Anklage

Was ist eine Anklage?

Die Anklage im deutschen Strafrecht ist ein zentrales Element in einem Strafverfahren. Sie stellt die formelle Grundlage dar, auf der ein Strafprozess vor Gericht basiert.

Die Anklageschrift ist ein schriftliches Dokument, das vom Staatsanwalt erstellt wird. Sie ist ein zentrales Element in einem Strafverfahren und dient dazu, den Angeklagten über die genauen Vorwürfe zu informieren, die gegen ihn erhoben werden, und das Gerichtsverfahren zu initiieren.  

Eine Anklageschrift ist die zusammenfassende, schriftliche Darlegung eines zuvor ermittelten Vorwurfs zu einer oder mehreren Straftaten. An eine Anklageschrift schließt sich alsbald mindestens ein Gerichtstermin an, bei dem dieser Vorwurf verhandelt wird. Wenn die Anklageschrift kommt, ist das Ermittlungsverfahren beendet und das Verfahren geht über in das Zwischenverfahren zum zuständigen Gericht. 


 

Inhalt der Anklage

  1. Angaben zur Person des Angeklagten: In der Anklage werden die Identität und persönlichen Daten des Angeklagten festgehalten, einschließlich Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse.
  2. Tatvorwurf: Die Anklage beschreibt ausführlich die Straftat(en), die dem Angeklagten vorgeworfen werden. Sie enthält Informationen über Ort, Zeit und Umstände der Tat sowie die genaue rechtliche Qualifikation des Delikts.
  3. Beweismittel: In der Anklage werden die Beweismittel aufgelistet, die zur Untermauerung der Anklage verwendet werden sollen. Dies können Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Dokumente oder physische Beweise sein.
  4. Rechtsgrundlage: Die Anklage verweist auf die entsprechenden Rechtsnormen (Gesetze, Paragraphen), die das fragliche Verhalten als strafbar erklären.



Funktion der Anklage

Die Anklage erfüllt mehrere wichtige Funktionen im Strafverfahren:

  1. Einleitung des Gerichtsverfahrens: Die Anklage markiert den Beginn des offiziellen Gerichtsverfahrens gegen den Beschuldigten.
  2. Information: Die Anklage informiert den Angeklagten über die genauen Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, und gibt ihm die Möglichkeit, sich auf die Verteidigung vorzubereiten.
  3. Verfahrensführung: Die Anklage dient als Grundlage für die Gerichtsverhandlung. Sie legt fest, welche Straftaten verhandelt werden und welche Beweismittel für den Vorwurf verwendet werden.
  4. Rechtssicherheit: Die Anklage stellt sicher, dass der Angeklagte weiß, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird, und trägt zur Rechtssicherheit bei.



Aufbau der Anklage

Die Anklage ist in der Regel nach einem standardisierten Muster aufgebaut:

  1. Überschrift: Die Anklage beginnt mit einer Überschrift, die den Gerichtsort, das Aktenzeichen und die Beteiligten nennt.
  2. Einleitung: Hier wird der Angeklagte identifiziert und die anklageerhebende Behörde genannt.
  3. Vorwürfe: Die Vorwürfe der jeweiligen Straftaten werden im sog. Abstraktum aufgeführt.
  4. Sachverhalt: Der Sachverhalt zu den abstrakten Vorwürfen werden detailliert dargelegt, einschließlich der Tatbeschreibung, Zeitpunkt und Ort der Tat. Dies nennt sich Konkretum.
  5. Rechtsnormen: Die angewandten Rechtsnormen werden aufgeführt.
  6. Beweismittel: Die Anklage listet die Beweismittel auf, die für die Untermauerung des Tatvorwurfs verwendet werden sollen.
  7. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen: Es werden die wesentlichen Ermittlungsergebnisse erläutert.
  8. Anträge: Am Ende der Anklage wird der Staatsanwalt Anträge stellen, insb. die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen.



Verfahrensstadium

Die Anklage wird in einem fortgeschrittenen Stadium des Strafverfahrens eingereicht, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und ausreichende Beweise für die Straftat(en) gesammelt hat. Die Anklage leitet das Hauptverfahren ein, in dem vor Gericht über die Schuld des Angeklagten entschieden wird.



Insgesamt spielt die Anklage eine entscheidende Rolle im deutschen Strafrechtssystem, da sie die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten bildet. Sie gewährleistet die Transparenz des Verfahrens, informiert den Angeklagten über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und ermöglicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Strafprozess.


Unser Tipp: Jetzt ist höchste Eisenbahn! Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Sollte mit Anklageerhebung auch die Aufforderung zur Benennung eines Pflichtverteidigers eingehen,  benennen Sie in jedem Fall einen Anwalt, der sich in Ihrem Bereich auskennt und von dem Sie glauben, gut verteidigt werden zu können.