Zu meiner Person
Wir finden einen Weg.
Lernen Sie meine Arbeitsweise in unserem kostenfreien Ratgeber kennen, ich lasse mir gerne von Ihnen in die Karten schauen:
Ausbildung
Fundierte Betreuung benötigt eine entsprechende Ausbildung. Und diese konnte die junge bereits in jungen Jahren absolvieren.
In einem Alter, in dem andere noch zur Universität gingen, schloss die Rechtsanwältin bereits diese und das Referendariat erfolgreich ab und etablierte Dortmunds Kanzlei für Sexualstrafrecht und Schwerverbrechen. Sie war schon früh ihrer Zeit voraus. Heute profitieren die Mandanten von ihrer Fachkunde und dem dynamischen Durchsetzungsvermögen.
Die Ausbildung der Rechtsanwältin umfasst das schwerpunktorientierte Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität in Bochum sowie das Referendariat am Oberlandesgericht Hamm.
Der Studienschwerpunkt beinhaltete den Fachbereich Strafrecht mit den Vertiefungsgebieten des Jugendstrafrechts und Strafvollzugsrechts unter Prof. Dr. Thomas Feltes und Prof. Dr. Tobias Singelnstein (Experten der Kriminologie) sowie Prof. Dr. Klaus Bernsmann (Experte für Strafprozessrecht und Strafverteidigung).
Sie beteiligte sich nebenbei als ehrenamtliche Vollzugshelferin im Rahmen des universitären Projektes "Haftgruppe" in der Justizvollzugsanstalt Bochum.
Das Referendariat absolvierte sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Bochum sowie jeweils zwei namenhaften Kanzleien in Bochum und Essen, die ebenfalls ausschließlich im Strafrecht tätig sind. Hierbei wurde sie tatkräftig für den Fachbereich der Sexualdelikte ausgebildet.
Beide Ausbildungsbereiche schloss sie mit jeweils einem Staatsexamen und somit mit der allgemeinen Befähigung zum Richteramt ab.
Fortbildung und Zusatzqualifikationen
Frau Funke ist eine erfahrene Strafverteidigerin und Geschädigtenvertreterin.
Rechtsanwältin Funke belegte schon früh den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht, um ihre Mandanten spezialisiert beraten und vertreten zu können.
Den Schwerpunkt ihrer Fortbildung legt sie auf den Bereich des Sexualstrafrechtes, der Gewaltdelikte und weiteren Schwerverbrechen wie Kapitaldelikte und BTM Delikte.
Ein besonderer Fortbildungsfokus liegt auf dem Bereich der Pädophilie und dem Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie.
Hierzu ist sie regelmäßig als Autorin und Beraterin für Institutionen tätig.
Ein Auszug der letzten Fortbildungen gem. § 15 Fachanwaltsordnung:
- Verteidigung bei Aussage gegen Aussage in Sexualstrafverfahren (11.12.2024)
- Neuste Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte (21.11.2024)
- Richtig verteidigen! (21.11.2024)
- Vernehmung und Vernehmungstaktik (16.10.2024)
- Anwaltlicher Umgang mit Nebenklage und Adhäsion (09.04.2024)
- Sexual- und Beziehungsdelikte (08.03.2024 und 15.03.2024)
- Strafverteidigung im Kontext psychischer Erkrankung und Sucht (07.03.2024)
- Sprache vor Gericht / Macht und Ohnmacht vor Gericht (01.03.2024 und 02.03.2024)
- Verfahren wegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (25.11.2023)
Herausragende Tätigkeiten
Heute berät Frau Funke in klinischen Kolloquien neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité mit ihrem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" zum Fachbereich Pädophilie.
Zudem betreut sie Opferschutz- und Frauenhilfeorganisationen im Ruhrgebiet und Sauerland und hält hierbei Vorträge zu Themengestaltungen rund um Gewaltdelikte und Sexualdelikte.
Sie unterstützt und berät den Fachdienst Streetwork der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamts Dortmund.
Sie betreibt ehrenamtliche Vollzugshilfe in der Justizvollzugsanstalt Bochum.
Frau Funke unterhält einen ausführlichen Ratgeberbereich rund um die spannendsten Fragestellungen im Sexualstrafrecht, zu Gewaltdelikten und dem Jugendstrafrecht; sie schreibt Artikel zur Rechtstipps in eben diesen Gebieten auf www.anwalt.de.
Privatperson
Frau Funke kommt gebürtig aus dem Sauerland. Zu ihren privaten Interessen zählen Filme und Sport. Sie hat eine Tierhaarallergie und ist Veganerin.
Mitgliedschaften
- Vorstand im Deutschen Juristinnenbund Dortmund und aktives Mitglied der Jungen Juristinnen
- Vorstand im Deutschen AnwaltVerein Dortmund
- FORUM Junge Anwaltschaft Dortmund
- Strafverteidigervereinigung NRW
- Mitglied bei Lila Hilfe e.V.
Wonach wähle ich aus, mit welchen Mandanten ich zusammenarbeite?
Ich arbeite von Herzen gerne mit meinen Mandanten zusammen. Im Regelfall sind diese respektvoll, klug und höflich. Es macht mir Spaß, Strategien mit ihnen zu entwickeln; sie auf schwierigen Wegen zu begleiten und Juristendeutsch ins Hochdeutsch zu übersetzen.
Ob ein Mandat angenommen wird, entscheide ich als Anwältin von Einzelfall zu Einzelfall.
Filtern nach Fachbereich
Mandanten zu abwegigen Rechtsgebieten werden von uns schon ganz allgemein herausgefiltert. Wir bearbeiten nur strafrechtliche Angelegenheiten.
Nicht selten ist Bürgern nicht ganz klar, welche Bereiche vom Strafrecht umfasst sind. Das ist nicht schlimm. Wir ordnen das gerne für Sie ein.
Sodann legen wir den Schwerpunkt der Mandatsannahmen durchaus auf Sexualstrafverfahren und Gewaltverfahren.
Annahme auf zwischenmenschlicher Ebene
Neben der fachlichen Auswahl, arbeiten wir mit Menschen zusammen, die uns auf zwischenmenschlicher Ebene im Erstkontakt überzeugen. Sofern hier oder aus anderen Gründen die Chemie nicht stimmt, lehnen wir das Mandat höflich ab.
Ablehnung wegen Kapazitäten
Teilweise müssen wir Mandanten ablehnen, wenn die Kapazitäten hierzu nicht vorliegen. Das hängt insbesondere vom zu erwartenden Bearbeitungsumfang des jeweiligen Falles ab.
Wie arbeite ich bundesweit?
Wir arbeiten mit Mandanten in ganz Deutschland zusammen. Das ist möglich, da wir großen Wert auf Digitalisierung und Erreichbarkeit legen. Gespräche sind telefonisch möglich (der Inhalt ist ja schließlich deckungsgleich zu persönlichen Ortsgesprächen), Übermittlung und Bearbeitung von Briefen funktioniert einwandfrei postalisch oder per Mail. Inhaftierungen in Justizvollzugsanstalten können fabelhaft über Skype-Gespräche gemanaged werden. Gerichtstermine werden natürlich vor Ort wahrgenommen oder bei Eilsachen ordnungsgemäß vermittelt.
Wie gehe ich mit Problemen im Strafverfahren um?
"Probleme sind da, um gelöst zu werden." - Genau das würde sicherlich jeder gerne sagen. Auch ich richte mich natürlich nach diesem Grundsatz. Es ist meine Aufgabe, Probleme zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Es ist mein Beruf, Schutzschilder zu konstruieren, um Probleme entweder präventiv abzufangen oder bei akuter Bedrohung einen Weg vorgesehen zu haben.
Nun wäre es jedoch utopisch zu behaupten, dass jedes Problem mit jeder Zielvorstellung gelöst werden kann.
Beispielsweise begeht jemand auf wasserdichter Beweisgrundlage eine Straftat. Die Wasserdichte muss zunächst erkannt werden, statt der Show wegen ignoriert zu werden. Auf dem Weg bis dahin würden alle möglichen Angriffspunkte durchgeprüft werden, ob konventionell oder unkonventionell.
Das Problem, was daraus entsteht, ist dann eine drohende Haftstrafe. Die Lösung hierzu ist dann nicht immer, dass das Problem 100% umgangen werden kann (also hier dann der Freispruch), sondern dass ein realistisches Ziel herausgearbeitet werden muss und für das realistische Ziel ein geeigneter Lösungsweg durchanalysiert werden muss (zum Beispiel eine Verfahrenseinstellung oder eine mildere Strafe).
Daher muss zu dem Problem ein geeignetes Ziel mit einer umsetzbaren Lösung analysiert und erkämpft werden.
Meine Antwort auf die Frage lautet also:
- Problem analysieren
- Realistisches Ziel auf Grundlage der Problemanalyse herausarbeiten
- Mögliche Lösungswege für das Ziel (und mögliche Plan Bs) erstellen -> Angriff oder Adaption
- Die Lösungswege bestmöglich umsetzen
Wie entwickle ich (Verteidigungs-) Strategien?
Eine Verteidigungsstrategie wird ebenso wie eine Lösung zu einem Problem entwickelt - nur quasi als großes Ganzes.
Das Problem ist der Strafvorwurf.
Sodann muss die Ermittlungsakte als Grundlage für den Strafvorwurf analysiert werden.
Dann arbeitet man ein geeignetes Verfahrensziel heraus.
Für dieses Verfahrensziel erstellt man dann einen Lösungsweg. Dieser Lösungsweg muss unter Beachtung der Beweislage und der Rechtslage entwickelt werden. Mögliche Angriffspunkte sollten so gut es geht vorher gesehen werden. Unvorhersehbares sollte minimiert werden (gänzlich umgehen kann man diese Risiken nie).
Der Lösungsweg sollte dann bestmöglich umgesetzt werden, währenddessen sollten alle Pflichten und Rechte gewahrt werden und das Verfahren auf neue Fehler oder Angriffspunkte beobachtet werden.
Wichtig ist tatsächlich, dass die Mandantschaft Vertrauen fasst. Es kann frustrierend sein, wenn man beispielsweise als Beschuldiger als realistisches Ziel vielleicht einmal nicht den Freispruch in Aussicht gestellt bekommt oder als Geschädigter nicht die lebenslange Freiheitsstrafe des Täters realistisch erscheint. Wo einem doch das gesamte Internet erzählt, dass man aus jedem Gerichtsverfahren alles machen kann - wenn man es nur stark genug will. Dass das quatsch ist, muss ich vermutlich nicht betonen. Nicht jedes Verfahren ist für jedes Ziel geeignet. Und damit ist nicht jede Strategie für jedes Ziel geeignet. Und für die Umsetzung von Strategien benötigt man manchmal auch die Mitwirkung von den Mandanten. Und für manche Strategien die Mitwirkung oder die Gunst von gänzlich anderen Personen. Manchmal ist es wichtig, dass die Mandanten etwas bestimmtes machen oder unterlassen. Wenn hier dann im Übrigen keine Einsicht oder Mitwirkung erkennbar ist, ist eine Zusammenarbeit nicht zielführend.
Wie gehe ich mit Kindern im Strafverfahren um?
Ich arbeite viel mit Kindern und Jugendlichen als Geschädigte in Sexual- oder Gewaltverfahren zusammen. Auch arbeite ich viel mit Jugendlichen in Strafverfahren als Beschuldigte zusammen.
Das Leben junger Menschen ist beeinflusst von dem Leben von uns Erwachsenen. An unterschiedlichen Stellen der Entwicklung auf unterschiedliche Art und Weise.
Lesen Sie sich gerne hier zu Strafverfahren zulasten von Kindern und Jugendlichen ein und hier zu Strafverfahren von jugendlichen Beschuldigten. Hier finden Sie einen Kinderbereich.
Mein Umgang mit jungen Menschen erfolgt stets auf Augenhöhe. Ich versuche komplizierte Sachen so gut es geht verständlich zu machen; versuche Vertrauen aufzubauen. Ich versuche, meinem Gegenüber die Sache leichter zu machen.
Welche Werte vertrete ich in Strafverfahren?
Mir ist es wichtig, dass ich mich schützend vor meine Mandanten stellen kann. Wie eine Schutzscheibe.
Und hier kommen zwei wichtige Aspekte hinzu: Realismus und Transparenz.
Strafverfahren laufen längst nicht alle ab, wie durch selbsternannte Staranwälte im Fernsehen, bei Instagram, TikTok oder YouTube dargestellt. Auch wenn zahlreiche Anwälte gerne Unfehlbarkeit und Allmacht darstellen möchten. Und den Hintergedanken dabei verstehe ich, wirklich. So ist die Realität jedoch nicht und das wird Mandaten oft viel zu spät bewusst. Es gibt keinen Strafverteidiger, der noch nie eine Verurteilung kassiert hat oder der alle Ermittlungsmaßnahmen abwenden könnte. Dann würden wir ja auch in einem merkwürdig fragilen Rechtsstaat leben. Mir ist es in Strafverfahren daher wichtig, klar und deutlich die Realität abzubilden und der Mandantschaft kein Better-Call-Saul-Realitätskonstrukt zu verkaufen. Das bedeutet selbstredend nicht, dass der Kampfgeist fehlt - der ist klar vorhanden und auf der Prioritätenliste auf gleicher Stufe.
Mir ist es wichtig, dass meine Mandanten vernünftig und mit allen zulässigen Mitteln vertreten und verteidigt werden. Ihre Rechte sollen gewahrt werden, insb. die unseres Rechtsstaates immanenten. Unser Ziel soll tatkräftig verfolgt werden können. Ich schätze es sehr, in Deutschland als Rechtsstaat zu leben und das deutsche Recht anwenden zu dürfen. Auch wenn es Makel hat.
Welche Werte vertrete ich als Privatperson?
Als Privatperson stehe ich für Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig des Geschlechtes ein.
Ich sehe in jeder Person Schwächen und Stärken. Ich erkenne die Freiheiten und Grenzen von sich selbst und der Mitmenschen an. Ich glaube an das richtige Setzen der eigenen Prioritäten, an Verantwortung für sich und andere. Ich stehe für Gerechtigkeit von allen Lebewesen ein.
Meine Prioritäten sind Gelassenheit und Zufriedenheit.
Ich erkenne Missstände von Menschen, die sie nicht beeinflussen können und die Handlungsspielräume, die man dagegen selbst beeinflussen kann. Ich erkenne Privilegien und den richtigen Umgang damit.
Ich stehe als Mensch für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.
Anwalt für Sexualdelikte
Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung in Sexualstrafverfahren. Hierunter zählen sowohl die Sexualdelikte zulasten Erwachsener als auch Minderjähriger. Die Betreuung im Bereich der Sexualdelikte ist aufgrund der schwerwiegenden Materie bei Anwältin selten und noch seltener schwerpunktmäßig. Eine außerordentliche Expertise ist jedoch hier besonders wichtig, da es gerade in diesem Bereich um alles geht.
Anwalt für Gewaltdelikte
Zudem bin ich spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung im Bereich der Gewaltdelikte, also vordergründig der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Gewaltdelikte sind in unserer Gesellschaft omnipräsent und unterliegen zahlreichen Konstellationen und Besonderheiten. Da die Folgen aus derartigen Verfahren besonders intensiv sein können, ist eine umfassende Betreuung unerlässlich.
Strafverteidigerin
Ich stehe Beschuldigten von Straftaten als Anwältin bei und verteidige sie in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Ich arbeite auch in Haftsachen, also wenn der Beschuldigte festgenommen oder bereits inhaftiert wurde.
Jugendstrafverteidigerin
Ich verteidige Jugendliche (14. Geburtstag bis 18. Geburtstag) und Heranwachsende (18. Geburtstag bis 21. Geburtstag) als Strafverteidigerin. Im sogenannten Jugendstrafrecht greift in Deutschland ein anderen Verfahrensrecht als im Erwachsenenstrafrecht und bedarf daher gesonderter Expertise.
Opfervertreterin in Strafverfahren
Ich betreue Opferzeugen in Strafverfahren, wobei ich ihnen hierbei sowohl vor dem Ermittlungsverfahren, im Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren entsprechend der gesetzlichen Erlaubnisse zur Seite stehe. Die Opfervertretung in Strafverfahren wird juristisch "Nebenklagevertretung" genannt. Ich bin also Nebenklagevertreterin.
Hinterbliebenenvertreterin in Strafverfahren
Wenn durch eine Straftat das Opfer verstorben ist, vertrete ich in dem Strafprozess die nahen Verwandten. Hierbei bin ich ebenfalls während der gesamten Zeit als Nebenklagevertreterin zur Stelle.
Jugendschutzanwältin
Ich bin schwerpunktmäßig Anwältin für minderjährige Opfer von Sexualdelikten, also allen voran missbrauchten Kindern. In dieser Funktion bin ich ebenfalls Nebenklagevertreterin und betreue das Opfer und bei Bedarf die Betreuungspersonen wie Eltern vor und im Ermittlungsverfahren sowie im Gerichtsverfahren.
Wir sind stolz auf unsere Erfolge - Empfehlungen und Erfahrungen der Mandanten
Unsere Empfehlungsquote als proven expert liegt bei 100%. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Arbeit.
"Die Beratung lässt an keiner Stelle zu Wünschen übrig. Frau Funke ist eine fachlich hochqualifizierte Anwältin und noch dazu auf Menschlicher Ebene eine wirklich äußerst angenehme, verständnisvolle und hilfsbereite Person." - anonymisierte Mandantenstimme
Die Kanzlei befindet sich zudem unter den fünf besten Strafverteidigungskanzleien Dortmunds bei wer-kennt-den-besten.de.
"Sehr kompetente Beratung! Ich habe mich zu jeder Zeit verstanden gefühlt. Frau Funke hat mich jederzeit auf Augenhöhe beraten und sie konnte das Problem zielorientiert lösen." - anonymisierte Mandantenstimme L.W.
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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"
Rechtsanwältin Hannah Funke unter "wer-kennt-den-besten.de"