Wie läuft der Mandatsabschluss im Regelfall ab?
Wenn Sie ein Mandat oder einen Beratungstermin mit der Kanzlei abschließen möchten, so haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, dies anzufragen.
Kontaktieren Sie uns gerne
- Per Telefon zu den Geschäftszeiten über 0231-952 5041
- Per Mail über [email protected]
- Per Kontaktformular der Website
Wenn Sie uns anrufen, erklären wir Ihnen gerne alle weiteren Schritte. Nachvollziehbar. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.
Terminsvereinbarung
1. Anfrage stellen: Zuerst sind Sie gefragt
Wir benötigen kurz (bestenfalls schriftlich) Informationen zum Fall, damit wir ein Mandat oder einen Termin vergeben können. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihren Bereich auch anbieten.
Nennen Sie uns (bestenfalls per Mail oder Kontaktformular) Namen, Geburtsdatum, Anschrift und schildern Sie kurz Ihren Fall. Erläutern Sie Ihr Anliegen, wieso Sie auf unsere Kanzlei zukommen.
Sie können auch gerne bereits die Unterlagen mitschicken, die Informationen zu dem Strafverfahren liefern, z.B. Durchsuchungsbeschluss, Anhörungsbogen, Anklageschrift, Strafbefehl etc.
2. Antwort erhalten: Spätestens innerhalb weniger Stunden bekommen Sie unsere erste Rückmeldung
Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie so schnell wie möglich einen unverbindlichen Terminsvorschlag für eine Beratung oder einen Mandatsschluss - oder die Anfrage wird direkt abgelehnt. So oder so erhalten Sie unmittelbare Klarheit zu Ihrer Anfrage.
Zur Auswahl stehen Telefontermine oder Kanzleitermine.
Sollten Sie mit dem Termin einverstanden sein, erhalten Sie eine schriftliche Terminsbestätigung auf Ihre ursprüngliche Anfragemail.
Sollte Sie keine Terminsbestätigung innerhalb eines Zeitraum von 24 Stunden erhalten, fragen Sie bitte noch einmal nach. In diesem Fall haben wir Ihre Anfrage oder Mail nicht erhalten. Erst mit Ausstellung der Terminsbestätigung ist Ihr Termin in unserem System hinterlegt. Andernfalls verfällt der Termin.
Weiterer Verlauf
1. Termin per Telefon oder vor Ort
In diesem Beratungs- oder Besprechungstermin wird die Situation nach dem derzeitigen Kenntnisstand besprochen. Sie erhalten allgemeine Informationen zu Strafverfahren und konkrete Einschätzungen und Handlungsempfehlungen zu Ihrem Fall - soweit dies möglich ist.
Es wird zudem transparent das Anwaltshonorar besprochen, sowie Kostenrisiken und Kostenhilfen.
Wir begegnen Ihnen in jeder Lebenslage auf Augenhöhe und freuen uns auf ein respektvolles, freundliches Gespräch.
2. Mandatsschluss
Es kann während des Gespräches oder im Anschluss mit entsprechender Bedenkzeit ein Mandatsvertrag geschlossen werden. Die Unterlagen hierzu erhalten Sie entweder direkt oder auf Nachfrage.
3. Zahlung
Ist ein Vorschuss bei einem Selbstzahlervertrag vereinbart worden, so ist dieser sodann zu entrichten. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Regelfall wie die meisten Strafrechtsanwälte keine Ratenzahlung gewährt wird und erst mit der Mandatsbearbeitung begonnen werden kann, wenn die Zahlungspflicht erfüllt wurde. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
4. Weiteres
Sodann wird ins "richtige Mandat" eingestiegen und der erste Kontakt zu den Behörden aufgenommen. Wir freuen uns über eine gelungene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.