Gericht / Richter
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Strafgerichten, darunter Amtsgerichte und Landgerichte. Diese Gerichte sind für die Verhandlung von Strafsachen und die Anwendung des Strafrechts verantwortlich. Ist das Hauptverfahren erstmal eröffnet, trifft das Gericht die verfahrensabschließende Entscheidung, in der Regel durch Einstellungsbeschluss oder Urteil (Freispruch oder Verurteilung).
Amtsgerichte
Amtsgerichte sind die ersten Anlaufstellen für Strafverfahren in Deutschland und haben eine breite Zuständigkeit für weniger schwere Straftaten. Innerhalb der Amtsgerichte gibt es zwei wichtige Unterscheidungen:
- Strafrichter am Amtsgericht: Ein Strafrichter ist ein einzelner Berufsrichter, der für weniger schwerwiegende Straftaten (Vergehen) zuständig ist, bei denen geringere Strafen verhängt werden können, wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
- Schöffengerichte: Ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter (dem Vorsitzenden) und zwei Schöffen, die Laienrichter sind. Schöffengerichte sind für mittelschwere Straftaten zuständig, bei denen bei Vergehen eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, aber nicht mehr als vier Jahren oder Verbrechen mit bis zu vier Jahren zu erwarten ist.
Landgerichte
Landgerichte sind für schwerwiegendere Straftaten zuständig, die höhere Strafen nach sich ziehen können, bei denen die erwartete Freiheitsstrafe über vier Jahre liegt. Dies umfasst Straftaten wie Raub, Mord und schwere Betrugsfälle.
Landgerichte fungieren auch als Berufungsgerichte für Entscheidungen der Amtsgerichte und Schöffengerichte (kleine Strafkammern).
Große Strafkammer:
- Zuständigkeit: Die Große Strafkammer eines Landgerichts ist in der Regel für die schwersten Straftaten zuständig, bei denen die erwartete Freiheitsstrafe in der Regel mehr als vier Jahre beträgt.
- Besetzung: Die Große Strafkammer besteht in der Regel aus einem Berufsrichter (dem Vorsitzenden), zwei Schöffen und zwei Beisitzern.
Jugendkammer:
- Zuständigkeit: Jugendkammern sind auf die Verhandlung von Strafsachen gegen jugendliche Angeklagte spezialisiert.
- Besetzung: Eine Jugendkammer besteht aus einem bis drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Schwurgerichtskammer:
- Zuständigkeit: Schwurgerichtskammern sind für Straftaten zuständig, bei denen die Schwere des Verbrechens und die Straferwartung besonders hoch sind, insbesondere Mordfälle.
- Besetzung: Eine Schwurgerichtskammer besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Die differenzierte Zuständigkeit der Landgerichte und ihrer verschiedenen Strafkammern trägt dazu bei, dass Strafverfahren effizient und gerecht abgewickelt werden können, indem sie die spezifischen Merkmale und Schweregrade der Straftaten berücksichtigen.
Oberlandesgerichte
Oberlandesgerichte sind in der ersten Instanz für schwere Staatsschutzsachen und im Übrigen für Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte in Strafsachen verantwortlich. Sie prüfen auch Revisionen in Strafsachen.
Aufgaben der Strafrichter
Strafrichter haben verschiedene Aufgaben, darunter:
- Durchführung von Hauptverhandlungen, unabhängig davon, ob sie bei Amtsgerichten oder Schöffengerichten tätig sind.
- Rechtsprechung und Urteilsfindung in Strafsachen.
- Überwachung der Bewährung und Strafvollstreckung.
- Schutz der Rechte der Angeklagten und Sicherstellung eines fairen Verfahrens.
- Interaktion mit der Staatsanwaltschaft, um die rechtliche Aufklärung von Straftaten sicherzustellen.
Diese differenzierte Struktur der Strafgerichte in Deutschland ermöglicht es, Strafverfahren effizient und gerecht abzuwickeln, wobei die Schwere der Straftat und die möglichen Strafen bei der Zuweisung an das entsprechende Gericht berücksichtigt werden.