Hausdurchsuchung
Wenn Kriminalbeamte gegen Sie ermitteln, dürfen diese unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus durchsuchen. Dies geschieht in der Regel zu einer Zeit, zu der man nicht damit rechnet, um Sie auf dem "falschen Fuß" zu erwischen.
Bei der Hausdurchsuchung dürfen diese jedoch nicht alles tun, was ihnen gefällt. Auch sie sind an Regeln und Vorgaben gebunden. Holen Sie sich dringend dann eine Verteidigerin dazu. Diese kann die Durchsuchung überwachen, eingreifen oder hinterher für die Verteidigung eine Strategie entwickeln. Sie weiß, worauf sie achten muss.
Was tue ich jetzt? Wie muss ich mich verhalten?
Versuchen Sie entspannt zu bleiben. Auch wenn das schwierig ist, wenn jemand Fremdes ungefragt in Ihre Wohnung kommt und Ihre Sachen durchwühlt. Lassen Sie sich nicht provozieren, selbst wenn die Situation furchtbar frustrierend ist und jeden wütend machen würde.
Erklären Sie den Beamten, dass Sie jetzt Ihre Anwältin anrufen wirst und bitten Sie die Polizisten, mit der Durchsuchung zu warten bis die Anwältin erscheint.
Wenn Sie die Verteidigerin dann anrufen, leitet sie Sie für die nächsten Schritte an und kann Sie oft sogar etwas beruhigen. Sie wird auch gleich direkt vor Ort sein und an Ihrer Seite sein. Sollten die Beamten mit der Durchsuchung nicht warten, fragen Sie nach, wer die Ermittlungen leitet und gib das Telefonat mit der Anwältin an diese Person weiter.
Lassen Sie sich NICHT von den Kriminalbeamten dazu überreden, Ihre Anwältin lieber nicht anzurufen, um sich nicht verdächtig zu machen. Wir lassen uns nicht täuschen.
Solange Sie auf sie warten, werden Sie sich darauf konzentrieren, Ihre Rechte zu schützen. Vor allen Dingen werden Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Sie werden sich nicht in Smalltalk verwickeln lassen. Auch dies darf durch die Beamten - und vor allen Dingen durch den Richter später - nicht negativ interpretiert werden.
Sie werden die Beamten nicht behindern, Ihre Wohnung zu betreten und Ihre Sachen zu durchsuchen. Sollten diese das tatsächlich nicht dürfen, ist das nicht der Weg, um Gerechtigkeit herzustellen. Vielmehr wird das nur zu Problemen und ggf. neuen Strafbarkeiten für dich führen.
Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen ausdrücklich.
Sie werden Beamten NICHT Ihren HandyPIN oder andere Passwörter und Zugangsdaten geben. Das müssen Sie nicht. Was Sie sonst nicht tun müssen und was Sie dagegen über sich ergehen lassen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Verteidigerin wird Sie dazu beraten.
Wir verweisen Sie hier darauf, wie Sie sich vor Beamten zu verhalten haben.
Was darf ich und was nicht?
Sie holen sich Ihre Verteidigerin hinzu und die erklärt Ihnen genau, was Sie machen müssen und was nicht. Das ist vom Einzelfall abhängig.
Wir verweisen Sie auch hier nochmal auf Ihre Rechte.
Pro Tipp
Holen Sie sich schon im Vorfeld eine Verteidigerin. Diese kann oftmals schon aus den Akten zwischen den Zeilen herauslesen, ob eine Hausdurchsuchung auf Sie zukommen könnte. Je früher Sie begleitet werden, desto sicherer.