Hannah Funke

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Opferanwältin
Anwalt für Sexualdelikte 
Anwalt für Gewaltdelikte
Jugendstrafverteidigerin

Anwältin Funke
Arbeitsplatz

Die Kompetenzen auf einen Blick

  • Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht im Bereich der Strafverteidigung und des Opferschutzes sowie Bußgeldverfahren. Die Kanzlei arbeitet vordergründig im Bereich der Sexualstraftaten und Gewaltverbrechen
  • Individuelle Betreuung durch die Einzelanwältin 
  • Fachspezifische Ausbildung der Rechtsanwältin im Bereich des Strafrechts bereits im Studium und Referendariat
  • Anwaltliche Fortbildungen im Bereich des Strafrechts durch Belegung von Fachanwaltslehrgängen 
  • Frische, unverbrauchte Arbeitsweise
  • Zügige Terminvergabe (bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden)
  • Notfallerreichbarkeit 24/7
  • Diskrete Arbeitsweise
  • Empathisch und ausnahmslos vorurteilsfrei
  • Auf Augenhöhe mit klarer Kommunikation
  • Schutzraum ohne Schamgefühle

Wie sieht ein Jurastudium aus?

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Das Jurastudium oder das Studium der Rechtswissenschaft ist eines der wenigen Studiengänge, die statt eines Bachelor- oder Masterabschlusses gewöhnlicherweise mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. 
Es dauert mehrere Jahre (Regelstudienzeit: ca. 5 Jahre). In dieser Zeit muss man als studierende Person diverse Leistungsnachweise erbringen, welche von Uni zu Uni unterschiedlich sind. In der Regel schreibt man ziemlich viele Klausuren, Hausarbeiten und legt Praktika ab. Diese Leistungsnachweise zählen jedoch nicht in den Abschluss mit ein, sondern sind Voraussetzung dafür, zur Abschlussprüfung antreten zu dürfen - dem Staatsexamen. Das erste juristische Staatsexamen umfasst (jedenfalls in NRW) sechs Klausuren zu je fünf Stunden. In diesen Klausuren erhält der Prüfling in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht jeweils Sachverhalte zu Fällen. Diese Fälle muss er oder sie innerhalb der vorgegebenen Zeit in einem rechtlichen Gutachten zufriedenstellend lösen. Besteht er oder sie nicht, erhält die Person im Regelfall noch ein einziges Mal die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Fällt er oder sie endgültig durch, hat die Person nach der ganzen Zeit endgültig keinen Abschluss absolviert. Durch dieses Prinzip stehen die Prüflinge unter enormen Druck. Die Zukunft lastet auf sechs Klausuren. Frustrierend.

Neben oder vor diesem Teil des Examens belegt man auch einen sogenannten Schwerpunktbereich. Man arbeitet juristisch in einem sehr konkreten Teilbereich (beispielsweise dem Strafrecht) und vertieft dieses Gebiet. Auch hier legt man spezielle schwerpunktbasierte Prüfungen ab. Man entwickelt also bereits im Studium eine spezialisierte Expertise in einem bestimmten Bereich.

Die Durchfallquoten und Abbruchquoten innerhalb der Ausbildung sind recht hoch. Das Studium ist neben interessanten Inhalten (die übrigens selten etwas mit Auswendiglernen von Gesetzen zu tun haben) oft geprägt von Frust durch überdurchschnittlich anspruchsvolle Prüfungen. Man benötigt also Durchhaltevermögen und Ehrgeiz. Trotz aller Strapazen des Weges ist das Studium jedoch absolut zu empfehlen. Wenn man die richtigen Wege einschlägt kann man beispielsweise in einem derart interessanten Bereich wie dem Strafrecht arbeiten.

Wie sieht das Referendariat aus?

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Weil mindestens fünf Jahre Studium noch nicht genug Ausbildungszeit zu sein scheint, hat ein Jurist auch das Rechtsreferendariat zu absolvieren. Jedenfalls wenn man Anwältin, Staatsanwältin oder Richterin werden will. Auch viele Berufe in der Verwaltung erfordern dies.  

Das Referendariat dauert noch einmal zwei Jahre und drei Monate. Es ist eine praktische Ausbildung bei Gericht (Nicht mehr der Uni!) und ist in aller Regel aufgeteilt in die Tätigkeit als Zivilrichterin, Staatsanwältin, Verwaltungsjuristin und Anwältin. Am Ende legt man das zweite juristische Staatsexamen ab. Hierfür schreibt man (jedenfalls in NRW) acht Klausuren in allen drei Rechtsgebieten, die im Vergleich zum ersten Examen praxisorientierter sind und die Ausbildungsbereiche der jeweiligen erlernten Berufe abdecken.

Wie sieht der Anwaltsberuf aus?

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Dies zu beantworten, ist kaum möglich. Anwaltsberufe sind je nach Rechtsgebiet und Kanzleiart absolut unterschiedlich ausgestaltet. In der Regel geht es bei allen Ausgestaltungen und Bereichen darum, Mandanten zu beraten und bei Bedarf gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen. Anwälte sind damit Interessenvertreter bestimmter Personen oder Personengebilden. Sie arbeiten für und mit der Person und kämpfen für die jeweiligen Rechte. Dies beginnt im Gespräch mit dem Mandanten, geht weiter am Schreibtisch an den Akten, den Urteilsrecherchen und Strategieausarbeitungen und geht oftmals sodann auch vor Gericht. Durch Anwälte wird man betreut, beraten und kann bei guten Anwälten Einsatz mit Leidenschaft erwarten.

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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"

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