Tätigkeitsbereiche

Wir arbeiten ausschließlich im Strafrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Sexualstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Kapitalverbrechen
  • Maßregelverfahren (Forensische Psychiatrie, insb. für den Fachbereich der Pädophilie)

 Weitere Tätigkeitsbereiche

  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht 

Beispiele

  • Körperverletzung und Gewalt
  • Totschlag und Mord, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge
  • Klassische Sexualverbrechen wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
  • Kinderpornographie
  • Kindesmissbrauch
  • Betäubungsmittel / Drogen
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Brandstiftung
  • Freiheitsentziehung
  • Raub, räuberische Erpressung, Diebstähle, Unterschlagung
  • Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt 
  • Eingeschränkt: Nachstellung (Stalking), Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung 
  • usw. 


Weitere herausragende Tätigkeiten

Heute berät Frau Funke in klinischen Kolloquien neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité mit ihrem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" zum Fachbereich Pädophilie.


Zudem betreut sie Opferschutzorganisationen im Ruhrgebiet und Sauerland und hält hierbei Vorträge zu Themengestaltungen rund um Gewaltdelikte und Sexualdelikte.

Sie unterstützt und berät den Fachdienst Streetwork der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamts Dortmund.

Sie betreibt ehrenamtliche Vollzugshilfe in der Justizvollzugsanstalt Bochum.

Frau Funke unterhält einen ausführlichen Ratgeberbereich rund um die spannendsten Fragestellungen im Sexualstrafrecht, zu Gewaltdelikten und dem Jugendstrafrecht; sie schreibt Artikel zur Rechtstipps in eben diesen Gebieten auf www.anwalt.de


Was bin ich?

Anwalt für Sexualdelikte

Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung in Sexualstrafverfahren. Hierunter zählen sowohl die Sexualdelikte zulasten Erwachsener als auch Minderjähriger. Die Betreuung im Bereich der Sexualdelikte ist aufgrund der schwerwiegenden Materie bei Anwältin selten und noch seltener schwerpunktmäßig. Eine außerordentliche Expertise ist jedoch hier besonders wichtig, da es gerade in diesem Bereich um alles geht.

Anwalt für Gewaltdelikte

Zudem bin ich spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung im Bereich der Gewaltdelikte, also vordergründig der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Gewaltdelikte sind in unserer Gesellschaft omnipräsent und unterliegen zahlreichen Konstellationen und Besonderheiten. Da die Folgen aus derartigen Verfahren besonders intensiv sein können, ist eine umfassende Betreuung unerlässlich. 

Strafverteidigerin 

Ich stehe Beschuldigten von Straftaten als Anwältin bei und verteidige sie in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Ich arbeite auch in Haftsachen, also wenn der Beschuldigte festgenommen oder bereits inhaftiert wurde.

Jugendstrafverteidigerin 

Ich verteidige Jugendliche (14. Geburtstag bis 18. Geburtstag) und Heranwachsende (18. Geburtstag bis 21. Geburtstag) als Strafverteidigerin. Im sogenannten Jugendstrafrecht greift in Deutschland ein anderen Verfahrensrecht als im Erwachsenenstrafrecht und bedarf daher gesonderter Expertise.

Opfervertreterin in Strafverfahren

Ich betreue Opferzeugen in Strafverfahren, wobei ich ihnen hierbei sowohl vor dem Ermittlungsverfahren, im Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren entsprechend der gesetzlichen Erlaubnisse zur Seite stehe. Die Opfervertretung in Strafverfahren wird juristisch "Nebenklagevertretung" genannt. Ich bin also Nebenklagevertreterin. 

Hinterbliebenenvertreterin in Strafverfahren

Wenn durch eine Straftat das Opfer verstorben ist, vertrete ich in dem Strafprozess die nahen Verwandten. Hierbei bin ich ebenfalls während der gesamten Zeit als Nebenklagevertreterin zur Stelle.

Jugendschutzanwältin

Ich bin schwerpunktmäßig Anwältin für minderjährige Opfer von Sexualdelikten, also allen voran missbrauchten Kindern. In dieser Funktion bin ich ebenfalls Nebenklagevertreterin und betreue das Opfer und bei Bedarf die Betreuungspersonen wie Eltern vor und im Ermittlungsverfahren sowie im Gerichtsverfahren.

Beratungstermin oder Mandatsabschluss anfragen

Fragen Sie nur einen Beratungstermin an oder möchten Sie direkt ein Mandat abschließen?

Geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.

Schildern Sie uns Ihren Fall:

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.