Verhaftung oder Festnahme

Im Fall einer Verhaftung 24/7 im Raum Dortmund/Bochum direkt kontaktieren:  0152 - 0926 1874 

Ist gegen Sie oder einen Angehörigen ein Haftbefehl für Untersuchungshaft nach §§ 112 ff. StPO oder einstweilige Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie nach § 126a StPO verhangen worden oder droht dieser?

Verhaftet oder festgenommen zu werden, ist der worst case. Es ist eine mentale Belastung für Sie selbst und Ihre Angehörigen. Nie fühlt man sich so machtlos wie jetzt. Das lässt sich auch nicht schön reden.

Wurde ein Angehöriger von Ihnen vorläufig festgenommen oder gar verhaftet?

Sollte es zum Erlass eines Haftbefehls kommen und damit die Untersuchungshaft angetreten werden müssen (vorläufige Inhaftierung in einem Gefängnis), braucht die Person ZWINGEND einen Anwalt. So steht es im Gesetz. Denn dann geht es je nach Organisationsaufwand zeitnah vor den Haftrichter.

Wenn der Festgenommene keinen eigenen Anwalt benennen kann, den er für diesen Fall gerne hätte, so wird ihm durch das Gericht ein fremder Anwalt zur Seite gestellt.
Kümmern Sie sich dringend selbst um einen Anwalt, dem Sie blind vertrauen können. Nehmen Sie über das Notdiensttelefon Kontakt auf und fragen Sie die Verteidigung für Ihren Freund/Familienangehörigen/... an. Dieser Anwalt kann sich dann für den Fall, dass der Festgenommene tatsächlich für den Antritt der Untersuchungshaft vor den Haftrichter muss, als sein Verteidiger melden.

Für Festnahmen in der Nacht entscheidet es sich ganz oft (aber nicht immer) erst am nächsten Tag, ob die Person vor den Haftrichter muss.

Für mehr Informationen zur U-Haft bei Jugendlichen, lesen Sie hier weiter.