Hannah Funke
Rechtsanwältin
Kanzleisitz Dortmund
Tätigkeit Bundesweit durch moderne Kanzleiführung
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Anwalt für Sexualdelikte
Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung in Sexualstrafverfahren. Hierunter zählen sowohl die Sexualdelikte zulasten Erwachsener als auch Minderjähriger. Die Betreuung im Bereich der Sexualdelikte ist aufgrund der schwerwiegenden Materie bei Anwältin selten und noch seltener schwerpunktmäßig. Eine außerordentliche Expertise ist jedoch hier besonders wichtig, da es gerade in diesem Bereich um alles geht.
Anwalt für Gewaltdelikte
Zudem bin ich spezialisiert auf die Verteidigung und Vertretung im Bereich der Gewaltdelikte, also vordergründig der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Gewaltdelikte sind in unserer Gesellschaft omnipräsent und unterliegen zahlreichen Konstellationen und Besonderheiten. Da die Folgen aus derartigen Verfahren besonders intensiv sein können, ist eine umfassende Betreuung unerlässlich.
Strafverteidigerin
Ich stehe Beschuldigten von Straftaten als Anwältin bei und verteidige sie in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Ich arbeite auch in Haftsachen, also wenn der Beschuldigte festgenommen oder bereits inhaftiert wurde.
Jugendstrafverteidigerin
Ich verteidige Jugendliche (14. Geburtstag bis 18. Geburtstag) und Heranwachsende (18. Geburtstag bis 21. Geburtstag) als Strafverteidigerin. Im sogenannten Jugendstrafrecht greift in Deutschland ein anderen Verfahrensrecht als im Erwachsenenstrafrecht und bedarf daher gesonderter Expertise.
Opfervertreterin in Strafverfahren
Ich betreue Opferzeugen in Strafverfahren, wobei ich ihnen hierbei sowohl vor dem Ermittlungsverfahren, im Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren entsprechend der gesetzlichen Erlaubnisse zur Seite stehe. Die Opfervertretung in Strafverfahren wird juristisch "Nebenklagevertretung" genannt. Ich bin also Nebenklagevertreterin.
Hinterbliebenenvertreterin in Strafverfahren
Wenn durch eine Straftat das Opfer verstorben ist, vertrete ich in dem Strafprozess die nahen Verwandten. Hierbei bin ich ebenfalls während der gesamten Zeit als Nebenklagevertreterin zur Stelle.
Jugendschutzanwältin
Ich bin schwerpunktmäßig Anwältin für minderjährige Opfer von Sexualdelikten, also allen voran missbrauchten Kindern. In dieser Funktion bin ich ebenfalls Nebenklagevertreterin und betreue das Opfer und bei Bedarf die Betreuungspersonen wie Eltern vor und im Ermittlungsverfahren sowie im Gerichtsverfahren.
Wir sind stolz auf unsere Erfolge - Empfehlungen und Erfahrungen der Mandanten
Unsere Empfehlungsquote als proven expert liegt bei 100%. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Arbeit.
"Die Beratung lässt an keiner Stelle zu Wünschen übrig. Frau Funke ist eine fachlich hochqualifizierte Anwältin und noch dazu auf Menschlicher Ebene eine wirklich äußerst angenehme, verständnisvolle und hilfsbereite Person." - anonymisierte Mandantenstimme
Die Kanzlei befindet sich zudem unter den fünf besten Strafverteidigungskanzleien Dortmunds bei wer-kennt-den-besten.de.
"Sehr kompetente Beratung! Ich habe mich zu jeder Zeit verstanden gefühlt. Frau Funke hat mich jederzeit auf Augenhöhe beraten und sie konnte das Problem zielorientiert lösen." - anonymisierte Mandantenstimme L.W.
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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"
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Die Kompetenzen auf einen Blick
- Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht im Bereich der Strafverteidigung und des Opferschutzes sowie Bußgeldverfahren. Die Kanzlei arbeitet vordergründig im Bereich der Sexualstraftaten und Gewaltverbrechen
- Individuelle Betreuung durch die Einzelanwältin
- Fachspezifische Ausbildung und Fortbildungen der Rechtsanwältin im Bereich des Strafrechts
- Frische, unverbrauchte Arbeitsweise
- Zügige Terminvergabe (bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden)
- Notfallerreichbarkeit 24/7
- Diskrete Arbeitsweise
- Empathisch und ausnahmslos vorurteilsfrei
- Auf Augenhöhe mit klarer Kommunikation
- Schutzraum ohne Schamgefühle
Wie sieht ein Jurastudium aus?
Das Jurastudium oder das Studium der Rechtswissenschaft ist eines der wenigen Studiengänge, die statt eines Bachelor- oder Masterabschlusses gewöhnlicherweise mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden.
Es dauert mehrere Jahre (Regelstudienzeit: ca. 5 Jahre). In dieser Zeit muss man als studierende Person diverse Leistungsnachweise erbringen, welche von Uni zu Uni unterschiedlich sind. In der Regel schreibt man ziemlich viele Klausuren, Hausarbeiten und legt Praktika ab. Diese Leistungsnachweise zählen jedoch nicht in den Abschluss mit ein, sondern sind Voraussetzung dafür, zur Abschlussprüfung antreten zu dürfen - dem Staatsexamen. Das erste juristische Staatsexamen umfasst (jedenfalls in NRW) sechs Klausuren zu je fünf Stunden. In diesen Klausuren erhält der Prüfling in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht jeweils Sachverhalte zu Fällen. Diese Fälle muss er oder sie innerhalb der vorgegebenen Zeit in einem rechtlichen Gutachten zufriedenstellend lösen. Besteht er oder sie nicht, erhält die Person im Regelfall noch ein einziges Mal die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Fällt er oder sie endgültig durch, hat die Person nach der ganzen Zeit endgültig keinen Abschluss absolviert. Durch dieses Prinzip stehen die Prüflinge unter enormen Druck. Die Zukunft lastet auf sechs Klausuren. Frustrierend.
Neben oder vor diesem Teil des Examens belegt man auch einen sogenannten Schwerpunktbereich. Man arbeitet juristisch in einem sehr konkreten Teilbereich (beispielsweise dem Strafrecht) und vertieft dieses Gebiet. Auch hier legt man spezielle schwerpunktbasierte Prüfungen ab. Man entwickelt also bereits im Studium eine spezialisierte Expertise in einem bestimmten Bereich.
Die Durchfallquoten und Abbruchquoten innerhalb der Ausbildung sind recht hoch. Das Studium ist neben interessanten Inhalten (die übrigens selten etwas mit Auswendiglernen von Gesetzen zu tun haben) oft geprägt von Frust durch überdurchschnittlich anspruchsvolle Prüfungen. Man benötigt also Durchhaltevermögen und Ehrgeiz. Trotz aller Strapazen des Weges ist das Studium jedoch absolut zu empfehlen. Wenn man die richtigen Wege einschlägt kann man beispielsweise in einem derart interessanten Bereich wie dem Strafrecht arbeiten.
Wie sieht das Referendariat aus?
Weil mindestens fünf Jahre Studium noch nicht genug Ausbildungszeit zu sein scheint, hat ein Jurist auch das Rechtsreferendariat zu absolvieren. Jedenfalls wenn man Anwältin, Staatsanwältin oder Richterin werden will. Auch viele Berufe in der Verwaltung erfordern dies.
Das Referendariat dauert noch einmal zwei Jahre und drei Monate. Es ist eine praktische Ausbildung bei Gericht (Nicht mehr der Uni!) und ist in aller Regel aufgeteilt in die Tätigkeit als Zivilrichterin, Staatsanwältin, Verwaltungsjuristin und Anwältin. Am Ende legt man das zweite juristische Staatsexamen ab. Hierfür schreibt man (jedenfalls in NRW) acht Klausuren in allen drei Rechtsgebieten, die im Vergleich zum ersten Examen praxisorientierter sind und die Ausbildungsbereiche der jeweiligen erlernten Berufe abdecken.
Wie sieht der Anwaltsberuf aus?
Dies zu beantworten, ist kaum möglich. Anwaltsberufe sind je nach Rechtsgebiet und Kanzleiart absolut unterschiedlich ausgestaltet. In der Regel geht es bei allen Ausgestaltungen und Bereichen darum, Mandanten zu beraten und bei Bedarf gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen. Anwälte sind damit Interessenvertreter bestimmter Personen oder Personengebilden. Sie arbeiten für und mit der Person und kämpfen für die jeweiligen Rechte. Dies beginnt im Gespräch mit dem Mandanten, geht weiter am Schreibtisch an den Akten, den Urteilsrecherchen und Strategieausarbeitungen und geht oftmals sodann auch vor Gericht. Durch Anwälte wird man betreut, beraten und kann bei guten Anwälten Einsatz mit Leidenschaft erwarten.