Strafverteidigung von Beschuldigten

„Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ - Bertolt Brecht

Diese Probleme bekämpfen wir mit Ihnen gemeinsam

 

Selbstredend sollen diese Faux-Pas nicht pauschal der Justiz vorgeworfen werden. Wir leben in einem Land mit passablem Rechtssystem. Jedoch kann sich kein Bereich von Fehlern, Irrtümern oder Unfähigkeit freisprechen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, für Sie als strukturell unterlegende Person eine Position zu erkämpfen, in der Sie die besten Chancen erhalten. Wir suchen für Sie den Fehler in Ihrem Verfahren. 

Vorurteile der Justiz

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Wir wirken mit Ihnen aktiv auf Ihr Strafverfahren ein. Da, wo Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln Strategien für Sie und Ihre Entlastung. Wir schenken Ihrer Geschichte eine Stimme. Wir zeigen den Mensch hinter dem Aktenzeichen.

Vorurteile der Gesellschaft

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Insbesondere bei sensiblen Vorwürfen arbeiten wir bereits im Ermittlungsverfahren tatkräftig an einer Verfahrenseinstellung, damit gesellschaftliche Stigmatisierung frühstmöglich unterbunden werden kann. Für Ihren Ruf geben wir unser Bestes.

Unzureichende Ermittlungen

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Das Beweisverfahren soll den Vorwurf entweder bestätigen oder entkräften. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fokussieren sich auf die Ermittlung belastender Beweise, obgleich sie objektiv ermitteln sollte. Wir stehen auf der Seite Ihrer Wahrheit und kämpfen wir eine Beweisaufnahme zu IHREN Gunsten.

Einseitige Rechtsauslegung 

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Zwei Juristen - drei Meinungen. Das sagt sich so landläufig. Entscheidend ist, dass die für Sie günstigste Rechtsauffassung im Verfahren Gehör findet. Und nicht einfach die leichteste oder unkomplizierteste Lösung von den Entscheidungsträgern vertreten und durchgesetzt wird. Wir stehen Ihnen mit rechtlichen Know How bei und sind damit nicht selten die einzigen im Gerichtssaal. Die kluge Nutzung von Gesetz und Rechtsprechung kann eine Verurteilung an vielen unterschiedlichsten Stellen verhindern oder zu Ihren Gunsten verändern.

Ignoranz oder Unwissenheit

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In manchen Verfahren bietet es sich an, Ihre Geschichte zu erzählen. Was führte zu gewissen Vorfällen? Welches Leben steckt hinter einem Aktenzeichen? Oder hat sich ein Sachverhalt vielleicht sogar komplett anders dargestellt? Wir helfen, Ihnen Gehör zu schenken und Sie in bestem Licht erscheinen zu lassen.

Rechtswidrige Methoden und Rechtsverletzungen

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Da, wo es in Verfahren um viel geht, überdehnt so manches Ermittlungsorgan gerne mal die Grenzen des Erlaubten. Ob rechtswidrige Ermittlungsmassnahmen oder die Verletzung von Beschuldigtenrechten. Wir stehen ausnahmslos für Ihre Rechte ein und rügen den Missbrauch der solchen mit Nachdruck. Gerade das formelle Recht muss eingehalten werden und bietet großflächige Angriffsflächen für eine gelungene Strategie. Die Klaviatur der deutschen Strafprozessordnung muss gelernt sein und bietet nicht nur Belastung, sondern auch Entlastung für den Beschuldigten. 

Massenabfertigung 

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Behörden sind mit einer Vielzahl von Fällen konfrontiert. Die Entscheidungsorgane bewältigen jeden Tag ihren Beruf und Beruf wird zu Alltag. Was durchaus verständlich ist, kann je nach Berufsdruck, Motivation oder Charakter schnell zur Massenabfertigung führen. Von solchen Tendenzen kann sich niemand freisprechen. Problematisch wird es dann, wenn sowas das Verfahren beeinflusst. Wir helfen, die Person hinter dem Aktenzeichen in den Fokus zu setzen und den Blick gegen vorschnelle Entscheidungen zu schärfen.

Zu sanfte Handhabung und oberflächliche Analyse

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Verteidigung bedeutet Kampf. Kampf bedeutet, mit Belastungsbeweismittel mit entsprechendem Scharfsinn umzugehen. Die Belastung einer Person mit einer Straftat hat erhebliche Auswirkungen. Aus diesem Grund müssen Beweismittel oftmals deutlich energischer überprüft werden, als die Justiz dies tut. Sei es die Vernehmung von Zeugen oder die Analyse von anderen Beweismitteln. Denn wir sind diejenigen, die auf genau einer bestimmten Seite stehen und nicht nur allgemein die Wahrheit erforschen möchten. 

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei

Körperverletzung und Tötungsdelikte

Sexualstrafrecht und Kinderpornographie

Betäubungsmittel und Drogen

Jugendstrafverfahren

Forensische Psychiatrie § 63 ff. StGB

Pädophilie 

Verstöße gegen das Waffengesetz

Ihr Ablauf mit uns

Mandatsschluss

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Wir entscheiden uns für einander. Ob durch kostenfreies Kennenlerngespräch, vorheriger kostenpflichtiger Beratung oder direkt.

Akteneinsicht beantragen

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Sie sind als Beschuldigter Teil eines Strafverfahrens. Um den zugrundeliegenden Vorwurf zu ergründen, ermittelt der Staat gegen Sie durch die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft führt alle bisher gesammelten Informationen zu Ihrem Tatvorwurf. Anhand dieser erkennen wir, welche Beweismittel und Informationen zu Ihren Gunsten und zu Ihren Lasten bislang gesammelt wurden. Wir erfahren Inhalte von Vernehmungen oder anderen Ermittlungsmaßnahmen und können ansatzweise prognostizieren, was regelmäßig noch auf uns zukommen wird. Die Ermittlungsakte ist die Grundlage von allem. Erst wenn wir diese haben, haben wir Einblick in Ihre Belastung. 
Wenn Sie zuvor also keine allgemeine Beratung beauftragten, ist die Beantragung der Akte der erste und wichtigste Verteidigungsschritt.

 

Bis wir Akteneinsicht erhalten, vergehen mindestens mehrere Wochen bis Monate. Es gibt vereinzelte Konstellationen, in denen die Verteidigung erst nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht erhält.
Dabei haben wir nur bedingt Einfluss darauf, wann wir die Akte erhalten. Die Akte wird ja vordergründig für die Ermittlungen benötigt - meist gibt es nur die eine Version der Akte und die wird heutzutage noch in 99% der Fälle als tatsächlicher analoger Aktenordner geführt. Und dieser Aktenordner wird verschickt von Staatsanwaltschaft zur Polizei zum Ermittlungsrichter zu Mitverteidigern zu Nebenklagevertretern usw.! Die Akte ist immer wieder unterwegs und dadurch geblockt - am wichtigsten für die Ermittlungen ist sie aber, um die Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Dann ist sie nämlich auch genau dafür geblockt. 

Wann wir die Akte erhalten, hängt also vom Vorwurf, dem Verfahrensstadium, den anzuordnenden Ermittlungsmaßnahmen, den Verfahrensbeteiligten und Anträgen, der Auslastung der StA und Gerichte und vielem mehr ab. 

Daher ist Geduld geboten. 

Akte analysieren und erörtern

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Sobald wir die Akte erhalten haben, scannen wir diese und analysieren sie. Es gilt nun, Angriffspunkte herauszufinden, inhaltliche Zusammenhänge und Vorwürfe zu ergründen, mögliche Beweismittel zu werten oder zu finden, Aussagen zu würdigen, Verfahrensabläufe auf Fehler zu untersuchen und letztlich alles restliche Bunte, was die Strafprozessordnung und das juristische Handwerk zu bieten haben.

Sobald wir ein Bild von dem haben, was gegen und für Sie ermittelt wurde, erörtern wir die Akteninhalte mit Ihnen, um noch weiter in die Zusammenhänge und Angriffsmöglichkeiten einzutauchen. Haben Sie eine andere Sicht auf die Dinge? Welche möglichen Beweismittel gibt es noch? Welche Informationen sind noch erheblich, um vorliegende Beweismittel zu werten? Gibt es falsche Angaben in der Akte?

Verteidigungsstrategie erstellen und erörtern

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Sobald wir alle Seiten der Medaille begutachtet haben, treffen wir die Entscheidung zum Vorgehen. Wir suchen ein Verteidigungsziel und die dazu passende Verteidigungsstrategie. Wir suchen Lösungen zu Problemen. Wir wägen unterschiedliche Vorgehensweisen ab, um den sinnvollsten Weg zu finden. 

Selbstverständlich wird die Strategie mit Ihnen erörtert. An manchen Umsetzungen hängen Handlungsanweisungen für Sie; bei manchen ist auf Ihrer Seite Geduld gefragt, damit wir in die Umsetzung gehen können. Verteidigungsstrategien sind so vielfältig und individuell wie die Fälle dahinter.

Verteidigungsstrategie umsetzen

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Die Umsetzung der Strategie hängt nun natürlich von der Strategie und dem angestrebten Ziel ab. S

Bei streitiger Verhandlungen werden Beweismittel angegriffen, Verfahrensfehler angegriffen, Beweisanträge gestellt, Beweismittel eingeführt und so weiter. Dies kann zur Verurteilung, Verfahrenseinstellung oder zum Freispruch führen.

Bei Strafmaßverteidigung geht es darum, Sie im besten Licht darzustellen. Dies kann zur Verfahrenseinstellung oder Verurteilung führen. Bei einer Verurteilung ist dann ein besonders gutes Ergebnis angestrebt. Dies kann eine geringe Geldstrafe sein, eine Einstellung gegen Auflage, eine geringere Freiheitsstrafe, eine Bewährungsstrafe, das Verhinderung oder Erwirken einer Unterbringung. Es hängt einfach vom Einzelfall ab.

Verfahrensbeendigung

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Ein jedes Verfahren endet irgendwann. Ob durch Verfahrenseinstellung, Verurteilung oder Freispruch. Es kann mit Gerichtsverhandlung enden oder diskret ohne. 

Kosten für ein Erstgespräch 

Kostenfreies Kennenlerngespräch

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Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.

Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.

Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt.

Das Kennenlerngespräch findet im Regelfall telefonisch statt.

Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten. 

Kostenpflichtiges Beratungsgespräch

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Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.

Beratungspauschale: 190,00 € inkl. Mwst.
 


Beliebte finanzielle Hilfen

  • Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
  • Rechtschutzversicherung



Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.

Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden. 

Nähere Informationen zum Beratungsscheck Weißer Ring e.V.

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Die Erstberatung können Sie im Regelfall über den Opferschutzverein "Weißer Ring e.V." abrechnen. Dieser Verein bietet für anwaltliche Erstberatungen von Opfern einen Hilfescheck an. Dieser beläuft sich auf 190,00€ und begleicht unsere Anwaltskosten (nur) für Ihre Erstberatung

Um diesen Scheck nutzen zu können, nehmen Sie Kontakt zum Weißen Ring auf uns bitten um die Ausstellung des "Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung".

Kontaktdaten finden Sie hier: https://weisser-ring.de/standorte

Im Regelfall wird Ihnen der Scheck sodann zeitnah zugeschickt. Bringen Sie den Scheck einfach zur Erstberatung mit. 

 

Kosten für die Strafverteidigung

Allgemeine Strafverteidigerkosten

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Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über 

  • gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 
  • über pauschale Honorarsummen,
  • nach einem Stundensatz,
  • oder eine Mischung aus allen.


Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.

Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]

Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.

Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können. 

Bloße Akteneinsicht

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Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als  Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
 
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.

Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden. 

Finanzielle Hilfen

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Prozesskostenhilfe

In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.



Rechtschutzversicherung

Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.

Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.


Pflichtverteidigung

Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.

Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.

So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.

Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.

Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.

Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.

Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.


Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.

Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]


Günstiger Verfahrensausgang

Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.

Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen

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Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.


Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:

  1. Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
  2. Bei laufender Bewährung
  3. Bei schwieriger Beweislage
  4. Bei schwieriger Rechtslage
  5. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
  6. Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
  7. Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
  8. Bei schweren Vorwürfen
  • Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
  • Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
  • Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
  • Tötungsdelikte 
  • Raub und ähliche Delikte
  • Vermögensdelikte in sehr hohen Summen 
  • Brandstiftungsdelikte
  • Drogendelikte mit nicht geringen Mengen


 uvm.

Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.

Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)

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Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab. 

Freie Kontaktaufnahme: Was ist Ihr Anliegen?

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Definition: Strafverteidigung

Strafverteidigung ist der rechtliche Beistand von Beschuldigten in einem Strafverfahren. Durch einen Anwalt werden die Rechte der beschuldigten Person verteidigt und so vor rechtsstaatswidrigen Angriffen geschützt. Ziele innerhalb der Strafverteidigung können die Verfahrenseinstellung, der Freispruch, das Abwenden von Nebenfolgen oder eine möglichst geringe Strafhöhe sein. Gesellschaftlich betrachtet kann Strafverteidigung auch die Verteidigung vor Vorverurteilungen und Stigmatisierungen bedeuten.