Tätigkeitsschwerpunkt:

Betäubungsmittelstrafrecht (v.a. Drogen)

Vorwürfe bei nicht geringer Menge

Vorwürfe im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechtes sind verhängnisvoll. Denn gerade, wenn sich die Ermittlungen auf sogenannte "nicht geringe Mengen" Betäubungsmitteln erstrecken, stehen verhältnismäßig hohe Strafen in Aussicht. Diese sind je nach Vorwurf auch oftmals nicht mehr bewährungsfähig. Nicht selten wird aus eben diesem Grund auch Untersuchungshaft angeordnet. Die Hintergrundstrukturen sind je nach Situation komplex.  Die Konsequenzen eines solchen Verfahrens sind also weitreichend. 

Und durch das Zusammenspiel all dieser Aspekte ist ein solches Verfahren furchtbar erschreckend für Beschuldigte und Angehörige - und das sollte nicht beschönigt werden.

Vorwürfe dieser Art sollten mit Sorgfalt verteidigt werden und nicht mit Lautstärke. Es ist gut nachvollziehbar, dass man sich in Panik an den medienwirksamsten, härtesten und lautesten Verteidiger der Stadt wendet. Diese Attribute geben das Gefühl von Sicherheit. Letztlich ist die sicherste Verteidigung jedoch die sorgfältig ausgearbeitete, klügste Strategie. Machen Sie sich gerade im Bereich dieser Vorwürfe ein umfassendes Bild Ihres Verteidigers. Setzen Sie auf Kompetenz und weibliche Sorgfalt. Denn es geht um Ihr Leben und nicht um eine reißerische Pressemitteilung. 

Vorwürfe bei geringer Menge

Selbstredend gibt es neben diesen groben Vorwürfen auch Anschuldigungen zu geringen Mengen. Wann eine geringe Menge oder nicht geringe Menge vorliegt, ist anhand des Wirkstoffgehaltes zu ermitteln.
Gerade in Zeiten, in denen das Betäubungsmittelstrafrecht reformiert werden soll, finden sich auch hier unterschiedlichste Verteidigungsansätze.
 

Gerade für Jugendliche finden sich spannende Verteidigungsmöglichkeiten.

Machen Sie sich ein Bild von der Rechtsanwältin und ihrer Arbeit bei einem unverbindlichen Erstgespräch.

Vergessen Sie zudem nicht den Notdienst bei Verhaftungen. Für den Ernstfall.

Kosten für ein Erstgespräch 

Kostenfreies Kennenlerngespräch

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Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.

Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.

Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt. 

Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten. 

Kostenpflichtiges Beratungsgespräch

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Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.

Beratungspauschale: 190,00€ inkl. Mehrwertsteuer.
 

Wenn danach ein Mandat vereinbart wird, werden die Beratungskosten selbstverständlich zu Ihren Gunsten mit den restlichen Mandatskosten verrechnet.

Beliebte finanzielle Hilfen

  • Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
  • Rechtschutzversicherung



Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.

Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden. 

Kosten für die Strafverteidigung

Allgemeine Strafverteidigerkosten

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Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über 

  • gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 
  • über pauschale Honorarsummen,
  • nach einem Stundensatz,
  • oder eine Mischung aus allen.


Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.

Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]

Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.

Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können. 

Bloße Akteneinsicht

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Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als  Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
 
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.

Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden. 

Finanzielle Hilfen

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Prozesskostenhilfe

In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.



Rechtschutzversicherung

Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.

Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.


Pflichtverteidigung

Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.

Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.

So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.

Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.

Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.

Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.

Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.


Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.

Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]


Günstiger Verfahrensausgang

Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.

Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen

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Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.


Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:

  1. Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
  2. Bei laufender Bewährung
  3. Bei schwieriger Beweislage
  4. Bei schwieriger Rechtslage
  5. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
  6. Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
  7. Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
  8. Bei schweren Vorwürfen
  • Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
  • Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
  • Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
  • Tötungsdelikte 
  • Raub und ähliche Delikte
  • Vermögensdelikte in sehr hohen Summen 
  • Brandstiftungsdelikte
  • Drogendelikte mit nicht geringen Mengen


 uvm.

Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.

Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)

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Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab. 

Termin anfragen

Fragen Sie nur einen Beratungstermin an oder möchten Sie direkt ein Mandat abschließen?

Geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.

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