Opferzeuge / Geschädigte in einem Strafverfahren

Wann ist jemand Opferzeuge bzw. Geschädigter?

In Deutschland kann jemand als sogenannter "Opferzeuge"/ "Geschädigter" in einem Strafverfahren auftreten, wenn er oder sie direkt von einer Straftat betroffen ist und dadurch selbst zum Zeugen des Geschehens wird. Dies ist insbesondere in Fällen von Gewaltverbrechen, Diebstahl, Betrug oder anderen Straftaten der Fall. Die Rechte und Pflichten eines Opferzeugen sind in der deutschen Strafprozessordnung (StPO) festgelegt, um das Opfer angemessen zu schützen und ihm die Möglichkeit zu geben, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. 


Rechte des Opferzeugen

  1. Anhörungsrecht: Ein Opferzeuge hat das Recht, von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht angehört zu werden. Dies bedeutet, dass das Opfer seine Sicht der Ereignisse darlegen kann.
  2. Auskunftsrecht: Ein Opferzeuge hat das Recht, über den Fortgang des Verfahrens und wesentliche Entscheidungen, wie die Einstellung des Verfahrens oder den Verlauf der Hauptverhandlung, informiert zu werden.
  3. Akteneinsicht: Das Opfer hat das Recht, Akteneinsicht zu beantragen und die Verfahrensakten einzusehen. Dies ermöglicht dem Opfer, sich über den Stand des Verfahrens und die Beweislage zu informieren.
  4. Recht auf Nebenklage: In bestimmten schweren Straftaten, wie beispielsweise bei Gewaltverbrechen, kann das Opfer Nebenkläger werden. Als Nebenkläger hat das Opfer das Recht, aktiv am Verfahren teilzunehmen, also z.B. Beweisanträge zu stellen und in der Hauptverhandlung anwesend zu sein und Fragen zu stellen.
  5. Schadensersatz und Schmerzensgeld: Opfer von Straftaten haben das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies kann im Rahmen des Strafverfahrens beantragt werden, sog. Adhäsionsverfahren.



Pflichten des Opferzeugen

  1. Wahrheitspflicht: Ein Opferzeuge, wie jeder Zeuge, ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und keine falschen Angaben zu machen.
  2. Mitwirkung im Strafverfahren: Das Opfer muss mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht zusammenarbeiten und bereit sein, Zeugenaussagen zu machen.
  3. Einhaltung der Anweisungen des Gerichts: Das Opfer muss den Anweisungen des Gerichts, insbesondere während der Hauptverhandlung, folgen.



Die Beteiligung von Opfern in Strafverfahren ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt des Justizsystems. Sie dient dazu, die Interessen und Rechte der Opfer zu schützen und sicherzustellen, dass sie angemessen unterstützt werden. Opfer von Straftaten haben das Recht, von Anfang bis Ende des Strafverfahrens informiert und beteiligt zu sein, um sicherzustellen, dass ihre Belange berücksichtigt werden.