Muss ich mir zwingend einen Anwalt nehmen (sog. Anwaltszwang)?
Als Beschuldigter
Die Frage, ob Sie sich zwingend einen Anwalt nehmen müssen, haben wir unter der Kategorie "Pflichtverteidigung" übersichtlich dargestellt.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrem Anwalt direkt nach, ob für Ihr Verfahren ein Anwalt zwingend erforderlich ist. Selbstredend ist es vielfach anzuraten, auch bei Verfahren, die nicht unter Anwaltszwang stehen, sich anwaltliche Hilfe dazu zu nehmen. Es ist Ihnen im Allgemeinen immer gestattet, sich einen Anwalt zu nehmen und diesen auch zu konsultieren.
Als Geschädigter
Sind Sie Opfer einer Straftat, besteht für Sie kein Anwaltszwang. Auch als Opferzeuge kann man sich auf freiwilliger Basis einen Anwalt nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise bei der Nebenklage), kann ein solcher Opferanwalt auch beigeordnet werden - also die Kosten werden sodann staatlich übernommen. Dies richtet sich nach § 397a StPO und ist nur für bestimmte Fälle zugelassen.