Mord, § 211 StGB

 In den Tiefen des deutschen Strafrechts stellt das Mordverfahren wohl eines der komplexesten und gravierendsten Verfahren dar. Der Vorwurf des Mordes wiegt schwer und hat tiefgreifende Auswirkungen sowohl für den Angeklagten als auch für die Gesellschaft. Als Strafverteidiger sind wir an vorderster Front, um sicherzustellen, dass die Rechte unseres Mandanten gewahrt bleiben und kein Unschuldiger verurteilt wird. 


Was ist Mord?

Unsere Vorstellung von Tötungsdelikten haben wir in der Regel aus dem Fernsehen entwickelt. Häufig aus amerikanischem Fernsehen. Und vielen ist daher nicht ganz klar, was denn Mord (insbesondere im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten) überhaupt ist. Denn Mord wird in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich definiert.

Grob gesagt umfasst Mord in Deutschland eine vorsätzliche Tötungshandlung + X. Man muss also den Tod einer anderen Person wissentlich und gewollt herbeiführen und dann muss zusätzlich noch eine weitere Komponente hinzutreten. Mord ist also quasi die besonders verwerfliche Tötung eines Menschen.

Welche verwerfliche Komponente zur Tötung hinzutreten muss, damit aus einer Tötung ein Mord wird, steht im Gesetz. Hierunter zählen die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier, aus sonstigen niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, mit Heimtücke, mit Grausamkeit oder mit gemeingefährlichen Mitteln.

Mord = Tötung + X 


Ein Mordverfahren beginnt in Deutschland, wenn jemand des Mordes angeklagt wird. Es basiert auf dem § 211 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der Mord als vorsätzliche Tötung definiert, die auf besonderen Motiven, Begehungsweisen oder Zielvorstellungen erfolgt. Das Verfahren folgt strengen rechtlichen Leitlinien, um sicherzustellen, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben. Es beinhaltet verschiedene Phasen, darunter die Ermittlungen, die Anklage, den Prozess und das Urteil. Jede Phase ist von zentraler Bedeutung und erfordert die sorgfältige Arbeit von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Da es bei Mordverfahren um eine lebenslängliche Freiheitsstrafe (oder je nach Situation der Einweisung in die forensische Psychiatrie nach § 63 StGB) geht, muss die Verhandlung besonders akribisch geführt werden.


Gesetzeswortlaut

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

 

Was kennzeichnet ein Mordverfahren im deutschen Strafrecht?

Laut § 211 StGB wird Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet und unterscheidet sich von Totschlag durch das Vorliegen von Mordmerkmalen. Diese Merkmale können Heimtücke, niedere Beweggründe oder Grausamkeit sein. Das Hauptziel eines Mordverfahrens ist es, die Wahrheit über den Vorfall herauszufinden und gerechte Konsequenzen für die Beteiligten festzulegen. 



Die Bedeutung von Mordverfahren im deutschen Strafrecht 

  • Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag: Im deutschen Strafrecht werden Mord und Totschlag unterschieden. Mord ist eine vorsätzliche Tötung unter bestimmten erschwerenden Umständen, während Totschlag als vorsätzliche Tötung ohne diese Umstände definiert ist. 
  • Prozessablauf: Ein Mordverfahren beginnt mit der Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden, gefolgt von der Anklageerhebung und dem Gerichtsverfahren. 
  • Strafmaß: Bei Mord sieht das deutsche Strafrecht lebenslange Freiheitsstrafe vor. 
  • Das Mordverfahren im deutschen Strafrecht ist ein komplexes und ernstes Verfahren, das den höchsten Respekt vor dem Gesetz und den Rechten des Angeklagten erfordert. 



Die verschiedenen Phasen des Mordverfahrens: Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Urteilsfindung 

Ein Mordverfahren im deutschen Strafrecht durchläuft verschiedene Phasen. 

  1. Das Ermittlungsverfahren: wo die Strafverfolgungsbehörden den Fall untersuchen und Beweise sammeln. Es beginnt, sobald ein Verdacht entsteht und endet, wenn Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. 
  2. Die Hauptverhandlung: die (in der Regel) öffentlich und mündlich abgehalten wird. Hier werden die Beweise präsentiert und die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festgestellt. 
  3. Die Urteilsfindung: wo das Gericht auf Grundlage der Beweise und Gesetze eine Entscheidung trifft. Der Richter erklärt dann das Urteil und die Strafe. 


Jede Phase ist wichtig und beeinflusst den Ausgang des Verfahrens. 



Beweisführung im Mordverfahren: Indizien, Zeugenaussagen, Gutachten 

Im Mordverfahren spielen verschiedene Beweisarten eine entscheidende Rolle. Indizien sind oft der Schlüssel zur Ermittlung von Mordfällen. Sie sind Beweise, die auf eine gewisse Straftat hinweisen, ohne dass sie diese direkt belegen. Zeugenaussagen sind ebenfalls wichtig und können die Richtung des Verfahrens stark beeinflussen. Sie müssen jedoch sorgfältig geprüft werden, da sie subjektiv und fehleranfällig sein können. Gutachten, insbesondere forensische, medizinische und psychologische, sind oft entscheidend, um die Umstände des Mordes sowie die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären. Ein gründlicher Beweisprozess ist somit unerlässlich, um Gerechtigkeit im Mordverfahren zu gewährleisten. 

Welche Rolle spielt die Beweisermittlung in Mordverfahren?

Die Beweisermittlung ist das Herzstück jedes Strafverfahrens und im Mordverfahren besonders kritisch. Hier geht es nicht nur darum, herauszufinden, ob der Angeklagte die Tat begangen hat, sondern auch, unter welchen Umständen und mit welcher Motivation.

  1. Spurensicherung: Hierbei geht es um die Sicherung von physischen Beweisen am Tatort, wie Fingerabdrücke, DNA, Waffen usw.
  2. Zeugenbefragung: Zeugen können wichtige Informationen über den Tathergang und die Umstände liefern. Allerdings ist ihre Glaubwürdigkeit oft ein Streitpunkt im Verfahren.
  3. Technische und medizinische Gutachten: Ob Autopsieberichte oder technische Analysen – solche Gutachten können entscheidende Informationen liefern, um den Tathergang zu rekonstruieren.
  4. Alibiprüfung: Ein wasserdichtes Alibi kann den Angeklagten entlasten, während ein schwaches Alibi weitere Fragen aufwirft.


Wie kann ein Strafverteidiger in einem Mordverfahren helfen?

Ein Strafverteidiger hat die Aufgabe, die Rechte seines Mandanten zu schützen und sicherzustellen, dass das Verfahren fair und korrekt abläuft. Dies kann beinhalten:

  1. Beweisanträge: Der Verteidiger kann eigene Beweisanträge stellen, um den Sachverhalt aus einer anderen Perspektive zu beleuchten oder Zweifel an den Beweisen der Anklage zu säen.
  2. Gutachter: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eigene Gutachter hinzuzuziehen, um die Ergebnisse der Ermittler zu überprüfen.
  3. Vernehmung von Zeugen: Der Verteidiger hat das Recht, Zeugen zu befragen und ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen.
  4. Beweisermittlung: Auch die Verteidigung ermittelt den Sachverhalt und hilft, mögliche Schilderungen des Angeklagten zu untermauern oder angeklagte Vorwürfe zu widerlegen.
  5. Einlassungsverhalten: Abgabe einer sinnvollen Einlassung zur richtigen Zeit, sofern dies hier klug ist.



Typische Verteidigungsstrategien in Mordverfahren

Der Vorwurf des Mordes ist eine der schwersten Anklagen im Strafrecht und erfordert eine besonders sorgfältige und umfassende Verteidigungsstrategie. Als Strafverteidiger ist es entscheidend, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um die bestmögliche Verteidigung für den Mandanten sicherzustellen. Hier sind einige zentrale Verteidigungsstrategien beim Vorwurf des Mordes, wobei diese nicht abschließend sind:


Anfechtung der Beweise (Spuren, Zeugen, forensische Analysen)

  • Tatortspuren: Analyse der am Tatort gefundenen Spuren (DNA, Fingerabdrücke, Blutspuren), um ihre Relevanz und Korrektheit zu überprüfen. Eventuelle Kontaminierungen oder fehlerhafte Sicherungen der Beweise müssen in Betracht gezogen werden.
  • Tatwaffe: Untersuchung der Tatwaffe auf Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder andere Hinweise, die auf einen anderen Täter hinweisen könnten.
  • Konsistenz und Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen: Überprüfung der Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Aussagen von Zeugen. Widersprüche oder Ungenauigkeiten in den Aussagen können die Glaubwürdigkeit der Zeugen beeinträchtigen. Ist ein dargelegter Sachverhalten eigentlich so auch umsetzbar gewesen? Bestand ausreichend Wahrnehmungsfähigkeit?  
  • Motive und Voreingenommenheit bei Zeugenaussagen: Identifikation von möglichen Motiven oder Vorurteilen der Zeugen, die ihre Aussagen beeinflussen könnten.
  • Sachverständigengutachten: Einholung unabhängiger forensischer Gutachten, um die Beweise der Anklage zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerlegen. Insbesondere werden oftmals Spuren- und mögliche Tathergänge analysiert.
  • Tatzeit und -ablauf: Rekonstruktion des Tatablaufs und der Tatzeit, um eventuelle Unstimmigkeiten oder alternative Szenarien aufzuzeigen.


Alibi und alternative Tätertheorien

  • Beweise für Abwesenheit (Alibi): Sammlung und Präsentation von Beweisen, die belegen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht am Tatort war (z.B. Zeugen, Videoaufnahmen, elektronische Nachweise wie Telefon- oder Kreditkartennutzungen).
  • Ermittlungen zu anderen Verdächtigen: Identifikation und Untersuchung anderer möglicher Täter, die ein Motiv oder eine Gelegenheit hatten, die Tat zu begehen.
  • Darstellung alternativer Theorien: Entwicklung und Präsentation plausibler alternativer Szenarien, die erklären, wie die Tat von jemand anderem begangen worden sein könnte.


Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe

  • Notwehrsituation: Argumentation, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat, um sich selbst oder andere vor einer unmittelbaren Gefahr zu schützen.
  • Notstand: Darstellung, dass der Beschuldigte in einem rechtfertigenden Notstand gehandelt hat, um eine größere Gefahr abzuwenden.


Verminderte Schuldfähigkeit

  • Psychische Erkrankungen: Untersuchung und Nachweis psychischer Erkrankungen oder Störungen, die die Schuldfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigt haben könnten. Ein psychiatrisches Gutachten kann belegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer schweren psychischen Störung nicht voll schuldfähig war.


Verfahrensfehler und Rechtsverstöße: Unrechtmäßige Ermittlungen und Fehler bei der Beweissicherung 

  • Verletzung von Verfahrensrechten: Überprüfung, ob während der Ermittlungen die Rechte des Beschuldigten verletzt wurden (z.B. unrechtmäßige Durchsuchungen, Verletzung des Rechts auf einen Anwalt). Auch Fehler während des Gerichtsverfahrens selbst, haben enorme Auswirkungskraft. Um hier die Strafprozessordnung - die quasi hierbei den Ton angibt - perfekt abklopfen zu können, benötigt man eine erfahrene und versierte Verteidigerin. Nuancen und Details können entscheidend sein, einen Verfahrensfehler auszulösen; wird dieser jedoch nicht bemerkt, nützt der Fehler nichts.
  • Erzwingung von Geständnissen: Nachweis, dass ein Geständnis unter Zwang, Druck oder Täuschung erlangt wurde und daher nicht verwertbar ist.
  • Beweiskontamination: Darstellung, dass Beweise kontaminiert oder falsch gehandhabt wurden, was ihre Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit in Frage stellt.
  • Manipulation von Beweisen: Untersuchung möglicher Manipulationen oder Veränderungen von Beweisen durch Dritte oder Strafverfolgungsbehörden.
  • Beweisverwertungsverbote: Beweise unterliegen Verwertungsverboten und dürfen deswegen rechtlich in die Bewertung der Tat nicht herangezogen werden.


Mildernde Umstände und persönliche Hintergründe

  • Hintergrund des Beschuldigten: Präsentation der persönlichen Geschichte und Lebensumstände des Beschuldigten, die mildernde Umstände darstellen können (z.B. traumatische Erlebnisse, soziale oder wirtschaftliche Notlagen).
  • Täter-Opfer-Beziehung: Untersuchung der Beziehung zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer, um mögliche mildernde Umstände aufzuzeigen (z.B. langjährige Misshandlungen durch das Opfer).
  • Geständnis und Reue: Wenn der Beschuldigte geständig ist, kann ein frühzeitiges Geständnis und Ausdruck von Reue strafmildernd wirken.
  • Bemühungen um Wiedergutmachung: Nachweis, dass der Beschuldigte aktiv versucht hat, den Schaden wiedergutzumachen oder sich um Versöhnung mit den Angehörigen des Opfers bemüht hat.


Entkräften des Mordmerkmals
Wenn die Tötungshandlung unstrittig wird, kann sich das Verfahren insbesondere darauf konzentrieren, ob das erforderliche Mordmerkmal vorgelegen hat. Ein Mordmerkmal macht eine Tötung zu einem Delikt auf unterster Verwerflichkeitsstufe. Wurde die Tat also beispielsweise heimtückisch oder grausam begangen und kann dies auch nachgewiesen werden? Können Motive wie Habgier oder Befriedigung des Geschlechtstriebes zweifelsfrei ermittelt werden?

Anbringen alternativer Abläufe / Tathypothesen
Das Gericht muss am Ende durch Beweise oder ausreichend Indizien zweifelsfrei feststellen, dass genau dieser Tatablauf vorgefallen sein muss. Durch das Anführen weiterer, ebenso möglicher und belegter alternativer Tatabläufe kann dies erheblich erschwert oder verhindert werden. Das Gericht muss im Urteil feststellen, wieso gerade dieser Tatablauf zutrifft und andere vorgetragene Alternativen gerade nicht zutreffen. Nur wenn dies möglich ist, soll eine faire Verurteilung erfolgen dürfen.

Fazit

Die Verteidigung beim Vorwurf des Mordes erfordert eine umfassende und strategische Herangehensweise, die alle Aspekte des Falls berücksichtigt. Durch die sorgfältige Überprüfung der Beweise, die Entwicklung alternativer Theorien, die Nutzung rechtlicher Verteidigungsmöglichkeiten und die Präsentation mildernder Umstände kann der Strafverteidiger dazu beitragen, die bestmögliche Verteidigung für den Mandanten sicherzustellen. Das Ziel ist es, eine faire und gerechte Behandlung des Beschuldigten im Strafverfahren zu gewährleisten und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu erreichen. 



Strafmaß und mögliche Sanktionen bei Mordverfahren

Im deutschen Strafrecht wird Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Es handelt sich hierbei um die strengste Strafe, die das Gesetz vorsieht. Lebenslänglich bedeutet im deutschen Strafrecht auch tatsächlich, dass die Haftstrafe auf unbestimmte Zeit verhängt wird. In der Regel wird nach 15 Jahren geprüft, ob die Verbüßung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist die Aussetzung zur Bewährung nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Bei besonders schweren Fällen kann die Strafhaft auch mit Sicherungsverwahrung verbunden sein. Diese Maßnahme dient dazu, die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Tätern zu schützen. Wurde die Tat nachweislich im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit begangen und rührt hieraus eine Gefahr für die Allgemeinheit, wird die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gem. § 63 StGB auf unbestimmte Zeit angeordnet. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Strafmaß und die Sanktionen in jedem Einzelfall individuell festgelegt werden, basierend auf den Umständen des Verbrechens und der individuellen Situation des Täters. 


Besonderheiten bei Mordverfahren: Mordmerkmale und Tötungsvorsatz 

Mordverfahren im deutschen Strafrecht sind besonders komplex. Ein wesentliches Element ist das Mordmerkmal, das den Unterschied zwischen einem Totschlag und einem Mord definiert. Mordmerkmale können Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit sein. Ein weiteres entscheidendes Element der Mordstrafbarkeit ist der Tötungsvorsatz. Dies bedeutet, dass der Täter die Tatumstände mindestens für möglich hielt und trotzdem billigend in Kauf nahm, eine andere Person entsprechend mindestens eines Mordmerkmales zu töten. Die Beweisführung für diese Elemente kann herausfordernd sein und erfordert ein gründliches Verständnis des Strafrechts. Infolgedessen ist das Mordverfahren ein komplexer und oft langwieriger Prozess. Bei streitigem Prozess kann dies Jahre umfassen.


Rolle des Verteidigers und Umgang mit Druck in der Öffentlichkeit

Mordverfahren ziehen oft große mediale Aufmerksamkeit auf sich. Dieser öffentliche Druck kann das Verfahren beeinflussen. Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass unser Mandant trotz des Drucks ein faires Verfahren erhält und dass Vorverurteilungen vermieden werden. Ein Mordverfahren ist sowohl für den Angeklagten als auch für die Gesellschaft ein ernstes und emotionales Thema. Es ist von größter Bedeutung, dass das Verfahren gerecht, fair und unvoreingenommen durchgeführt wird. Als Strafverteidiger stehen wir im Zentrum dieses Prozesses und tragen eine große Verantwortung. 



Rolle der Hinterbliebenenvertreterin

Wie auch ein Strafverteidiger hat der Anwalt, den sich Hinterbliebene (Familie, Angehörige des Todesopfers) nehmen können - ein sogenannter Nebenklagevertreter - dieselben Korrektivaufgaben. Auch auf unserer Seite soll ermittelt werden, wie der Hergang sich gestaltete, um die erforderliche Gerechtigkeit für das Opfer zu schaffen. Es soll natürlich verhindert werden, dass sich der Beschuldigte aus der eigenen Verantwortung herauswindet - soweit sie denn besteht. Hierzu wird ebenfalls auf die Beweissituation eingewirkt, zu Rechtsfragen Stellung bezogen und Ähnliches. Es geht darum, die potentiellen Interessen des Opfers über dessen Angehörigen zu vertreten und verwerfliches Verhalten des Beschuldigten entsprechend zu sühnen. Es geht darum, nicht nur Publikum des Verfahrens zu sein, sondern aktiv mitzuwirken. Am Ende ist der Hinterbliebenenanwalt der einzige tatsächliche Interessenvertreter des Todesopfers - denn Gericht und Staatsanwaltschaft sind zur Neutralität verpflichtet.

Lesen Sie hier mehr zur Hinterbliebenenvertretung.



Fazit 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mordverfahren im deutschen Strafrecht eine bedeutende Rolle spielen. Sie sind komplex und stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Juristen. Es geht um die genaue Untersuchung des Sachverhalts, die korrekte Anwendung des Strafrechts und die Wahrung der Rechte aller Beteiligten. Ein Mordverfahren fordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Sensibilität, um die emotionale Belastung der Beteiligten zu berücksichtigen. Dabei liegt eine besondere Herausforderung in der Beweisführung, was oft ein langwieriger und schwieriger Prozess ist. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass das Verfahren ordnungsgemäß und gerecht durchgeführt wird. Die Arbeit in Mordverfahren ist anspruchsvoll und erfordert höchste Sorgfalt und Kompetenz. 


Side Facts zum Mord

Mord verjährt nicht.


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