Wie verhalte ich mich als Beschuldigter am besten gegenüber der Polizei?
Das Verhalten als Beschuldigter gegenüber der Polizei – sowohl im Rahmen eines Strafverfahrens als auch außerhalb dessen – sollte stets darauf bedacht sein, die eigenen Rechte zu wahren, ohne die gesetzlichen Pflichten zu verletzen.
Nicht selten sitzt die Polizei am "längeren Hebel" und kann durch gezielte Aktenvermerke ziemliche Probleme verursachen.
Verhalten im Rahmen eines Strafverfahrens
Recht auf Schweigen nutzen
Als Beschuldigter muss man sich nicht zur Sache äußern und kann das Recht nutzen, zu schweigen.
Anwesenheit eines Anwalts
Vor Aussagen bei der Polizei sollte idealerweise ein Anwalt konsultiert oder hinzugezogen werden.
Kooperatives Grundverhalten
Auch wenn man nicht zur Aussage verpflichtet ist, sollte man sich kooperativ zeigen, z.B. bei der Feststellung der Personalien. Diese müssen Sie nämlich ohnehin angeben. Eine freundliche Atmosphäre erleichtert vieles. Man sollte sich jedoch nicht hinreißen lassen, doch Angaben zu machen. Die Polizei stellt einem gelegentlich in Aussicht, dass die Strafe dann weniger hoch wird oder das Verfahren sicherlich eingestellt werden könnte. Die Polizei hat jedoch überhaupt keine Entscheidungsgewalt über die Bewertung Ihrer Angaben als Beschuldigter. Und erst Recht nicht über den Ausgang des Verfahrens.
Keine Fluchtversuche
Flucht oder der Versuch, sich der polizeilichen Festnahme zu entziehen, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall endet es in Untersuchungshaft oder mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dies ist eine Straftat.
Umgang mit Durchsuchungen
Bei einer Durchsuchung sollte man ruhig bleiben, dieser jedoch nicht aktiv zustimmen oder Widerstand leisten, sondern auf das Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses bestehen.
Außerhalb eines Strafverfahrens
Höflichkeit und Respekt
Unabhängig von der Situation sollte man höflich und respektvoll im Umgang mit Polizeibeamten bleiben. Alles weitere ist oftmals vielleicht angebracht, führt jedoch im Zweifel nur zu Problemen.
Keine Gewalt oder Widerstand
Gegen polizeiliche Maßnahmen sollte man keinen Widerstand leisten, da gemäß §§ 113 ff. StGB der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar ist.
Deeskalation
In Konfliktsituationen ist es ratsam, deeskalierend zu wirken und nicht zur Eskalation beizutragen.
Umgang mit Polizeigewalt
Beobachten und Dokumentieren
Sollte es zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt kommen, ist es wichtig, dies zu dokumentieren, z.B. durch Zeugenaussagen anderer.
Beschwerde einlegen
Bei unangemessener Anwendung von Gewalt kann man sich bei der Polizeidienststelle, beim Landeskriminalamt oder beim zuständigen Polizeibeauftragten beschweren.
Rechtliche Schritte
Durch einen Anwalt kann man prüfen lassen, ob rechtliche Schritte gegen die handelnden Beamten eingeleitet werden können.
Unabhängige Beratung
Unabhängige Beratungsstellen können Unterstützung bieten und über die eigenen Rechte aufklären.
Es ist wichtig zu betonen, dass Polizeigewalt in Deutschland durch das Legalitätsprinzip und die Strafgesetze reguliert ist. Die Beamten dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Verhältnismäßigkeit der Mittel Gewalt anwenden. Missbrauch der Amtsgewalt kann und sollte rechtlich verfolgt werden.
In jedem Fall sollte man versuchen, ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden. Das Festhalten an den eigenen Rechten und Pflichten sowie das Wissen um die richtigen Schritte bei Übergriffen sind essentiell.