Revision in Strafverfahren

Im Strafverfahren ist die Revision ein wichtiges Rechtsmittel. Sie dient dazu, Urteile von Gerichten auf Rechtsfehler zu prüfen. Oftmals entscheidet die Revision über die endgültige Rechtskraft eines Urteils. Ein Revisionsverfahren kann jedoch komplex sein und erfordert ein tiefes Verständnis von Gesetz und Rechtsprechung. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Revision nicht dazu dient, den Sachverhalt erneut aufzuklären, sondern lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Es gibt keine erneute Beweisaufnahme zum Vorwurf und damit keine Möglichkeit, die Beweisaufnahme durch neue oder andere Beweismittel neu beeinflussen zu können.

Ganz nach dem Motto: "Jetzt schauen wir doch mal, ob das alles handwerklich (juristisches Handwerk) richtig abgelaufen ist."


Bedeutung der Revision im Strafverfahren 

Die Revision im Strafverfahren ist ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Es ermöglicht die Überprüfung von Urteilen auf Rechtsfehler, um sicherzustellen, dass das Gesetz korrekt angewendet wird. Ohne die Möglichkeit einer Revision könnten Fehlentscheidungen bestehen bleiben. Es ist ein Recht, das jedem Angeklagten zusteht, um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten. Besonders bei komplexen Fällen, wo es um schwere Straftaten geht, ist die Revision von großer Bedeutung. Sie ermöglicht eine zweite Chance, den Fall zu prüfen und sicherzustellen, dass das Urteil wirklich fair und gerecht ist. 


Voraussetzungen für eine Revision 

Eine Revision im Strafverfahren kann unter bestimmten Bedingungen eingeleitet werden. 

  1. Zunächst muss ein Urteil vorliegen. Sie können nicht gegen einen laufenden Prozess Revision einlegen. 
  2. Zudem muss die Revision innerhalb einer bestimmten Frist in bestimmter Form eingelegt werden. Gemäß § 341 StPO muss die Revision bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. Dies geht auch ohne Verteidiger.
  3. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Revision begründet sein muss. Das bedeutet, Sie müssen darlegen können, warum Sie das Urteil für fehlerhaft halten. Es reicht nicht aus, mit dem Ergebnis unzufrieden zu sein. Auch die Revisionsbegründungsschrift muss den Frist- und Formerfordernissen entsprechen, § 345 StPO. Die Revisionsbegründungsfrist beläuft sich auf einen Monat - beginnend, wenn die Einlegungsfrist abgelaufen ist. Wurde das vollständige Urteil bei Ablauf der Einlegungsfrist noch nicht zugestellt, beginnt die Begründungsfrist mit der Zustellung des Urteils zu laufen. Zudem sagt § 345 Abs. 2 StPO: Seitens des Angeklagten kann dies [die Revisionsbegründung] nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen."  Diese Form ist zwingend. Da eine Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle in der Praxis im Prinzip kaum vorkommt und auch aufgrund seiner Komplexität nicht zu empfehlen ist, besteht eine Art Anwaltszwang für Revisionsbegründungen. Der Gesetzgeber erkannte schon: Nur durch den Anwalt kann die Chance der Anfechtung des Urteils ansatzweise erhöht werden.


Selbstverständlich gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, die in jedem Einzelfall geprüft werden müssen. Aber das sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine Revision im Strafverfahren. 



Ablauf einer Revision 

Eine Revision im Strafverfahren ist eine höhere Instanz der Urteilsprüfung, die in mehrere Schritte unterteilt ist. Zunächst muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung die Revision eingelegt werden. Anschließend erfolgt die Begründung der Revision, in der die vermeintlichen Rechtsfehler dargelegt werden. Darauf folgt die Prüfung der Revision durch das Revisionsgericht. Hier wird das Urteil auf Rechtsfehler untersucht. Findet das Gericht einen solchen Fehler, kann das Urteil aufgehoben und der Fall zur Neuverhandlung an eine andere Instanz zurückverwiesen werden. Sollte jedoch kein Rechtsfehler gefunden werden, wird die Revision verworfen. Der gesamte Prozess erfordert eine genaue Kenntnis des Rechts und sollte daher idealerweise von einem erfahrenen Strafverteidiger durchgeführt werden. 


Fazit und Ausblick 

Zusammenfassend ist die Revision im Strafverfahren ein wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems. Sie bietet die Möglichkeit, Urteile auf Fehler zu überprüfen und somit die Rechtsprechung zu verbessern. Die Revision ist jedoch kein einfacher Prozess und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Fakten und des Gesetzes. In Zukunft könnte die Digitalisierung dieses Verfahrens beschleunigen und transparenter gestalten. Trotzdem bleibt die Notwendigkeit, menschliche Expertise in diesem Prozess zu integrieren, um eine faire und gerechte Beurteilung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Revision im Strafverfahren weiterentwickeln wird.

Frau Funke bearbeitet auch Mandate im Bereich der Revisionen.