Tätigkeitsschwerpunkt:

Pädophilie

Definition Pädophilie

Pädophilie ist eine sexuelle Präferenzstörung und klassifizierte psychische Störung. Pädophilie bedeutet, dass man sich sexuell zu Kindern mit einem vorpubertären Körperschema hingezogen fühlt. Körperlichen Merkmale sind beispielsweise fehlende Scham- und/ oder Achselbehaarung, kleine Genitalien, was meist auf Kinder bis ca. 11 Jahren zutrifft.  Menschen mit einer hebephilen Neigung empfinden das jugendliche (pubertäre) Körperschema als sexuell ansprechend. In diesem Alter sind die Geschlechtsteile beispielsweise schon leicht entwickelt und Brustansätze erkennbar.

Die Mehrzahl aller Betroffenen sind männlich. Sie machen ca. 1% der Bevölkerung aus - also in Deutschland ungefähr 250.000 bis 300.000 Betroffene.

Quelle: Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"

 

Pädophilie findet seine medizinische Einordnung als psychischen Störung. Sie wird in der "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) von der Weltgesundheitsorganisation WHO als "Störung der Sexualpräferenz" klassifiziert. 

Pädophilie ist kein Synonym für Sexualstraftäter

Der Irrglaube, das "Pädos" immer Verbrecher seien, muss zwingend gesellschaftlich aufgelöst werden. Menschen mit pädophilen Neigungen KÖNNEN zu Straftätern werden, wenn sie eine strafbare Handlung begehen. So wie jede Person straffällig werden kann, wenn sie sich straffällig verhält.

Pädophilie Menschen verspüren in der Regel einen immensen Leidensdruck, da sie mit einer Sexualität leben, die sie nicht ausleben dürfen und in den meisten Fällen auch nicht ausleben wollen. Sie sind sich oftmals sehr stark darüber bewusst, welche moralischen und rechtlichen Problematiken mit ihrer Sexualität einher gehen und haben es gesellschaftlich besonders schwer, sich hierzu anderen Menschen anzuvertrauen. Die eigene Sexualität zu unterdrücken klingt einfacher als es tatsächlich ist und trotzdem ist es erforderlich, um ein "normales" Leben führen zu können.

Das Präventionsnetzwerk der Charité Berlin "Kein Täter werden" hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit pädophilen Neigungen aufzufangen bevor oder gerade wenn der Leidensdruck unerträglich wird. 

Anwaltliche Tätigkeit

Gerade weil die Stigmatisierung, sexuelle Präferenzstörungen und tatsächliches Straffälligwerden so eng beieinanderliegen, hat es sich die Rechtsanwältin zur Aufgabe gemacht, sich in diesem Fachbereich besonders fortzubilden.

Ganz gleich ob aus Präventionsgründen oder im Fall einer tatsächlichen Strafverfolgung, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir können Sie bei Bedarf gezielt an das Präventionsnetzwerk vermitteln oder Sie im Worst Case bei (vermeintlich) ausgelebter Pädophilie verteidigen und/oder entsprechende Therapeuten empfehlen (Stichwort: Kinderpornographie oder Kindesmissbrauch).

Seit der Gesetzesänderung 2024 ist auch hier allgemein eine Einstellung von Strafverfahren bei kinderpornographischen Delikten wegen Geringfügigkeit bei vielen Tathandlungen im kinderpornographischen Bereich wieder möglich. Die Angriffs- und Argumentationsmöglichkeiten steigen hiermit wieder enorm. Anwaltliche Expertise kann helfen, genau die richtigen Punkte zu treffen!

Wir wissen, wie sensibel diese Thematik ist. Bei uns können Sie ehrlich und angstbefreit sein. Die Rechtsanwältin steht dem Präventionsnetzwerk der Berliner Charité "Kein Täter werden" beratend zur Seite.

Ein nennenswerter Fokus der Kanzlei liegt auf Betreuung von Verfahren bei Maßregelverfahren der forensischen Psychiatrie nach § 126a StPO und § 63 StGB - sei es im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, die Kontrolle durch Rechtsmittel oder die strafvollzugsrechtlichen Überprüfungen nach § 67e StGB. Insbesondere für den Fachbereich der Pädophilie.


Sind Sie zusätzlich möglicherweise introvertierter oder schüchtern? Haben Sie mit social anxiety zu kämpfen? Dann kann die Kommunikation mit einem Anwalt eine besondere Herausforderung darstellen. Wir sehen Ihre Bedürfnisse und bieten auf Anfrage einen rein schriftlichen Austausch an. 
 

Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Kosten für ein Erstgespräch 

Kostenfreies Kennenlerngespräch

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Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.

Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.

Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt. 

Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten. 

Kostenpflichtiges Beratungsgespräch

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Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.

Beratungspauschale: 190,00€ inkl. Mehrwertsteuer.
 

Wenn danach ein Mandat vereinbart wird, werden die Beratungskosten selbstverständlich zu Ihren Gunsten mit den restlichen Mandatskosten verrechnet.

Beliebte finanzielle Hilfen

  • Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
  • Rechtschutzversicherung



Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.

Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden. 

Kosten für die Strafverteidigung

Allgemeine Strafverteidigerkosten

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Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über 

  • gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 
  • über pauschale Honorarsummen,
  • nach einem Stundensatz,
  • oder eine Mischung aus allen.


Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.

Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]

Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.

Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können. 

Bloße Akteneinsicht

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Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als  Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
 
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.

Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden. 

Finanzielle Hilfen

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Prozesskostenhilfe

In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.



Rechtschutzversicherung

Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.

Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.


Pflichtverteidigung

Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.

Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.

So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.

Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.

Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.

Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.

Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.


Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.

Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]


Günstiger Verfahrensausgang

Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.

Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen

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Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.


Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:

  1. Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
  2. Bei laufender Bewährung
  3. Bei schwieriger Beweislage
  4. Bei schwieriger Rechtslage
  5. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
  6. Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
  7. Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
  8. Bei schweren Vorwürfen
  • Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
  • Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
  • Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
  • Tötungsdelikte 
  • Raub und ähliche Delikte
  • Vermögensdelikte in sehr hohen Summen 
  • Brandstiftungsdelikte
  • Drogendelikte mit nicht geringen Mengen


 uvm.

Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.

Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)

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Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab. 

Beratungstermin oder Mandatsabschluss anfragen

Fragen Sie nur einen Beratungstermin an oder möchten Sie direkt ein Mandat abschließen?

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