Allgemeine Informationen zu deutschen Strafverfahren

Das Strafverfahren in Deutschland gliedert sich in mehrere Phasen, die von der ersten Ermittlung bis hin zur möglichen Vollstreckung einer Strafe reichen. 

1. Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren dauert im Regelfall mindestens wenige Monate und kann sich bei komplexeren Verfahren oder Ermittlungsmaßnahmen über viele Monate oder ein Jahr erstrecken. 


Anfangsverdacht
Das Verfahren beginnt in der Regel mit dem Anfangsverdacht einer Straftat, der durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder durch Strafanzeigen von Bürgern entstehen kann.

Ermittlungen
Die Polizei führt Ermittlungen durch, sammelt Beweise und nimmt Zeugenaussagen auf. Die Staatsanwaltschaft leitet und überwacht diese Ermittlungen.

Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Sie kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben.


2. Zwischenverfahren

Prüfung der Anklageschrift

Nach Eingang der Anklageschrift prüft das Gericht, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. Dies geschieht im Zwischenverfahren.

Eröffnungsbeschluss
Sieht das Gericht genügend Anlass für eine Hauptverhandlung, erlässt es den Eröffnungsbeschluss. Andernfalls ergeht ein Nichteröffnungsbeschluss und das Verfahren wird eingestellt.


3. Hauptverfahren

Von der Anklage bis zum ersten Gerichtstermin dauert es ein paar Wochen bis wenige Monate. Dies hängt entscheidend auch damit zusammen, wie ausgelastet der Terminkalender des Gerichts aktuell ist.

Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung wird der Sachverhalt und der rechtliche Vorwurf der Anklage überprüft. Es werden die Beweise präsentiert, Zeugen und Sachverständige gehört und die Plädoyers gehalten.

Urteil

Am Ende der Hauptverhandlung fällt das Gericht ein Urteil, das Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens lauten kann.

Rechtsmittel

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, etwa Berufung oder Revision, sofern diese zugelassen sind.


4. Rechtsmittelverfahren

Berufung

Im Berufungsverfahren wird der Fall neu verhandelt, wobei das Berufungsgericht Tatsachen und Rechtsfragen überprüfen kann.

Revision

Im Revisionsverfahren wird nur die Rechtsanwendung des erstinstanzlichen Gerichts geprüft, keine neuen Beweise erhoben.


5. Vollstreckungsverfahren

Rechtskräftiges Urteil

Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erfolgt die Strafvollstreckung.

Vollstreckung
Die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung zuständig und sorgt für die Durchsetzung der Strafe, sei es Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder andere Maßnahmen.

Bei einer Geldstrafe bekommt man eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Bei einer Freiheitsstrafe bekommt man eine Aufforderung zum Haftantritt in einer Justizvollzugsanstalt.


6. Wiederaufnahmeverfahren

Möglichkeit der Wiederaufnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweise auftauchen, die auf eine mögliche Fehlurteilung hindeuten.


Dieser Überblick zeigt die Grundstruktur eines Strafverfahrens in Deutschland auf. Abhängig vom Einzelfall kann es Variationen im Verfahrensablauf geben, und nicht jedes Verfahren durchläuft alle genannten Stufen.