Informationen zur
Terminsvereinbarung und Mandatsschluss

Was nun? Entscheiden Sie!

 

Kontaktaufnahme


Montags bis Donnerstags
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitags
9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Beratungstermin vereinbaren

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Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.

Beratungspauschale: 190,00 € inkl. Mwst.
 

Wenn danach ein Mandat vereinbart wird, werden die Beratungskosten selbstverständlich zu Ihren Gunsten mit den restlichen Mandatskosten verrechnet.

Beliebte finanzielle Hilfen



Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.

Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden. 

Kennenlerngespräch vereinbaren

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besonders beliebt

Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.
Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen. 

Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten.

Anwaltskosten für Ihren Fall anfragen 

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besonders beliebt

Fragen Sie Ihre individuellen Anwaltskosten für ein Mandat bei uns per Mail an, indem Sie uns in aller Kürze Ihren Fall schildern: [email protected]

Vorteil: Kostentransparenz

Direkter Mandatsschluss

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Wenn Sie unkompliziert und ohne „Vorgeplänkel“ die Mandatsübernahme wünschen, können Sie dies auch direkt anfragen. Dann erhalten Sie nach Erhalt der Ermittlungsakte die ersten Strategiegespräche.

Vorteil: Zügiger Einstieg in das Strafverfahren; besonders geeignet bei Zeitdruck oder wenn Sie unsere Anwältin bereits kennen.

Nachteil: Sie erhalten erste rechtliche Informationen erst nach Erhalt der Ermittlungsakte.


Ablauf Terminsvereinbarung oder Mandatsschluss

1. Sie nehmen Kontakt auf 

Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie entweder einen Beratungstermin, den direkten Mandatsschluss oder ein kostenfreies Kennenlerngespräch für einen möglichen Mandatsschluss an. 


Inhalt Ihrer Anfrage 

  • Schildern Sie bitte in angemessener Länge den Sachverhalt oder Vorwurf
  • Ihren Namen, Geburtsdatum und Anschrift  
  • Name der Gegenseite, falls bekannt 
  • Was möchten Sie im Verfahren erreichen?
  • Sofern bereits vorhanden: die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung
  • Mailadresse und Telefonnummer 


 

Möchten Sie sich erstmal nur zu den Anwaltskosten informieren, schicken Sie uns unter kurzer Sachverhaltsangabe eine Mail. 



2. Sie erhalten eine Antwort 

Wenn eine Zusammenarbeit für uns in Betracht kommt, erhalten Sie je nach Anfrage eine Terminsbestätigung (Telefontermin oder Kanzleitermin) oder unsere Mandatsunterlagen per Mail. Ihre Mithilfe ist hier gefragt, da wir zur Vorbereitung mögliche Unterlagen benötigen, die Sie ggf. durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft erhalten haben. 

Je nach weiterem Verlauf der möglichen Beratungs- oder Kennenlerngespräch und beidseitigem Interesse erhalten Sie unsere Mandatsunterlagen zur Unterzeichnung inkl. angemessener Bedenkzeit. 

Sie erhalten immer Kenntnis darüber, was die nächsten Schritte wären. Wir lassen Sie im juristischen Dschungel nicht im Regen stehen und erwarten, dass Sie alles wissen. Sie erhalten von uns konkrete Handlungsanweisungen, wenn Sie tätig werden könnten/müssten/sollten. Sie erhalten auch immer Kenntnis zu möglichen Kosten.


Im Falle einer Rechtschutzversicherung ein paar Worte

Wenn Sie rechtschutzversichert sind mit erweitertem Strafrechtsschutz, besteht in vielen Fällen (z.B. bei der Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren oder bei der Opfervertretung im gesamten Verfahren) die Möglichkeit, die Anwaltskosten über die Versicherung abzuwickeln. Vor Termin wäre es hierbei sinnvoll, durch Sie eine Deckungszusage von der Versicherung für Ihren Fall einzuholen, damit das Kostenrisiko für Sie sinkt.

Wichtig: Bei Strafverteidigungsmandaten zu vorsätzlichen Taten kann die Versicherung bei einer Verurteilung bei Ihnen Regress nehmen. Daher bieten sich hier insbesondere Verfahren mit hoher Einstellungsquote an. Grundsätzlich gilt zudem, dass jedwede Zahlungsverweigerung der Versicherung zu Ihren eigenen Lasten geht. Auch sei darauf hingewiesen, dass sich durch die Inanspruchnahme der Versicherung Versicherungsbeiträge ändern können oder eine Selbstbeteiligung entstehen kann.

Im Falle einer Anfrage zur Opfervertretung

Der Opferschutzverein "Weißer Ring e.V." bietet für anwaltliche Erstberatungen von Opfern im Regelfall einen Hilfescheck an. Dieser beläuft sich auf 190,00€ und begleicht unsere Anwaltskosten (nur) für Ihre Erstberatung.
Um diesen Scheck nutzen zu können, nehmen Sie Kontakt zum Weißen Ring auf uns bitten um die Ausstellung des "Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung". Kontaktdaten finden Sie hier: https://weisser-ring.de/standorte
Im Regelfall wird Ihnen der Scheck sodann zeitnah zugeschickt. Bringen Sie den Scheck einfach zur Erstberatung mit.

Termin oder Mandatsabschluss anfragen

Fragen Sie nur einen Beratungstermin an oder möchten Sie direkt ein Mandat abschließen?

Geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.

Schildern Sie uns Ihren Fall:

Deutschland

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