Brandstiftungsdelikte, §§ 306 ff. StGB

Brandstiftung ist ein schwerwiegendes Delikt im deutschen Strafrecht, das mit hohen Strafen geahndet wird. Die Beweisführung in solchen Verfahren kann komplex und anspruchsvoll sein. Als Strafverteidiger stehen wir vor der Aufgabe, die Rechte unserer Mandanten zu wahren und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. 


Was ist Brandstiftung?

Brandstiftung liegt insbesondere dann vor, wenn man etwas (Häuser etc.) so anzündet, dass sich das Feuer von alleine ausbreiten kann. Brandstiftung hat viele unterschiedliche Straftatbestände, die vor allen Dingen davon abhängen, was durch die Brandstiftung passiert. Sterben Menschen? Werden Menschen gefährdet? Werden bestimmte "wichtigere" Gebäude angezündet?

Brandstiftungsdelikte sind in Deutschland eine der gefährlichsten Deliktsarten. Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 20.000 Brandstiftungsdelikte registriert.

In deutschen Strafverfahren werden Brandstiftungsdelikte nach den §§ 306 bis 306c StGB verfolgt.


Die Tathandlung besteht in allen Fällen in der Herbeiführung eines Brandes. Ein Brand ist eine unkontrollierte Verbrennung, die Sachbeschädigung oder Gefahr für Leib und Leben verursacht. Die Brandstiftung muss vorsätzlich begangen werden. Die unterschiedlichen Delikte unterscheiden sich beispielsweise im Brandobjekt oder den Brandfolgen.

Die Brandstiftungsdelikte sind schwere Verbrechen, da die Inbrandsetzung gemeingefährlich ist und nur schwer unter Kontrolle zu bekommen ist.


Was sind die wichtigsten Tatbestände im Bereich Brandstiftung?

Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt mehrere Tatbestände der Brandstiftung:

  • Einfache Brandstiftung (§ 306 StGB): Hierunter fällt das Inbrandsetzen von Gebäuden oder Gegenständen, die nicht zum eigenen Gebrauch bestimmt sind.
  • Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB): Diese liegt vor, wenn Wohngebäude in Brand gesetzt werden, in denen sich Personen befinden könnten.
  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB): Wenn durch die Brandstiftung jemand stirbt.



Strafmaß

Die Strafe für eine Brandstiftung beträgt Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Je nach Tatausführung kann die Brandstiftung auch noch härter bestraft werden.


Wie erfolgt die Beweisermittlung bei Brandstiftungsdelikten?

  1. Spurensicherung am Brandort: Experten, oft Brandermittler, untersuchen den Ort des Geschehens, um die Brandursache und den -hergang zu ermitteln.
  2. Technische Untersuchungen: Durch Laboranalysen können Brandbeschleuniger oder andere Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung identifiziert werden.
  3. Zeugenaussagen: Anwohner, Passanten oder andere Zeugen können wertvolle Informationen über verdächtige Personen oder Auffälligkeiten vor dem Brand liefern.
  4. Videoaufzeichnungen: Überwachungskameras können den Tathergang oder die Anwesenheit verdächtiger Personen dokumentieren.



Strafverteidigersicht

Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Brandstiftungsdelikten?

Bei der Verteidigung von Brandstiftungsdelikten sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Die Beweislage: Die Beweislage in Brandstiftungsdelikten ist oft schwierig. Die Staatsanwaltschaft muss in der Regel den Brand und die Täterschaft des Angeklagten beweisen. Brandstiftungen geschehen oftmals heimlich und unbeobachtet. Da die Handlung schnell in Gang gesetzt werden kann ohne dass es eine zusätzliche Person braucht, kann die Täterschaft oftmals nur nachgewiesen werden, wenn es Zeugen, Videoaufnahmen oder ein persönliches Näheverhältnis zum Brandort gibt. Die Rechtmäßigkeit und Genauigkeit der Beweisführung kann hinterfragt werden. Wurden alle Untersuchungen korrekt und unvoreingenommen durchgeführt? Wenn nicht eindeutig bewiesen werden kann, dass der Angeklagte die Brandstiftung begangen hat, sollte auf einen Freispruch hingewirkt werden. 
  • Alternative Brandursachen: Natürliche Brandursachen oder ein versehentlicher Brand könnten als plausible Alternativen präsentiert werden.
  • Alibi: Der Nachweis, dass der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit nicht am Tatort war, kann entscheidend sein.
  • Die Rechtslage: Die Rechtslage in Brandstiftungsdelikten ist komplex. Es ist wichtig, sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen. Da die Delikte sehr hoch bestraft werden können, braucht es eine versierte Strafverteidigung.
  • Die Möglichkeit der Verzeihung: Der Täter kann sich bei dem Opfer entschuldigen und versuchen, eine Verzeihung zu erwirken. 
  • Mangelnde Vorsätzlichkeit: Wurde der Brand nicht vorsätzlich gelegt, kommt allenfalls eine fahrlässige Begehung in Betracht. Auch bei Fahrlässigkeit kann die Person bestraft werden. Eine versehentliche Brandlegung kann jedoch auch nicht-fahrlässig erfolgen.
  • Tätige Reue: Gemäß § 306e StGB kann die Strafe gemildert werden und von der Strafe abgesehen werden, wenn die Person den Brand freiwillig löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.
  • Der Brand wurde nicht von dem Angeklagten verursacht: Die Verteidigung kann versuchen zu argumentieren, dass der Brand nicht von dem Angeklagten verursacht wurde, sondern z. B. durch einen technischen Defekt oder einen Dritten verursacht wurde. 
  • Sachverständiger: So kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Brand untersucht und die Ursache ermittelt. Außerdem kann es hilfreich sein, sich mit einem psychiatrischen Gutachter in Verbindung zu setzen, wenn der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung leidet. 



Wie unterstützt der Strafverteidiger seinen Mandanten im Verfahren?

Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, den gesamten Prozess kritisch zu begleiten. Dies umfasst die Prüfung der Beweise, das Stellen von Beweisanträgen, das Führen von Verhandlungen und das Plädieren vor Gericht. Durch unsere Expertise können wir den Fall aus einem anderen Blickwinkel betrachten und so mögliche Schwachpunkte in der Anklage aufdecken. 

Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn man mit einem Brandstiftungsdelikt konfrontiert ist. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Verteidiger die individuelle Situation des Mandanten genau analysiert und eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt.



Side Facts zu Brandstiftung

Brandstiftung wird schwer bestraft, weil es gerade so unkontrollierbar ist. Stirbt ein Mensch aufgrund einer Brandstiftung, erhält der Täter die Höchststrafe (die wir sonst eigentlich eher von Mord kennen): lebenslang.


Typische Verteidigungsstrategien in Brandstiftungsverfahren

 Der Vorwurf der Brandstiftung ist schwerwiegend und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine effektive Verteidigungsstrategie muss umfassend und sorgfältig durchdacht sein, um alle rechtlichen und faktischen Aspekte des Falls zu berücksichtigen. Im Folgenden werden verschiedene Verteidigungsstrategien beschrieben, die beim Vorwurf der Brandstiftung in Betracht gezogen werden können.

Anfechtung der Tatbestandsmerkmale

  • Nachweis fehlenden Vorsatzes: Der Verteidiger kann argumentieren, dass der Beschuldigte keinen Vorsatz hatte, das Feuer zu legen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Feuer versehentlich oder durch Fahrlässigkeit entstanden ist, könnte dies zu einer milderen Anklage führen.
  • Fehlende grobe Fahrlässigkeit: Bei einer Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte grob fahrlässig gehandelt hat. Der Verteidiger kann versuchen zu zeigen, dass das Verhalten des Beschuldigten nicht als grob fahrlässig einzustufen ist.
  • Keine Brandlegung: Der Verteidiger kann argumentieren, dass der Beschuldigte das Feuer nicht gelegt hat. Beweise wie Alibi, Zeugenaussagen oder Videomaterial können verwendet werden, um zu zeigen, dass der Beschuldigte nicht am Tatort war.
  • Unzureichende Beweise für Brandursache: Wenn die Brandursache unklar oder zweifelhaft ist, kann der Verteidiger darauf hinweisen, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde.


Unschuld und alternative Erklärungen

  • Alibi-Beweise: Nachweis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit an einem anderen Ort war. Dies kann durch Zeugen, Videoaufnahmen oder elektronische Aufzeichnungen wie Telefon- oder Kreditkartennutzungen belegt werden.
  • Alternative Täter: Identifikation und Untersuchung anderer möglicher Täter, die ein Motiv oder eine Gelegenheit hatten, die Brandstiftung zu begehen.
  • Unfall als Brandursache: Argumentation, dass das Feuer durch einen Unfall, wie einen technischen Defekt oder eine Naturkatastrophe (z.B. Blitzeinschlag), verursacht wurde. Ein unabhängiges Gutachten kann hierbei hilfreich sein.


Verfahrensfehler und Rechtsvers

  • Fehlende rechtliche Grundlage für Durchsuchungen: Überprüfung, ob die Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden. Unrechtmäßig erlangte Beweise können möglicherweise vor Gericht nicht verwendet werden.
  • Verletzung der Rechte des Beschuldigten: Wenn der Beschuldigte während der Ermittlungen nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert wurde oder seine Rechte verletzt wurden, kann dies zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.


Beweisanfechtung: Glaubwürdigkeit der Zeugen und forensische Beweise

  • Konsistenz und Glaubwürdigkeit: Überprüfung der Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Aussagen der Zeugen. Widersprüche oder Ungenauigkeiten in den Aussagen können die Glaubwürdigkeit der Zeugen beeinträchtigen.
  • Motive und Voreingenommenheit: Identifikation möglicher Motive oder Vorurteile der Zeugen, die ihre Aussagen beeinflusst haben könnten.
  • Kontamination der Beweise: Nachweis, dass die Beweise kontaminiert oder fehlerhaft gesichert wurden. Ein unabhängiges forensisches Gutachten kann dies unterstützen.
  • Fehlende oder widersprüchliche Beweise: Argumentation, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichen, um die Schuld des Beschuldigten zweifelsfrei nachzuweisen.


Gutachten und Sachverständige: Brandursachenermittlung und psychologische Gutachten

  • Unabhängige Gutachten: Einholung von Gutachten unabhängiger Brandursachenermittler, um die vorgelegten Beweise der Anklage zu überprüfen und alternative Ursachen des Feuers zu untersuchen.
  • Technische Analysen: Untersuchung technischer Geräte oder Installationen, die möglicherweise den Brand ausgelöst haben könnten.
  • Geistiger Zustand des Beschuldigten: Falls der Beschuldigte an psychischen Erkrankungen leidet, kann ein psychologisches Gutachten hilfreich sein, um den geistigen Zustand zum Tatzeitpunkt zu bewerten und mögliche Einflüsse auf sein Verhalten darzulegen.


Mildernde Umstände und persönliche Hintergründe

  • Geständnis und Reue: Ein frühzeitiges Geständnis und Ausdruck von Reue können strafmildernd wirken. Der Beschuldigte sollte zeigen, dass er Verantwortung übernimmt und bedauert, was passiert ist.
  • Bemühungen um Wiedergutmachung: Nachweis, dass der Beschuldigte aktiv versucht hat, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen oder sich um eine Entschädigung der Geschädigten bemüht hat.
  • Hintergrund des Beschuldigten: Präsentation der persönlichen Geschichte und Lebensumstände des Beschuldigten, die mildernde Umstände darstellen können (z.B. familiäre Probleme, finanzielle Notlagen, psychische Belastungen).
  • Geringe kriminelle Energie: Darstellung, dass der Beschuldigte keine hohe kriminelle Energie aufweist und möglicherweise nur einmalig oder unter besonderen Umständen straffällig geworden ist.


Fazit

Die Verteidigung beim Vorwurf der Brandstiftung erfordert eine gründliche und strategische Herangehensweise. Dies umfasst die Anfechtung der Tatbestandsmerkmale, die Nutzung von Unschuld und alternativen Erklärungen, die Aufdeckung von Verfahrensfehlern, die Überprüfung und Anfechtung der Beweise, die Einholung von Gutachten und Sachverständigen sowie die Darstellung mildernder Umstände. Ziel ist es, die bestmögliche Verteidigung für den Beschuldigten sicherzustellen und eine faire und gerechte Behandlung im Strafverfahren zu erreichen. 



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