Exhibitionismus, § 183 StGB

Exhibitionismus ist ein Delikt, das oft starke emotionale Reaktionen hervorruft. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem juristischen Begriff und wie sieht die Verteidigungsarbeit in solchen Fällen aus?


Was ist Exhibitionismus?

Exhibitionismus im strafrechtlichen Sinne bezieht sich auf Handlungen, bei denen eine Person sich vor einer anderen Person entblößt, um bei dieser sexuelle Erregung hervorzurufen. Es handelt sich hierbei um eine Entblößung des eigenen Geschlechtsteils, die oft aus einer triebhaften Motivation heraus erfolgt.



Was sagt das Gesetz?

§ 183 Abs.1 StGB sagt: (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 


Was sind die Voraussetzungen der Strafbarkeit gem. § 183 StGB?

Damit eine Handlung als Exhibitionismus gemäß § 183 StGB strafbar ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Täter muss männlich sein.
  2. Der Täter muss eine andere Person durch die Entblößung seines Geschlechtsteils belästigen.
  3. Die Handlung muss öffentlich erfolgen, das bedeutet in einem Bereich, zu dem andere Personen ohne weiteres Zutritt haben.



Warum erfordert § 183 StGB Männlichkeit und ist diese Geschlechtsbezogenheit noch zeitgemäß?

Der Paragraph wurde zu einer Zeit verfasst, als das vorherrschende Bild von Exhibitionismus das eines männlichen Täters war. Diese Geschlechtsbezogenheit wird heute oft als überholt und nicht mehr zeitgemäß kritisiert, insbesondere vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung und der Anerkennung verschiedener Geschlechtsidentitäten. Wie sich dieser Wandel der Gesellschaft letztlich auch auf das Strafrecht auswirkt, hat der Gesetzgeber zu beurteilen. Bislang sah dieser offenbar keinen Anlass, die Norm auf alle Geschlechter auszuweiten. Inwiefern hierdurch möglicherweise eine Diskriminierung des Mannes vor sich hergetragen wird, dürfte eine deutlich zu leise Frage in der gesellschaftlichen Debatte sein.


Welchen Hintergrund hat Exhibitionismus?

Exhibitionismus kann verschiedene psychologische Ursachen haben. In einigen Fällen kann es sich um eine Persönlichkeitsstörung oder eine andere psychische Erkrankung handeln. In anderen Fällen kann es sich um eine Form des sexuellen Fetischismus oder um eine Reaktion auf Traumata handeln.



Welche Fragen werden oft von der Gesellschaft gestellt?

Ist Exhibitionismus nicht lediglich ein harmloser Spaß?

Nein, viele Opfer empfinden Exhibitionismus als bedrohlich und belästigend. Es kann zu psychischen Traumata führen.

Kann Exhibitionismus therapiert werden?

Ja, es gibt therapeutische Ansätze, die bei der Behandlung von Exhibitionismus helfen können. Auch gibt es Selbsthilfegruppen zur Unterstützung des psychischen Leidesweges von Tätern (oder solchen, die es nicht werden wollen).



Welche Verteidigungsstrategien gibt es?

  1. Zweifel an der Öffentlichkeit der Handlung: Kann die Öffentlichkeit der Tat nicht nachgewiesen werden, kann dies zu einem Freispruch führen.
  2. Fehlende Absicht: Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Handlung nicht mit der Absicht erfolgte, jemanden zu belästigen, könnte dies zur Entlastung beitragen.
  3. Psychologisches Gutachten: In manchen Fällen kann ein psychologisches Gutachten helfen, das Motiv und den mentalen Zustand des Angeklagten zu klären.
  4. Beweisführung: Auch muss die konkrete Tathandlung zweifelsfrei bewiesen werden. Hierzu muss beispielsweise eine Zeugenaussage glaubhaft sein.



Welche Rolle spielt die Strafverteidigung?

Die Strafverteidigung hat die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten zu wahren, Fragen zur Beweislage zu klären und sicherzustellen, dass ein gerechtes Verfahren stattfindet. Bei emotional aufgeladenen Verfahren, wie sie Exhibitionismus-Delikte oft sind, muss die Strafverteidigung oft auch für einen besonnenen Umgang mit dem Thema sorgen.

Exhibitionismus ist ein komplexes Delikt, das juristisch, psychologisch und gesellschaftlich viele Fragen aufwirft. Die Strafverteidigung spielt eine entscheidende Rolle dabei, dass Rechte gewahrt bleiben und der Sachverhalt korrekt dargestellt wird. Wie in allen anderen Sexualdelikten auch müssen sich Beschuldigte mit Stigmata auseinandersetzen bevor es zu einer Verurteilung kam. Hier muss zügig bestmöglich schon präventiv eingewirkt werden.