Polizei und Kommissare
Die Polizei und die Kriminalpolizei sind in Deutschland integraler Bestandteil der Strafverfolgung und des öffentlichen Sicherheitswesens.
Polizei und Kriminalpolizei: Unterscheidung
Die Polizei in Deutschland umfasst zwei Hauptbereiche: die Schutzpolizei und die Kriminalpolizei.
- Schutzpolizei: Die Schutzpolizei, auch Uniformierte Polizei genannt, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Sie patrouilliert, nimmt Anzeigen auf, reagiert auf Notrufe und setzt präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten und Unfällen um.
- Kriminalpolizei: Die Kriminalpolizei, auch Kripo genannt, ist auf die Ermittlung und Aufklärung von Straftaten spezialisiert. Sie untersucht Verbrechen, sammelt Beweise, befragt Zeugen und arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
Aufgaben der Polizei und Kriminalpolizei:
Schutzpolizei:
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Prävention von Straftaten und Unfällen.
- Sofortige Reaktion auf Notrufe und Notfälle.
- Verkehrsüberwachung und -regelung.
Kriminalpolizei:
- Ermittlung und Aufklärung von Straftaten.
- Sammlung von Beweisen, Spurensicherung und Tatortuntersuchung.
- Befragung von Zeugen und Beteiligten.
- Festnahme und Vernehmung von Verdächtigen.
- Erarbeitung von Ermittlungsstrategien in komplexen Fällen.
Befugnisse der Polizei und Kriminalpolizei:
Die Polizei und die Kriminalpolizei verfügen über verschiedene Befugnisse, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- Festnahme: Die Polizei hat das Recht, Personen festzunehmen, die bei Straftaten auf frischer Tat betroffen werden oder bei denen Fluchtgefahr besteht.
- Durchsuchung: Die Polizei kann Durchsuchungen durchführen, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hat oder wenn Gefahr im Verzug besteht.
- Befragung: Die Polizei kann Zeugen und Verdächtige befragen, um Informationen zu sammeln.
- Gewahrsam: Die Polizei kann Personen in Gewahrsam nehmen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung von Straftaten erforderlich ist.
Verhältnis zur Staatsanwaltschaft:
Im deutschen Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens. Die Polizei agiert als Ermittlungshelfer der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet:
- Die Polizei ist in der Regel die erste Instanz, die Straftaten untersucht und Ermittlungen durchführt. Sie sammelt Beweise, befragt Zeugen und führt Tatortuntersuchungen durch.
- Die Staatsanwaltschaft überprüft die Ermittlungsergebnisse der Polizei und trifft Entscheidungen bezüglich des weiteren Verlaufs des Verfahrens. Sie kann Anklage erheben, das Verfahren einstellen oder zusätzliche Ermittlungen anordnen.
- Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei anweisen, zusätzliche Ermittlungen durchzuführen oder bestimmte Beweise zu beschaffen.
- Wenn Anklage erhoben wird, vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage vor Gericht. Die Polizei und Kriminalpolizei können in der Hauptverhandlung als Zeugen auftreten und Beweismittel vorlegen.
Dieses hierarchische Verhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei stellt sicher, dass die Staatsanwaltschaft die Kontrolle über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens hat und die rechtlichen Standards gewahrt werden. Die Polizei agiert in dieser Hinsicht als unterstützende und ausführende Instanz, um die Ermittlungen fortzusetzen und Beweise zu sammeln, die von der Staatsanwaltschaft benötigt werden, um fundierte rechtliche Entscheidungen zu treffen. Dieses klare Aufgabenteilung gewährleistet die Effizienz und Rechtmäßigkeit des Ermittlungsverfahrens und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafjustizsystems, das auf der Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit basiert.