Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung

Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung sind drei schwere Straftaten, die sich durch die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewalt und der Erlangung von Beute auszeichnen. Alle drei Tatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Diese Strafbarkeiten sind in den §§ 249 ff StGB angesiedelt.
Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung gehören zu einem Bereich von Straftaten, die sich alle ziemlich ähnlich anhören. Grob gesagt sind dies Delikte, in denen eine Person auf irgendeine Art und Weise etwas verliert (z.B. indem es der Person genommen wird oder weil die Person etwas aus Angst selbst an den Täter gibt) und dabei Gewalt oder Drohungen im Spiel sind.
Im Verwerflichkeitsbereich dürfte es also aufgrund der Gewalt oder Drohungen schwerwiegender sein, als ein bloßer Diebstahl oder eine bloße Erpressung. 


Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung sind besonders gefährliche Straftaten, da sie das Opfer in seiner körperlichen oder psychischen Integrität gefährden können. 


Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung sind schwere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden können. Damit sind dies Verbrechen.

Die Strafbarkeit von Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder die Androhung von Gewalt anwendet. Diese Gewalt oder Drohung muss geeignet sein, das Opfer in Furcht oder Schrecken zu versetzen.


Raub

§ 249 StGB: "Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

Räuberischer Diebstahl

§ 252 StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, und die Tat

  • unter Anwendung von Gewalt gegen die Person des Berechtigten oder einer anderen Person, die sich zur Hilfe des Berechtigten befindet, oder
  • unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Berechtigten oder einer anderen Person, die sich zur Hilfe des Berechtigten befindet, begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."


Räuberische Erpressung

§ 253 StGB: "Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einer Leistung nötigt, die er nicht zu erbringen hat, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."



Besonderheiten in Verfahren wegen Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung

In Verfahren wegen Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Opferschutz: In Verfahren wegen Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung ist der Opferschutz von besonderer Bedeutung, da es sich um Gewaltdelikte handelt.
  • Beweissicherung: In Verfahren wegen Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung ist es wichtig, die Beweise frühzeitig zu sichern. Dazu gehören z. B. die Vernehmung des Opfers, die Sicherstellung der gestohlenen Sache und die Einholung von Sachverständigengutachten.



Weiteres

Neben den in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Besonderheiten sind in Verfahren wegen Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung noch folgende Punkte zu beachten:

  • Die Qualifikationen: In den §§ 249 Abs. 2 und 3, 252 Abs. 2 und 3 und 253 Abs. 2 und 3 StGB sind Qualifikationen für Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung geregelt. Diese Qualifikationen führen zu einer höheren Strafandrohung.
  • Die Verfolgung: Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung sind Offizialdelikte. Daher ist die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen zur Verfolgung verpflichtet.
  • Die Strafzumessung: Die Strafe für Raub, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung richtet sich nach dem Einzelfall. Dabei sind neben der Schwere der Tat auch die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. 



Typische Verteidigungsstrategien in Raubverfahren

Der Vorwurf des Raubes ist eine schwerwiegende Anklage, die erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Strafverteidiger ist es wichtig, eine umfassende und sorgfältig durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die bestmögliche Verteidigung für den Mandanten sicherzustellen. Da diese Delikte Verbrechenstatbestände sind, steht Ihr Verfahren unter Anwaltszwang. Und das nicht ohne Grund.


Anfechtung der Identifikation

Eine häufige Verteidigungsstrategie besteht darin, die Identifikation des Beschuldigten anzufechten. Dies kann in mehreren Formen geschehen:

  • Alibi-Beweise: Nachweis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit an einem anderen Ort war. Dies kann durch Zeugen oder andere Beweise wie elektronische Aufzeichnungen oder Überwachungskameras gestützt werden.


  • Unzuverlässige Zeugenaussagen: Hinterfragen der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Zeugenaussagen. Identifikationsfehler sind nicht ungewöhnlich, insbesondere unter stressigen oder traumatischen Bedingungen. Eine detaillierte Überprüfung der Umstände, unter denen die Identifikation stattgefunden hat, kann hier von Bedeutung sein.
  • Verwechslungsgefahr: Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Täter jemand anderes gewesen sein könnte, etwa aufgrund ähnlicher Erscheinung oder Kleidung.



Fehlende Tatbestandsmerkmale

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob alle Tatbestandsmerkmale des Raubes erfüllt sind. Dazu gehört:

  • Gewalt oder Drohung: Der Raub setzt voraus, dass Gewalt angewendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht wurde. Wenn diese Merkmale nicht nachgewiesen werden können, kann der Vorwurf auf eine weniger schwere Straftat wie Diebstahl reduziert werden.
  • Zueignungsabsicht: Es muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte die Absicht hatte, die Sache wegzunehmen und sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Fehlt diese Absicht, kann der Raubvorwurf nicht aufrechterhalten werden.


Verteidigung durch Notwehr oder Notstand

In einigen Fällen kann argumentiert werden, dass der Beschuldigte in einer Notwehrsituation oder einem rechtfertigenden Notstand gehandelt hat:

  • Notwehr: Der Beschuldigte könnte geltend machen, dass er nur aus Notwehr gehandelt hat, um sich selbst oder eine andere Person vor einer unmittelbaren Gefahr zu schützen.
  • Notstand: Wenn der Beschuldigte in einer Situation gehandelt hat, in der er eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abwehren musste, könnte ein rechtfertigender Notstand vorliegen.


Verfahrensfehler und Rechtsverstöße

Eine weitere Verteidigungsstrategie besteht darin, Verfahrensfehler oder Rechtsverstöße während der Ermittlungen aufzuzeigen:

  • Unrechtmäßige Durchsuchungen und Beschlagnahmen: Wenn Beweise auf unrechtmäßige Weise erlangt wurden, können diese möglicherweise vor Gericht nicht verwendet werden.
  • Verletzung der Rechte des Beschuldigten: Wenn der Beschuldigte während der Vernehmung oder im Verlauf des Verfahrens nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert wurde oder wenn seine Rechte verletzt wurden, kann dies zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.


Beweise zur Widerlegung der Tat

  • Video- oder Fotoaufnahmen: Überwachungskameras oder andere Aufnahmen, die den Beschuldigten zur Tatzeit an einem anderen Ort zeigen oder die Ereignisse in einem anderen Licht darstellen, können entscheidend sein.
  • Zeugen: Zeugen, die eine andere Version der Ereignisse schildern oder bestätigen können, dass der Beschuldigte nicht am Tatort war oder die Tat nicht begangen hat, können die Anklage widerlegen.


Plausible alternative Erklärungen

  • Erklärung für Besitz von Gegenständen: Wenn der Beschuldigte im Besitz von Gegenständen war, die dem Raub zugeschrieben werden, kann eine plausible Erklärung für den Besitz dieser Gegenstände helfen, die Anklage zu entkräften. Auch die Geltendmachung, dass man einen Anspruch auf die Sachen hatte, ist eine plausible Erklärung für die "Geltendmachung".
  • Missverständnisse oder Zufälle: Argumentation, dass es sich um ein Missverständnis handelt oder dass der Beschuldigte zufällig in eine Situation geraten ist, die ihn fälschlicherweise belastet.


Minderung der Schuld

Falls die Beweise überwältigend sind, kann die Strategie auch darauf abzielen, mildernde Umstände geltend zu machen, um eine geringere Strafe zu erreichen:

  • Geständnis und Reue: Ein frühzeitiges Geständnis und das Zeigen von Reue können sich strafmildernd auswirken.
  • Persönliche Umstände: Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Beschuldigten, wie etwa eine schwierige Lebenssituation, psychische Probleme oder Abhängigkeiten, die zu der Tat beigetragen haben könnten.


Psychologische oder psychiatrische Gutachten

Wenn der Beschuldigte psychische Probleme hat, die sein Verhalten beeinflusst haben könnten, kann ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten dazu beitragen, die Strafe zu mildern oder eine andere Behandlung als Strafe vorzuschlagen.

Fazit

Die Verteidigung beim Vorwurf des Raubes erfordert eine sorgfältige und umfassende Strategie, die alle Aspekte des Falls berücksichtigt. Von der Anfechtung der Identifikation und der Überprüfung der Tatbestandsmerkmale über die Berücksichtigung von Notwehr und Verfahrensfehlern bis hin zur Darstellung plausibler alternativer Erklärungen und der Geltendmachung mildernder Umstände – jede Verteidigungsstrategie muss individuell auf den Fall und den Mandanten abgestimmt sein. Ziel ist es, die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und eine faire und gerechte Behandlung des Beschuldigten im Strafverfahren sicherzustellen.




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Weiterführende Informationen zu dem Thema können Sie auch auf koerperverletzung.com nachlesen.