit geht, haben wir keine Beisshemmungen. Missstände müssen aufgedeckt werden. Wenn nötig unter dem erforderlichen Druck und der nötigen Angriffskraft, die es braucht, Lügen, Irrtümer und Widersprüche zu entlarven. Setzen Sie auf Verteidigung nach aussagepsychologischer Expertise. Es geht um Ihr Leben. Hemmungen sind hier fehl am Platz.


Wir wissen wovon wir sprechen:

Frau Funke berät das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité mit ihrem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" zum Fachbereich Pädophilie sowie weitere Opferschutz- und Täterschutzorganisationen zu sexualisierter Gewalt. Sie wirkt an der Abfassung wissenschaftlicher Schriften in diesem Bereich mit und verfasst zahlreiche Rechtstipps im Sexualstrafrecht unter www.anwalt.de/hannah-funke. 

 

Ihre Expertin für Kinderpornographieverteidigung ist ebenfalls bekannt unter www.anwalt-kinderpornographie.online. 

Wir sehen uns in der Verantwortung

Wir arbeiten gerade in diesem Bereich besonders diskret und vorurteilsfrei. Vorwürfe, die diesen Bereich betreffen, sind besonders sensibel. Nicht selten kann allein der Vorwurf das soziale Umfeld und die eigene Psyche herausragend belasten.
 

Da mit guter Verteidigung viele Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren beigelegt werden können, stehen wir Ihnen diskret zu Seite. Wir überlassen nichts dem Zufall und entwickeln mit Ihnen zusammen die passende Verteidigungsstrategie.

Die Verteidigung von Sexualdelikten gehört zu den Königsdisziplinen des Strafrechts. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen.  


Wir versuchen, Stigmatisierung zu verhindern, bevor sie entsteht. 

Auf Wunsch kann die Kommunikation mit der Anwältin rein schriftlich verlaufen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

 Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Kosten für ein Erstgespräch 

Kostenfreies Kennenlerngespräch

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Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.

Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.

Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt. 

Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten. 

Kostenpflichtiges Beratungsgespräch

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Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.

Beratungspauschale: 190,00€ inkl. Mehrwertsteuer.
 

Wenn danach ein Mandat vereinbart wird, werden die Beratungskosten selbstverständlich zu Ihren Gunsten mit den restlichen Mandatskosten verrechnet.

Beliebte finanzielle Hilfen

  • Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
  • Rechtschutzversicherung



Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.

Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden. 

Kosten für die Strafverteidigung

Allgemeine Strafverteidigerkosten

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Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über 

  • gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 
  • über pauschale Honorarsummen,
  • nach einem Stundensatz,
  • oder eine Mischung aus allen.


Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.

Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]

Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.

Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können. 

Bloße Akteneinsicht

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Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als  Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
 
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.

Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden. 

Finanzielle Hilfen

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Prozesskostenhilfe

In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.



Rechtschutzversicherung

Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.

Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.


Pflichtverteidigung

Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.

Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.

So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.

Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.

Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.

Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.

Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.


Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.

Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]


Günstiger Verfahrensausgang

Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.

Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen

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Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.


Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:

  1. Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
  2. Bei laufender Bewährung
  3. Bei schwieriger Beweislage
  4. Bei schwieriger Rechtslage
  5. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
  6. Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
  7. Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
  8. Bei schweren Vorwürfen
  • Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
  • Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
  • Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
  • Tötungsdelikte 
  • Raub und ähliche Delikte
  • Vermögensdelikte in sehr hohen Summen 
  • Brandstiftungsdelikte
  • Drogendelikte mit nicht geringen Mengen


 uvm.

Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.

Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)

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Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab. 

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Die Rechtsanwältin hat besonders ausgeprägte Kenntnisse in der Verteidigung von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie, § 184b StGB und dem teilverwandten klinischen Bereich der Pädophilie.
Gerade nach der letzten großen Strafrechtsreform zu § 184b StGB wurden zahlreiche Verfahren gegen "Unschuldige" losgetreten. Kinder und Jugendliche wurden plötzlich selbst zu Tätern. Verfallen Sie nicht in Panik. Ob "unschuldig" oder "schuldig" spielt für uns keine Rolle. Lassen Sie sich beraten. Haben Sie keine Angst.

Auch für die Verteidigung von Vorwürfen im Bereich des Kindesmissbrauchs ist die Anwältin bestens ausgebildet.  Der Stempel "Kinderschänder" gilt in der Gesellschaft als verwerflichstes Attribut von allen. Nicht zuletzt wegen dieser Brisanz ist eine haarscharfe Verteidigung von dringlichster Wichtigkeit. Lassen Sie sich von einer Expertin beraten und verteidigen. Profieren Sie von Kompetenz im Bereich der Pädophilie, dem Sexualstrafrecht und weiblicher Überzeugungskraft vor Gericht. Ohne Scham.

"Nichts ist wie es scheint. Und selbst wenn, muss das erstmal bewiesen werden."

So drastisch könnte man das deutsche Sexualstrafrecht beschreiben. Gerade in diesem Bereich bieten sich zahlreiche Verteidigungsansätze und hervorragende Möglichkeiten, das perfekte Verfahrensergebnis zu erzielen.

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Die Aussagepsychologie ist eine Disziplin innerhalb der Rechtspsychologie, die sich mit der Psychologie von Zeugenaussagen befasst.
Die häufigste Form der Beweislage bei den Sexualdelikten ist eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Hierbei kann gerade die Unschuldsvermutung bei der Verteidigung klug in die Karten spielen, sofern man sich in diesen Konstellationen auskennt.
Geschulte Köpfe im Bereich der Aussagepsychologie können mitwirken, die Unschuldsvermutung auch im Urteil durchzusetzen. So können Falschaussagen oder Fehler gezielt wissenschaftlich aufgedeckt werden.
Das Entlarven von Lügen oder internalisierten Irrtümern sollte man dem geschulten Ohr und Auge überlassen. Es braucht eine hemmungsbefreite Zunge, um Ihre Wahrheit aufzudecken.

Aufgrund der besonderen Verfahrenskonstellation kann in den häufigsten Fällen eine Verfahrenseinstellung erwirkt werden. Sind Zweifel an der Aussage der Belastungszeugin einmal gestreut, kann das Gericht diese nicht ignorieren. Wir wissen genau, wo bei den Aussagen angesetzt werden muss, um Schwachstellen zu identifizieren und herauszuarbeiten.

Allein der bloße Vorwurf von Sexualstraftaten kann unermesslich belastend sein. Wir setzen alles daran, den frühen Vorwurf bereits im Keim zu ersticken und eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden! Ihr Ansehen ist uns wichtig.

Unschuldsvermutung

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In Deutschland gilt jeder Beschuldigte vor dem Gesetz als unschuldig bis zum rechtskräftigen Beweis der Schuld - also dem Urteil.
Auch wenn die Gesellschaft dazu tendiert, vorschnell zu urteilen, haben gerade Verfahren wie der Kachelmann-Prozess aus dem Jahre 2011 gezeigt, dass dies weder rechtlich noch immer moralisch richtig sein darf. Nicht immer ist es so, wie es scheint.
Wir helfen Ihnen durch gezielte Verteidigungsstrategien im Kampf gegen Stigmatisierungen.

Hemmungen

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Wir wissen, wie viel Überwindung es kosten kann, über diese Vorwürfe zu sprechen. Wir stehen Ihnen bei - ganz gleich ob schuldig oder nicht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Verteidigung. Wieso also nicht direkt eine Expertin hinzuziehen? Unsere Rechtsanwältin verurteilt nicht. Keine Geschichte könnte "zu krass" sein, kein Vorwurf zu beschämend. Lassen Sie uns ehrlich miteinander sein und so das Beste für Sie heraus holen. Hier kann niemand sein Gesicht verlieren.

Sind Sie zusätzlich möglicherweise introvertierter oder schüchtern? Haben Sie mit social anxiety zu kämpfen? Dann kann die Kommunikation mit einem Anwalt eine besondere Herausforderung darstellen. Wir sehen Ihre Bedürfnisse und bieten auf Anfrage einen rein schriftlichen Austausch an. 

Eine Frau soll bei Sexualvorwürfen verteidigen?!

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Die Rechtsanwältin sieht Sie nicht als Verbrecher, sondern als Menschen. Vorwürfe sind Vorwürfe. Mal ganz abgesehen davon, dass Sie wie erläutert als unschuldig anzusehen sind, bis etwas anderes entschieden wurde. Sie hat keine Hemmungen und die sollten Sie auch nicht haben, denn eins kann verraten werden: Als Frau einen solchen Vorwurf zu verteidigen, kann ungeahnte Vorteile mit sich bringen.

Definition: Sexualdelikte

Sexualdelikte sind solche Straftaten, welche sich gegen die sexuelle Unversehrtheit richten. Hierbei kann die sexuelle Unversehrtheit konkreter Personen das geschützte Gut sein, oder die Prävention der solchen. Die Sexualdelikte finden sich im Strafgesetzbuch im dreizehnten Abschnitt in den §§ 174 ff. StGB.