Welche Pflichten habe ich als Beschuldigter?
Im deutschen Strafverfahren werden die Beschuldigten durch eine Reihe von Rechten geschützt, darunter das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Beschuldigte keinerlei Pflichten haben. Hier sind einige Pflichten, die Beschuldigte in einem deutschen Strafverfahren haben könnten:
Mitwirkungspflichten
Der Beschuldigte ist verpflichtet, bestimmte prozessuale Anordnungen zu befolgen, zum Beispiel Ladungen vor Gericht oder bei der Polizei nachzukommen. Er darf keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisten. Dies ist sogar strafbar gem. § 113 StGB.
Anwesenheitspflicht bei Gericht
Im Falle einer Hauptverhandlung ist der Angeklagte grundsätzlich verpflichtet, persönlich anwesend zu sein, es sei denn, das Gericht hat im Einzelfall etwas anderes entschieden.
Auskunftspflichten
Bestimmte Auskünfte muss der Beschuldigte geben, wie zum Beispiel seine Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.). Er muss jedoch keine Auskunft über den Tathergang oder seiner finanziellen Situation abgeben.
Befolgung von gerichtlichen Anordnungen
Wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestimmte Anweisungen gibt, wie etwa das Erscheinen zur Hauptverhandlung oder die Beachtung von Auflagen im Rahmen einer Haftverschonung, müssen diese befolgt werden.
Duldungspflichten
Es gibt gewisse Maßnahmen, die ein Beschuldigter dulden muss, wie z.B. die Durchsuchung seiner Wohnung im Rahmen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls oder die Beschlagnahme von Beweismitteln. Er muss sich grundsätzlich Ermittlungsmaßnahmen unterziehen, wenn dies für das Verfahren notwendig ist und er nicht aktiv an der Maßnahme mitwirken muss. Sobald eine aktive Mitwirkung hier erforderlich wird, kann er dies verweigern, da er sich nicht selbst aktiv belasten muss. Beispielsweise muss er bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nicht aktiv bei der Atemkontrolle "pusten". Er muss bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen jedoch die entsprechende Blutentnahme dulden.
Zusammenfassung
Während der Beschuldigte zu seiner Verteidigung nicht aktiv beitragen muss und das Recht hat, sich nicht selbst zu belasten, bedeutet dies nicht, dass er jegliche Kooperation verweigern darf. Insbesondere formale Pflichten und die Duldung rechtmäßiger staatlicher Maßnahmen sind von ihm zu erfüllen. Die Nichtbefolgung dieser Pflichten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise der Erzwingung der Anwesenheit im Gericht durch die Polizei oder anderen Sanktionen.
Unser Tipp: Verhalten Sie sich so unauffällig wie möglich. Kein Angaben, keine aktive Mitwirkung, aber auch kein Anecken. Legen Sie den Grundstein für eine gelungene Verteidigung.