Hausdurchsuchung
Wenn Kriminalbeamte gegen Sie ermitteln, dürfen diese unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus durchsuchen. Dies geschieht in der Regel zu einer Zeit, zu der man nicht damit rechnet, um Sie auf dem "falschen Fuß" zu erwischen.
Bei der Hausdurchsuchung dürfen diese jedoch nicht alles tun, was ihnen gefällt. Auch sie sind an Regeln und Vorgaben gebunden. Holen Sie sich dringend dann eine Verteidigerin dazu. Diese kann die Durchsuchung überwachen, eingreifen oder hinterher für die Verteidigung eine Strategie entwickeln. Sie weiß, worauf sie achten muss.
Versuchen Sie entspannt zu bleiben. Auch wenn das schwierig ist, wenn jemand Fremdes ungefragt in Ihre Wohnung kommt und Ihre Sachen durchwühlt. Lassen Sie sich nicht provozieren, selbst wenn die Situation furchtbar frustrierend ist und jeden wütend machen würde.
Bei wichtigen Hausdurchsuchungen (gerade im Bereich der Betäubungsmittel oder Schwerstkriminalität) kann es durchaus angebracht sein, die Anwältin direkt dazu zu holen. Hausdurchsuchungen können im schlimmsten Fall zur Ermittlung belastender Beweismittel führen.
Beachten Sie besonders
- Schweigen Sie - Sprechen Sie mit niemandem über den Tatvorwurf (Egal wie belanglos es scheint oder wie entgegenkommend Sie sein möchten. Für Angaben ist im Laufe des Verfahrens Zeit, nicht jetzt.).
- Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen ausdrücklich.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Sie werden Beamten NICHT Ihren HandyPIN oder andere Passwörter und Zugangsdaten geben. Das müssen Sie nicht. Was Sie sonst nicht tun müssen und was Sie dagegen über sich ergehen lassen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Verteidigerin wird Sie dazu beraten.
- Leisten Sie keinen Widerstand.
Mit Anwesenheit der Anwältin
Erklären Sie den Beamten, dass Sie jetzt Ihre Anwältin anrufen wirst und bitten Sie die Polizisten, mit der Durchsuchung zu warten bis die Anwältin erscheint. Diese überprüft vor Ort die Rechtmäßigkeit des Einsatzes.
Wenn Sie die Verteidigerin dann anrufen, leitet sie Sie für die nächsten Schritte an und kann Sie oft sogar etwas beruhigen. Sie wird auch gleich direkt vor Ort sein und an Ihrer Seite sein. Sollten die Beamten mit der Durchsuchung nicht warten, fragen Sie nach, wer die Ermittlungen leitet und gib das Telefonat mit der Anwältin an diese Person weiter.
Lassen Sie sich NICHT von den Kriminalbeamten dazu überreden, Ihre Anwältin lieber nicht anzurufen, um sich nicht verdächtig zu machen. Wir lassen uns nicht täuschen.
Solange Sie auf sie warten, werden Sie sich darauf konzentrieren, Ihre Rechte zu schützen. Vor allen Dingen werden Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Sie werden sich nicht in Smalltalk verwickeln lassen. Auch dies darf durch die Beamten - und vor allen Dingen durch den Richter später - nicht negativ interpretiert werden.
Sie werden die Beamten nicht behindern, Ihre Wohnung zu betreten und Ihre Sachen zu durchsuchen. Sollten diese das tatsächlich nicht dürfen, ist das nicht der Weg, um Gerechtigkeit herzustellen. Vielmehr wird das nur zu Problemen und ggf. neuen Strafbarkeiten für dich führen.
Ohne Anwesenheit der Anwältin
Es kommt nicht selten vor, dass die Durchsuchung bereits vorbei sein wird, bevor die Anwältin erscheint oder erscheinen würde. Dies ist ziemlich frustrierend, da der Anwältin kein beantragbares Anwesenheitsrecht zusteht. In diesem Fall kann nur nachträglich anhand der Aktenlage und Ihren Schilderungen erörtert werden, ob die Durchsuchung rechtswidrig war und welche Konsequenzen dies für Ihr Verfahren hätte. Machen Sie sich also Notizen. Ein nachträglicher Angriff kann besser sein, als gar kein Angriff.
Pro Tipp
Holen Sie sich schon im Vorfeld eine Verteidigerin. Diese kann oftmals schon aus den Akten zwischen den Zeilen herauslesen, ob eine Hausdurchsuchung auf Sie zukommen könnte. Je früher Sie begleitet werden, desto sicherer.