Sollte ich eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen?

In Sexualstrafverfahren sollte man eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen, wenn man durch eine belastende Aussage oder Anzeige eines Sexualdeliktes bezichtigt wurde und diese nicht begangen hat. Häufig werden derartige Verfahren mit einer Anzeige wegen Verleumdung verbunden. 

In beiden Fällen ist man ebenfalls Geschädigter und zur Anzeige oder sogar zur Nebenklage berechtigt. 

Da gerade bei Sexualdelikten der gute Ruf und die eigene Ehre schon dann besonders belastet ist, wenn noch gar kein Urteil gefällt wurde, ist es wichtig, früh gegen derartige Anschuldigungen vorzugehen und die Rollen Täter-Opfer nicht ohne Weiteres so stehen zu lassen. Stigmatisierung von Anzeigen wegen Sexualdelikten können nachhaltige Schäden verursachen.


Eine entsprechende Anzeige kann also letztlich Ihre Position stärken, wenn Sie sich nicht als Täter geständig einlassen wollen. Am Ende hängt es davon ab, wie die Verteidigungsstrategie ausgestaltet sein soll: Will man streitig verhandeln oder geständig?

Als Geschädigter sind Sie zudem im Rahmen eines positiv ablaufenden Verfahrens  berechtigt, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen (sog. Adhäsionsverfahren).