Was ist der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien?

 

Im deutschen Strafverfahren unterscheidet man zwischen Beweisen und Indizien.

Beweise

Beweise sind Tatsachen, die die Begehung einer Straftat belegen. Sie sind unmittelbar aus der Tat selbst herleitbar. Beispiele für Beweise sind:

  • Geständnisse des Täters
  • Opferaussagen
  • Zeugenaussagen
  • Sachverständige Feststellungen
  • Dokumente


Die Beweise belegen die Tat, indem beispielsweise ein Zeuge aussagt, er habe die Tat beobachtet.


Indizien

Indizien sind Tatsachen, die auf die Begehung einer Straftat schließen lassen. Sie sind mittelbar aus der Tat herleitbar und belegen die Tat damit nicht direkt. Vielmehr zeigen sie eine gewissen Wahrscheinlichkeit auf. Beispiele für Indizien sind:

  • Das Vorhandensein von Tatwerkzeugen
  • Das Vorhandensein von Spuren des Täters, z.B. Fingerabdrücke auf der Tatwaffe
  • Das Vorhandensein von Motiven für die Tat


Indizien belegen also etwas, das auf die Tatbegehung hindeuten kann. Der Fingerabdruck auf der Tatwaffe belegt, dass eine Person die Tatwaffe in der Hand gehalten hat (jedoch noch nicht den Schritt weiter, dass die Person auch die Tatwaffe auf das Opfer in entsprechender Weise abgefeuert hat). Fingerabdrücke können auch auf andere Art und Weise auf eine Waffe gelangen, z.B. bei Fund. 


Zusammenfassung

Der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien ist also, dass Beweise die Tat unmittelbar belegen, während Indizien nur auf die Tat schließen lassen.
Beide Arten sind im Verfahren zulässig und müssen strengstens gewürdigt werden.

Im deutschen Strafverfahren ist es grundsätzlich möglich, auch nur auf Indizien gestützt ein Urteil zu fällen. Allerdings muss das Gericht die Indizien in ihrer Gesamtheit bewerten und dabei die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Tat berücksichtigen. Wenn das Gericht die Indizien für ausreichend befunden hat, um die Tat zu beweisen, spricht man von einem Indizienprozess.