Erste Hilfe bei Verhaftungen oder Durchsuchungen
0152 - 0926 1874
Die Annahme eines Notfallmandats ist für die Anwältin freiwillig.
Wenn plötzlich die Kriminalbeamten vor der Tür stehen, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, immer und direkt eine Strafverteidigerin dazu zu holen.
Wir versichern Ihnen: Das macht Sie nicht verdächtig. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass dies nicht zu Ihren Lasten interpretiert werden darf. Aber es schützt Sie und Ihre spätere Verteidigung.
Viele Strafverteidigerinnen sind 24/7 für Sie und Ihre strafrechtlichen Notfälle bei Verhaftung, Straftatbegehung und Hausdurchsuchung zur Stelle. Wir wissen, worauf wir achten müssen und schützen Sie. Nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und wir erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen!
Wir übernehmen keine Mandate zu Unterbringungen nach dem PsychKG.
Kosten
Beachten Sie, dass das Tätigwerden im Falle eines Notfalles keine kostenfreie Erstberatung darstellt, da hier direkt durch die besondere Situation in das Mandat eingestiegen werden muss. Die Anwältin muss direkt tätig werden, und nicht nur beraten. Hierzu bedarf es einer Beauftragung oder Beiordnung. Daher wird direkt in der Situation das kostenpflichtige Mandat geschlossen.
Beratungstermin oder Mandatsabschluss anfragen
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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"
Rechtsanwältin Hannah Funke unter "wer-kennt-den-besten.de"