Beleidigung, § 185 StGB

Was ist Beleidigung?

Ja - Beleidigung ist strafbar. Und im Prinzip ist es auch gut, dass der Staat unsere persönliche Ehre derart schützen will. Wenn wir uns also besonders herablassen einer Person gegenüber äußern und diese damit besonders kränken, ist das unter Umständen strafbar. 

Beleidigungsdelikte sind in Deutschland eine der häufigsten Deliktsarten. Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 180.000 Beleidigungsdelikte registriert.

In deutschen Strafverfahren werden Beleidigungsdelikte nach § 185 StGB verfolgt.

  

Die Tathandlung besteht in der Herabsetzung der Ehre einer anderen Person. Die Ehre ist ein abstraktes Gut, das sich aus der Achtung und dem Ansehen einer Person ergibt. Die Herabsetzung ist eine Äußerung oder Handlung, die die Ehre einer anderen Person verletzt.


Die Beleidigung muss zudem vorsätzlich begangen werden. 

Gesetzeswortlaut

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 



Strafmaß

Die Strafe für eine Beleidigung beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Strafverteidigersicht

Bei der Verteidigung von Beleidigungsdelikten sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Die Beweislage: Die Beweislage in Beleidigungsdelikten ist oft schwierig. Die Staatsanwaltschaft muss in der Regel die Äußerung oder Handlung des Täters beweisen. Hier liegt nicht selten eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor. Das Opfer müsste als Zeuge also besonders überzeugend sein.
  • Öffentliches Interesse: Beleidigungsdelikte können oftmals unter Ablehnung eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt werden. 
  • Die Interessen des Mandanten: Wir müssen die Interessen unseres Mandanten im Auge behalten. Dies kann bedeuten, dass wir uns für eine Einstellung des Verfahrens oder für eine mildere Strafe einsetzen.
  • Die Möglichkeit der Rechtfertigung: In manchen Fällen kann eine Beleidigung gerechtfertigt sein, z. B. wenn sie in einer Notwehrsituation erfolgt.
  • Die Möglichkeit der Verzeihung: Die Beleidigung kann durch die Verzeihung des Opfers abgewendet werden. 
  • Die Äußerung war keine Beleidigung: Die Verteidigung kann versuchen zu argumentieren, dass die Äußerung des Täters keine Beleidigung war, sondern z. B. eine Meinungsäußerung oder eine Kritik.
  • Die Äußerung war nicht vorsätzlich: Die Verteidigung kann versuchen zu argumentieren, dass die Äußerung des Täters nicht vorsätzlich war, sondern versehentlich oder unabsichtlich erfolgte.
  • Die Äußerung war gerechtfertigt: Die Verteidigung kann versuchen zu argumentieren, dass die Äußerung des Täters gerechtfertigt war, z. B. wenn sie in einer Notwehrsituation erfolgte. 

 

Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn man mit einem Beleidigungsdelikt konfrontiert ist. 

Beleidigungsdelikte können erhebliche Folgen für den Täter haben, denn auch wegen derartigen Bagatelldelikte kann man als vorbestraft gelten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn man mit einem Beleidigungsdelikt konfrontiert ist.

 

Side Facts zur Beleidigung

JEDOCH: Verfahren im Bereich der Beleidigung können in vielen Fällen eingestellt werden. Wird sie gegenüber einem Beamten geäußert, sieht das aber wieder ganz anders aus.