Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, einem Strafverteidiger und einem Staatsanwalt?

Im deutschen Rechtssystem haben der Rechtsanwalt und der Staatsanwalt jeweils unterschiedliche Funktionen und Rollen. Der Strafverteidiger ist dabei ein Rechtsanwalt, der in Strafverfahren Beschuldigte verteidigt.

Rechtsanwalt

Allgemein

Ein Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, der Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vor Gericht vertreten kann. Er ist nicht auf das Strafrecht beschränkt, sondern kann in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein.


Aufgabenbereiche

  • Beratung und Vertretung von Mandanten in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
  • Verfassung von Schriftsätzen, Durchführung von Verhandlungen, und Vertretung vor Gericht.


Zulassung

Erfordert das zweite Staatsexamen in Jura (Volljurist) und die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.


Strafverteidiger

Spezialisierung

Der Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert hat. Jeder Rechtsanwalt kann grundsätzlich als Strafverteidiger tätig werden.

Aufgabenbereiche

  • Schutz der Rechte des Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren.
  • Sammlung und Präsentation von entlastendem Material, Befragung von Zeugen und Sachverständigen, und Erstellung von Verteidigungsschriften.


Pflichtverteidigung

Bei schweren Straftaten oder komplexen Sachverhalten kann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn der Beschuldigte noch keinen Verteidiger hat. 


Staatsanwalt

Stellung

Der Staatsanwalt ist Beamter der Justiz und vertritt die Anklagebehörde und strafrechtliche Vollstreckungsbehörde, d.h. die Staatsanwaltschaft, die Teil der Exekutive ist.

Aufgabenbereiche

  • Führung von Ermittlungen bei Verdacht auf Straftaten.
  • Erhebung der öffentlichen Klage, Vertretung der Anklage vor Gericht.
  • Überwachung der Durchführung rechtskräftiger Urteile (z.B. Strafvollstreckung).


Zulassung und Pflichten

  • Auch Staatsanwälte sind Volljuristen und müssen das zweite Staatsexamen abgelegt haben.
  • Sie sind an Weisungen ihrer vorgesetzten Behörden gebunden und vertreten das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.



Zusammenfassend ist der Rechtsanwalt der allgemeine Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten, der Strafverteidiger ein Rechtsanwalt mit Fokus auf die Strafverteidigung, und der Staatsanwalt ein Justizbeamter, der für die Strafverfolgung zuständig ist.