Stalking in Strafverfahren
Stalking ist ein Phänomen, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Es handelt sich dabei um eine Form der psychischen Gewalt, die durch wiederholte, unerwünschte und belästigende Handlungen eines Täters gegenüber einem Opfer gekennzeichnet ist.
Definition
Im deutschen Strafrecht ist Stalking hauptsächlich als Nachstellung in § 238 StGB geregelt. Hiernach wird bestraft, wer eine andere Person beharrlich verfolgt, sie oder ihre Umgebung belästigt oder bedroht und dadurch ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
Nicht selten wird dies auch ergänzt durch Nötigung § 240 StGB, Bedrohung § 241 StGB, Beleidigung § 185 StGB oder Körperverletzung §§ 223 ff. StGB.
Nachstellung umfasst eine ganze Reihe an Handlungsweisen, die dazu führen, dass das Opfer nicht unerheblich in seiner oder ihrer Lebensführung eingeschränkt wird. Im Gesetzeswortlaut sind hier eine Liste an Handlungen aufgeführt, die darunter fallen könnten. Am häufigsten dürfte wohl bei "klassischem Stalking" das ungewollte und aufdringliche Aufsuchen der Person sein.
Arten von Stalking
Stalking kann in verschiedene Arten unterteilt werden, die sich nach den konkreten Handlungen des Täters unterscheiden. Zu den häufigsten Formen von Stalking gehören:
- Kontaktaufnahme: Der Täter versucht, mit dem Opfer in Kontakt zu treten, z. B. durch Anrufe, SMS, E-Mails oder persönliche Besuche.
- Belästigung: Der Täter belästigt das Opfer, z. B. durch Beleidigungen, Drohungen oder Belästigungen in der Öffentlichkeit.
- Verfolgung: Der Täter verfolgt das Opfer, z. B. durch das Anfahren des Opfers, das Auftauchen an Orten, an denen sich das Opfer aufhält, oder das Betreten des Eigentums des Opfers.
Besonderheiten von Stalkingverfahren
Stalkingverfahren haben einige Besonderheiten, die sich aus der Art der Tat und den damit verbundenen Folgen ergeben.
- Opferschutz: In Stalkingverfahren ist der Opferschutz von besonderer Bedeutung. Das Zivilgericht oder Familiengericht kann daher Maßnahmen zum Schutz des Opfers anordnen, wie z. B. ein Kontaktverbot oder die Anordnung von Aufenthaltsverboten für den Täter (Gewaltschutzverfahren). Bei Verletzung dieser Anordnung begeht der Täter eine Straftat gem. § 4 Gewaltschutzgesetz.
- Beweissicherung: In Stalkingverfahren ist es wichtig, die Beweise frühzeitig zu sichern. Dazu gehören z. B. die Vernehmung des Opfers, die Sicherstellung von Beweismitteln, wie z. B. Aufzeichnungen von Telefonaten oder E-Mails, und die Einholung von Sachverständigengutachten. Das Opfer wird sich wappnen, indem es die Annäherungsversuche schriftlich festhält.
- Verfahrensdauer: Stalkingverfahren können sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Dies liegt daran, dass die Beweissicherung und die Verhandlung oft sehr zeitaufwendig sind. Nicht selten gibt es viele "kleine" Verfahren zu unterschiedlichen Tatbeständen und Zeitpunkten, welche nach und nach "zusammengezurrt" werden.
Tatbestand der Nachstellung, § 238 StGB
Der Täter muss dem Opfer unbefugt und beharrlich nachstellen. Dabei muss die Nachstellung geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers erheblich zu beeinträchtigen.
Beharrlichkeit
Die Beharrlichkeit der Nachstellung ist gegeben, wenn der Täter die Handlungen wiederholt und in einer Weise begeht, die das Opfer belästigt oder bedroht. Die Wiederholung kann dabei auch durch unterschiedliche Handlungen erfolgen.
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Die Lebensgestaltung des Opfers ist schwerwiegend beeinträchtigt, wenn das Opfer in seinen persönlichen, beruflichen oder sozialen Beziehungen in erheblichem Maße gestört wird.
Nachstellungstatbestände
Die Art und Weise der Nachstellung ist gesetzlich katalogartig festgehalten.
Strafbarkeit
Die Nachstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In minder schweren Fällen wird die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe begrenzt. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Fazit
Stalking ist eine ernstzunehmende Straftat, die erhebliche Folgen für das Opfer haben kann. Die Nachstellung in § 238 StGB stellt einen geeigneten Straftatbestand dar, um Stalking zu bekämpfen und ergänzt damit die bestehenden Straftatbestände der Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung.
Side Facts zum Stalking
Der Knackpunkt an dieser Strafbarkeit besteht regelmäßig darin, dass das Opfer durch die Handlungen erst stark in der Lebensgestaltung eingeschränkt sein muss, damit tatsächlich eine verfolgbare Strafbarkeit entsteht. Viele Handlungen vor diesem Punkt können bereits zwar selbst strafbar sein (wie z.B. Nötigung oder Körperverletzung) - den Nachstellungstatbestand erfüllt der Täter oder die Täterin jedoch erst ab einer bestimmten Schwelle. Auch neigen Opfer dazu, aus dem bedrückenden Gefühl, das die ganze Situation umgibt, Beweismittel zu vernichten. Sie löschen beispielsweise Nachrichten. Das erschwert eine Verurteilung.