Soll ich eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung stellen?

Wenn es nach einer Schlägerei dazu kommen sollte, dass Sie wegen Körperverletzung angezeigt werden, kann es oftmals sinnvoll sein, Gegenanzeige zu stellen. Wurden Sie ebenfalls im Zuge der Schlägerei verletzt, sind Sie ebenfalls Geschädigter und zur Anzeige oder sogar zur Nebenklage berechtigt. Eine entsprechende Anzeige kann Ihre Position stärken, wenn Sie sich nicht als alleiniger Täter geständig einlassen wollen. Letztlich hängt es also davon ab, wie die Verteidigungsstrategie ausgestaltet sein soll: Will man streitig verhandeln oder geständig?

Als Geschädigter sind Sie zudem im Rahmen eines positiv ablaufenden Verfahrens  berechtigt, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen (sog. Adhäsionsverfahren).

Sie sollten stets darauf achten, dass eine Anzeige wegen einfacher Körperverletzung auch einen Strafantrag innerhalb von 3 Monaten nach der Schlägerei erfordert.

Nicht selten kommt es vor, dass ein gegenseitiges Verfahren geführt wird. Bei Unaufklärbarkeit der Tatumstände werden oftmals beide Verfahren in Mangel an Beweisen eingestellt. Möchte man, dass das Gegenverfahren bestehen bleibt, ist es für den Prozess essentiell, dass eine aufklärbare Beweislage geschaffen wird. Anhand der Ermittlungsakte muss der Sachverhalt begutachtet werden und ggf. Beweisanträge gestellt werden. Gab es Zeugen, die gesehen haben könnte, wer angefangen hat? Deuten die Verletzungen auf eine einseitige Körperverletzung hin? Derartige Beweismittel können dazu führen, dass am Ende ein Täter und ein Opfer ausgeurteilt werden.