Verkehrsdelikte

Straßenverkehrsdelikte sind im deutschen Rechtssystem weit verbreitet und können von geringfügigen Verstößen bis zu schwerwiegenden Delikten mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen reichen. Für viele Mandanten stellen diese Delikte oft den ersten Kontakt mit dem Strafrechtssystem dar. Als Strafverteidiger stehen wir bereit, um die Rechte unserer Mandanten zu schützen und für eine faire Verhandlung zu sorgen. In diesem Blogeintrag möchte ich einige Schlüsselaspekte dieser Delikte beleuchten.


Was sind Straßenverkehrsdelikte?

Straßenverkehrsdelikte sind in Deutschland eine der häufigsten Deliktsarten. Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 2,6 Millionen Straßenverkehrsdelikte registriert, davon rund 1,6 Millionen Verkehrsunfälle.


In deutschen Strafverfahren werden Straßenverkehrsdelikte nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt. Straßenverkehrsdelikte sind ebenfalls zahlreich im Gesetz angesiedelt. Die meisten haben dabei gemeinsam, dass man Personen oder wertvolle Gegenstände durch oder im Verkehr gefährdet. Am wichtigsten ist beispielsweise "Trunkenheit am Steuer" ab einer bestimmten Promillegrenze (§ 316 StGB) oder "Raserei" bzw. waghalsige oder gefährdende Delikte (§§ 315 ff. StGB). Da man sich oftmals gerade im Straßenverkehr besonders versiert sieht, bemerkt man gar nicht, dass man die Schwelle zur Strafbarkeit ganz plötzlich doch überschritten hat. Auch Unfallflucht (§ 142 StGB) oder Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) gehören zu den Straßenverkehrsdelikten.



Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Der Täter führt ein Kraftfahrzeug, obwohl er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.




Straftaten nach dem Strafgesetzbuch

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Der Täter gefährdet den Straßenverkehr durch eine grob verkehrswidrige oder rücksichtslose Handlung.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Der Täter entfernt sich nach einem Unfall, ohne sich um den Unfallort und seine Beteiligten zu kümmern. 
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Der Täter führt ein Kraftfahrzeug, obwohl er alkoholisiert ist.
  • Fahren unter Drogeneinfluss: Der Täter führt ein Kraftfahrzeug, obwohl er unter dem Einfluss von Drogen steht. 
  • Tötung im Straßenverkehr: Der Täter verursacht durch eine verkehrswidrige oder rücksichtslose Handlung den Tod eines anderen Menschen.
  • Körperverletzung im Straßenverkehr: Der Täter verursacht durch eine verkehrswidrige oder rücksichtslose Handlung eine Körperverletzung bei einem anderen Menschen.
  • Vermögensdelikte im Straßenverkehr: Der Täter verursacht durch eine verkehrswidrige oder rücksichtslose Handlung einen Vermögensschaden bei einem anderen Menschen.



Abgrenzung zu Bußgeldverfahren

Verkehrsdelikte kommen daher häufig vor. Nicht zu verwechseln sind sie mit bloßen Ordnungswidrigkeiten. Das sind die Verhaltensweisen, auf die es in der Regel einen Bußgeldbescheid gibt - man Punkte, Geldbußen oder Fahrverbote bekommt. Diese Vorfälle sind quasi die "kleinen Schwestern" der Verkehrsdelikte.

 

Verfahrensablauf

Straßenverkehrsdelikte werden in der Regel von der Polizei ermittelt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Im Strafverfahren wird der Täter dann vom Gericht angeklagt und verurteilt. Unmittelbar berührt das Strafverfahren zwar die zivilrechtlichen Ansprüche nicht, jedoch wird das Ergebnis des Strafverfahrens oft herangezogen, um zivilrechtliche Ansprüche zu stützen.


Wie erfolgt die Beweisermittlung bei Straßenverkehrsdelikten?

Die Beweisführung ist ein zentraler Aspekt im Strafverfahren und kann je nach Delikt variieren:

  1. Alkohol- und Drogentests: Bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt oder Drogenkonsum können Bluttests oder Atemalkoholtests durchgeführt werden.
  2. Zeugenaussagen: Andere Verkehrsteilnehmer, Passanten oder Polizisten können wichtige Informationen zum Tathergang liefern.
  3. Videoaufzeichnungen: Kameras an Ampeln, in Zügen oder privaten Überwachungskameras können den Tathergang dokumentieren.
  4. Technische Untersuchungen: Bei Unfällen kann eine Untersuchung des Fahrzeugs oder der Unfallstelle Aufschluss über den Hergang geben.



Strafmaß

Die Strafen für Straßenverkehrsdelikte können je nach Schwere der Tat variieren.

Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach dem StVG kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahren verhängt werden.

Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach dem StGB variiert dies nach konkretem Tatvorwurf.

Die Strafen für Straßenverkehrsdelikte können je nach Schwere der Tat variieren.

Auch kann ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.


Straßenverkehrsdelikte sind nicht nur strafbar, sondern können auch zu erheblichen zivilrechtlichen Folgen führen. Daher ist es wichtig, sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll zu verhalten und die Verkehrsregeln einzuhalten. Bei der Verteidigung von Straßenverkehrsdelikten ist hierauf stets Rücksicht zu nehmen.


Strafverteidigung

Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Straßenverkehrsdelikten?

Die spezifische Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab, doch hier sind einige allgemeine Ansätze:

  1. Beweisanfechtung: Die Rechtmäßigkeit der Beweisführung kann hinterfragt werden. Wurde der Alkoholtest korrekt durchgeführt? War die Verkehrskontrolle rechtmäßig?
  2. Tatbestandsvoraussetzungen prüfen: War der Mandant tatsächlich fahruntüchtig? Kann der Mandant beweisen, dass er nach dem Alkoholkonsum nicht gefahren ist (sog. "Nachtrink"-Verteidigung)?
  3. Mildernde Umstände: Besondere Umstände, wie eine Notsituation, können die Strafe möglicherweise reduzieren.
  4. Tathergang klären: Bei Unfallflucht kann es sein, dass der Mandant den Unfall nicht bemerkt hat oder in Panik geriet.



Welche Rolle spielt der Strafverteidiger in diesen Verfahren?

Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, die Rechte des Mandanten zu schützen und den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu erzielen. Dies kann bedeuten, die Beweise genau zu prüfen, alternative Szenarien vorzustellen oder auf mildernde Umstände hinzuweisen.